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| OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1966 - 2 A 16/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1675
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 23.06.1971 - I B 12/71
Zustellung - Wirksamkeit - Kenntniserlangung - Entgegennahme - Empfangsbekenntnis
Der auf dem Empfangsbekenntnis angegebene Zustelltag ist nicht maßgebend, wenn er nachgewiesenermaßen unrichtig ist (Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- 9 RV 334/63 vom 23. März 1966, NJW 1966, 1382; Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz 2 A 16/65 vom 12. Januar 1966, NJW 1966, 1675 -- jeweils zu § 5 Abs. 2 VwZG --; Urteil des BGH IV ZR 56/61, a. a. O., BGHZ 35, 238 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61], und Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts BW Reg 4a St 35/66 vom 18. April 1967, … - VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
Zustellungen; Anwendungsbereich des Landesverwaltungszustellungsgesetzes; Keine …
Beim Empfangsbekenntnis ist dem Zustellungsempfänger die Beurkundung des Zustellungszeitpunktes anvertraut (vgl. OVO Koblenz, Urt.v.12.1.1966 - 2 A 16/65 - NJW 1966, 1675), während auf dem Rückschein der Empfänger den Erhalt der Sendung lediglich bestätigt, die Auslieferung der Sendung aber und ihr Zeitpunkt im übrigen durch den Postbediensteten vermerkt wird. - VG Saarlouis, 02.09.2011 - 10 L 659/11
Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Einstellung von …
Rn. 13 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 12.01.1966, 2 A 16/65, AS RP-SL 9, 420. - BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 80/66 Der Kläger rügt als wesentlichen Verfahrensmangel9 daß das LSG sachlich entschieden habe" statt die Berufung als unzulässig zu verwerfen° Das LSG hat jedoch zu Recht in der Sache entschiedene Die Beklagte hat die Berufung nicht verspätet eingelegte Gegenüber dem in dem Empfangsbekenntnis bescheinigten Erhalt des Urteils am 25° Februar 1965 ist der Gegenbeweis zulässig (vglc QVerwGKoblenz in NJW 1966, 1675 zu 5 5 Abs, 2 wze; SOZR @ 5 VWZG Nr° 4)" Das LSG hat ohne Gesetzesverletzung aus dem Ein- Empfangsbekehntnis.
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