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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 05.12.2024

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,20985
OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24 (https://dejure.org/2026,20985)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2026 - 2 A 157/24 (https://dejure.org/2026,20985)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2026 - 2 A 157/24 (https://dejure.org/2026,20985)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SächsSozAnerkG, SächsSozAnerkVO
    Staatliche Anerkennung bei Universitätsabschluss; Grenzen der verfassungskonformen Auslegung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 54/18

    Diplom; Bachelor; Sozialwesen; Berufsfreiheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24
    Die verfassungskonforme Auslegung sei nach Auffassung der Kammer entgegen der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2019 - 4 A 54/18 - daher auf sämtliche Elemente, die Voraussetzung für die staatliche Ankerkennung seien, auszudehnen, weil anderenfalls die verfassungskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 Sächs- SozAnerkG ohne praktische Relevanz für die in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit betroffenen Universitätsabsolventen bleiben würde.

    Das Verwaltungsgericht begebe sich durch diese Auslegung zum einen in Widerspruch zum Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2019 - 4 A 54/18 -, wonach auch in diesen Fällen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung die übrigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 SächsSozAnerkG - namentlich Berufspraktikum mit anschließendem Abschlusskolloquium - vorliegen müssten.

    Ein Widerspruch zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vom 16. Dezember 2019 - 4 A 54/18 - und eine Divergenz hierzu werde nicht gesehen.

    Bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2019 (- 4 A 54/18 -, juris) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass es der Anerkennung nicht entgegensteht, wenn der erworbene Abschluss kein Bachelor-, sondern ein Masterabschluss ist, dessen staatliche Anerkennung nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 SächsSozAnerkG nicht vorgesehen ist; indes konnte keine staatliche Anerkennung erteilt werden, weil ein Nachweis zum Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Berufspraktikums mit einem Abschlusskolloquium nicht nachgewiesen werden konnte.

    Soweit die Klägerin vorträgt, dass diese Entscheidung einen Kläger betroffen habe, der (wohl) noch die Möglichkeit gehabt habe, ein mit Kolloquium abgeschlossenes Berufspraktikum zu absolvieren und sich nicht mit der Frage befasst habe, ob andere Leistungen anzuerkennen gewesen wäre, kam es nach der Auffassung des Gerichts nicht darauf an, aus welchen Gründen diese Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder ob diese hätten nachgeholt werden können; diese Fragen waren nicht Gegenstand des Rechtsstreits, der für eine staatliche Anerkennung den Nachweis eines mit einem Abschlusskolloquium abgeschlossenen Berufspraktikums voraussetzt (SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 27.04.2018 - 2 A 698/16

    Sozialpädagoge; Diplom; staatliche Anerkennung; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24
    Der Senat habe mit Urteil vom 27. April 2018 - 2 A 698/16 - entschieden, dass § 1 Abs. 1 SächsSozAnerkG in der Weise verfassungskonform auszulegen sei, dass die staatliche Anerkennung auch Absolventen von Universitätsstudiengängen der Studienrichtung Sozialpädagogik und Soziale Arbeit verliehen werden könne.

    Rn. 17 1. Dem geltend gemachten Anspruch steht zunächst nicht entgegen, dass die Klägerin ein Studium im Studiengang Erziehungswissenschaft in der Studienrichtung Sozialpädagogik an der TU D...... abgeschlossen und dadurch den akademischen Grad einer Diplom-Pädagogin erworben hat, denn mit Urteil vom 27. April 2018 (- 2 A 698/16 -, juris) hat der Senat entschieden, dass § 1 Abs. 1 SächsSozAnerkG verfassungskonform so auszulegen ist, dass auch an Universitäten erworbene Diplome grundsätzlich anerkennungsfähig sind.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24
    Betriebspraktikum und Kolloquium verstoßen auch nicht gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in dem Sinn, dass sie zu dem angestrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit außer Verhältnis stehen würden (vgl. zum Maßstab bereits BVerfG, Urt. v. 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, juris Rn. 78).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24
    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 86, vgl. auch Beschl. v. 18. Dezember 2023 - 2 BvL 7/16 -, juris Rn. 34).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16

    Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24
    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 86, vgl. auch Beschl. v. 18. Dezember 2023 - 2 BvL 7/16 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 16.10.2025 - 6 B 21.25
    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2026 - 2 A 157/24
    Rn. 10 Mit Schreiben vom 11. März 2026 hat das Gericht die Beteiligten auf das Urteil des Senats vom 29. April 2025 im Parallelverfahren (- 2 A 50/23 -, juris) und die nachgehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2025 (- 6 B 21.25 -, juris) hingewiesen und mitgeteilt, dass die Klage abzuweisen sein dürfte und es beabsichtigt sei, über die Berufung des Beklagten durch Beschluss gemäß § 130a Satz 1 VwGO zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36067
OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24 (https://dejure.org/2024,36067)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.12.2024 - 2 A 157/24 (https://dejure.org/2024,36067)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 2 A 157/24 (https://dejure.org/2024,36067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 12 Abs 2 S 1 PolG SL, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Zulassung der Berufung: Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot; Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungsrüge; Beweisantrag; Ehefrau; Gefahr; Gefahrenprognose; Rückkehrverbot; Vergewaltigung; Wohnungsverweisung; Zulassungsantrag; Zulassung der Berufung: Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot

  • rechtsportal.de

    Aufklärungsrüge; Beweisantrag; Ehefrau; Gefahr; Gefahrenprognose; Rückkehrverbot; Vergewaltigung; Wohnungsverweisung; Zulassungsantrag; Zulassung der Berufung: Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24
    Rn. 15 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24
    Rn. 15 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24
    Rn. 15 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - 5 A 3548/20

    Polizeirecht; Wohnungsverweisung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Keine …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24
    Maßgeblich ist, ob die Polizeibeamten vor Ort aufgrund des zum Zeitpunkt der Anordnung der Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot möglichen Erkenntnisstands - gewonnen aus Aussagen der Beteiligten sowie anderer Erkenntnismittel - bei verständiger Würdigung zu der Einschätzung gelangen durften, von dem oder der Betroffenen gehe eine Gefahr im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 SPolG aus.[Vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 17.10,2023 - 5 A 3548/20 -, juris][Vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 17.10,2023 - 5 A 3548/20 -, juris] Unter Anlegung dieser Maßstäbe hält die getroffene Gefahrenprognose einer rechtlichen Überprüfung stand.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24
    Rn. 15 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 A 157/24
    Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich die Beweiserhebung - wie hier - auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].
  • VG Gera, 09.05.2025 - 4 K 117/25

    Polizeiliche Wohnungsverweisung und Kontaktverbot wegen häuslicher Gewalt

    Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen genügen hierzu nicht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 24.3.2021 - 5 B 1884/20 = BeckRS 2021, 53239 Rn. 8; OVG Koblenz, Urt. v. 30.4.2024 - 7 A 10988/23.OVG = BeckRS 2024, 15286 Rn. 22; OVG Saarlouis, Beschl. v. 5.12.2024 - 2 A 157/24 = BeckRS 2024, 34433 Rn. 15; zu den verschiedenen Prognosekriterien auch die Gesetzesbegründung in LT-Drs.
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