Rechtsprechung
| OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 124 Abs 2 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO
Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Darlegungserfordernis; Zulassungsbegründung; Zulassungsgrund; Zum Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren
- rechtsportal.de
Darlegungserfordernis im Berufungszulassungsverfahren hinsichtlich Abschiebung und Ausweisung eines herzkranken Asylsuchenden nach Sri Lanka
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.05.2021 - 6 K 646/19
- OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19
Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum …
Auszug aus OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21
Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris]. - OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18
Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung; …
Auszug aus OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21
Es bedarf einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, juris] Erforderlich sind qualifizierte, ins Einzelne gehende, fallbezogene und aus sich heraus verständliche, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.1.2019 - 13 LA 401/18 -, juris]. - OVG Saarland, 18.01.2021 - 1 A 226/20
Darlegungsanforderungen an den Berufungszulassungsantrag
Auszug aus OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21
Dabei muss sich der Zulassungsantragsteller auf einen oder mehrere Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO berufen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.1.2021 - 1 A 226/20 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.1.2021 - 1 A 226/20 -, juris] Dem Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO wird nur genügt, wenn der Zulassungsgrund oder die Zulassungsgründe nicht nur benannt werden, sondern zusätzlich näher erläutert wird, aus welchen Gründen er oder sie vorliegen sollen. - VG Saarlouis, 25.05.2021 - 6 K 646/19
Ausweisung eins straffälligen sri-lankischen Staatsangehörigen
Auszug aus OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Mai 2021 - 6 K 646/19 - wird verworfen.
- OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
Weitergabe personenbezogener Daten einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst …
Nach dem für das Berufungszulassungsverfahren im § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten Darlegungserfordernis bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, beide ebenfalls bei Juris, wonach eine bloße Wiederholung früheren Vorbringens grundsätzlich nicht ausreicht, vielmehr eine eigenständige Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes in der Antragsbegründung notwendig ist][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, und vom 17.7.2020 - 2 A 218/19 -, beide ebenfalls bei Juris, wonach eine bloße Wiederholung früheren Vorbringens grundsätzlich nicht ausreicht, vielmehr eine eigenständige Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes in der Antragsbegründung notwendig ist] Eine solche ist der Begründung für den Zulassungsantrag der Klägerin bezogen auf die vom Verwaltungsgericht angeführten, die Datenweitergabe an die S... hier rechtfertigenden Normen des Datenschutzrechts nicht zu entnehmen. - OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 194/21
Umsetzung von Obdachlosen
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Sachsen, 10.01.2025 - 3 A 479/24
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Erledigung der Zustimmung des …
Das Zulassungsvorbringen muss es dem Oberverwaltungsgericht ermöglichen, auf seiner Grundlage zu entscheiden, ob an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ernstliche Zweifel bestehen (…SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4, …und Beschl. v. 1. März 2023 - 6 A 564/22 -, juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 19. August 2021 - 2 A 157/21 -, juris Rn. 15;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 59).
- OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 198/21
Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 200/21
Umsetzung von Obdachlosen
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 201/21
Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft (Gasheizung)
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 195/21
Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft
Nach dem erwähnten Darlegungsgebot (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) ist indes erforderlich, dass sich der jeweilige Antragsteller inhaltlich mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts und der sie tragenden Begründung auseinandersetzt.Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 193/21
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 198/21
Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren; …
vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris < schließen Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt. - OVG Saarland, 11.11.2021 - 2 A 199/21
Nutzungsentgelt für Obdachlosenunterkunft
- OVG Saarland, 10.11.2021 - 2 A 199/21
Darlegungsgebot; Einweisung; Nebenkosten; Nutzungsentgelt; Nutzungsgebühren; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".