Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - 2 A 16.07 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - 2 A 16.07
- BVerwG, 28.07.2010 - 4 BN 8.10
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 2 A 8.11
Bebauungsplan für das sog. Wertheim-Areal unwirksam
Es genügt, wenn sich bei kursorischer Prüfung ergibt, dass im Fall der Unwirksamkeit des Plans die rechtlichen Möglichkeiten des Antragstellers, sein Ziel zu erreichen, verbessert werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 -, juris Rn. 6; Urteile des Senats vom 26. November 2009 - OVG 2 A 16.07 - und vom 30. September 2010 - OVG 2 A 22.08 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 10 A 6.09
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Anstoßfunktion; …
Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Verwendung eines völlig unbekannten Kürzels als erste Beschreibung eines Plangebiets nicht geeignet ist, die Anstoßfunktion zu erfüllen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2009 -OVG 2 A 16.07 -, EA S. 11).Es besteht kein Zweifel, dass die beabsichtigte Anstoßwirkung verfehlt wird, wenn die Verwendung einer unbekannten Bezeichnung geeignet ist, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Bekanntmachung könne sich auf einen ihn nicht interessierenden Bereich beziehen (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 8.10 -, Mitt NWStGB 2011, Nr. 1-2, 34-35, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2009, a. a. O., S. 11).
Denn das als nicht gering einzuschätzende und zu vermeidende Risiko, dass der Bürger sich allein aufgrund der Kenntnisnahme der verwendeten Kurzbezeichnung im Inhaltsverzeichnis des Amtsblatts und in der Überschrift der Bekanntmachung abwenden würde, konnte naturgemäß durch die Gliederungsüberschrift, die textliche Beschreibung und die Karte nicht gemindert werden (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2009, a. a. O., S. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 10 A 8.17
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis von außerhalb des Plangebiets …
Daran ändere nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2009, OVG 2 A 16.07) auch die Planskizze nichts, wenn - wie hier - die Öffentlichkeit schon aus dem Titel entnehmen könne, dass bestimmte Flächen von der Bebauungsplanung nicht betroffen seien und deshalb die Gefahr bestehe, dass sich der interessierte Bürger allein schon wegen der irreführenden Planbezeichnung in der Überschrift des Bekanntmachungstexts abwende und den weiteren Bekanntmachungstext nebst Abdruck der Geltungsbereichskarte gar nicht mehr studiere.Die Antragstellerseite habe die von ihr angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2009 - OVG 2 A 16/07 -) unzureichend erfasst.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - 2 A 22.08
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Abwägungsausfall; …
Ergibt eine überschlägige Prüfung, dass sich die rechtlichen Möglichkeiten, das angestrebte Ziel zu erreichen, im Erfolgsfall verbessern, darf das Rechtsschutzinteresse nicht verneint werden (vgl. Urteil des Senats vom 26. November 2009 - OVG 2 A 16.07 -).
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