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Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 14.05.2003

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14851
OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02.Z (https://dejure.org/2004,14851)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2004 - 2 A 178/02.Z (https://dejure.org/2004,14851)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 2 A 178/02.Z (https://dejure.org/2004,14851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 4 S. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 4 S. 4; ; AO § 77 Abs. 2 S. 1; ; AO § 191; ; KAG § 8 Abs. 10; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 2 d; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 4 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung des Merkmals des Bestehens der sachlichen Beitragspflicht als Voraussetzung des Beitrages als öffentliche Last; Sich aus der öffentlichen Last ergebende materielle Duldungspflicht des jeweiligen Grundstückseigentümers ; Voraussetzungen der Zulassung der Berufung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 566
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung sind zwar vom Rechtsmittelführer innerhalb der Antrags- und der Begründungsfrist (§ 124 a Abs. 1 und 4 VwGO) vorgetragene und nach materiellem Recht entscheidungserhebliche Rechtsänderungen zu berücksichtigen, sofern diese bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den Zulassungsantrag eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 - veröffentl. in juris).

    Zudem fehlt es schon an einer die Satzungsänderung hinreichend konkretisierenden Beschreibung der neuen Satzungsformulierung und Schilderung eines Sachverhalts, nach dem es auf der Grundlage einer (vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist) verabschiedeten Satzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 a. a. O. zum vergleichbaren Stand im Gesetzgebungsverfahren) und unter Berücksichtigung der formellen Satzungsvoraussetzungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer zu erwartenden Rechtsänderung kommen wird; hat sich gerade die formelle Seite der Satzung, wie hier ihre Ausfertigung oder Bekanntmachung, als fehlerhaft erwiesen, bedarf es eines durch entsprechende Urkunden belegten Vertrages, dass das Verfahren zur formgültigen Inkraftsetzung einer verabschiedeten Satzung "ins Werk" gesetzt ist und nach dem gewöhnlichen Verlauf eintreten wird.

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Auch zu dem insoweit mit dem hier vorliegenden Wasseranschlussbeitrag vergleichbaren Erschließungsbeitrag geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass eine öffentliche Last im Sinne des § 134 Abs. 2 BBauG a. F. (schon) von dem Zeitpunkt an auf dem Grundstück ruht, in dem die sachliche Beitragspflicht für dieses Grundstück entstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 - NJW 1985, 2658; Urteil vom 31. Januar 1975 - IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 5).

    Dass für die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides darüber hinaus erforderlich ist, dass durch die Zustellung eines Erschließungsbeitragsbescheides eine persönliche Beitragspflicht entstanden und (noch) nicht wieder erloschen ist (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 a. a. O.), ist für die hier interessierende Fragestellung nicht von Interesse.

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung - …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides ebenfalls zunächst davon ab, dass zu Lasten des Duldungsadressaten eine materielle Duldungspflicht besteht, d. h. er als Eigentümer des Grundstücks für die rückständige Abgabe des Voreigentümers haftet; die Duldungspflicht ist akzessorisch, sie setzt das Bestehen der Abgabenschuld voraus, sie muss entstanden und darf nicht wieder untergegangen sein (für Grundsteuerschuld BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - NJW 1987, 2098).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    In jedem Fall impliziert die Akzessorietät der Duldungs- zur sachlichen Beitragspflicht einen Prüfungsumfang der Anfechtungsklage des Duldungsadressaten, der sich auch auf die Gültigkeit der zugrunde liegenden Erschließungsbeitragssatzung erstreckt, weil erst sie die sachliche Beitragspflicht und damit die öffentliche Last für das Grundstück zur Entstehung bringt (BVerwG, Urteile vom 21. September 1973 - IV C 39.72 - DVBl. 1974, 294 und vom 25. November 1981 - 8 P 114.81 [richtig: 8 C 14.81 - d. Red.] - BVerwGE 64, 218).
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Auch zu dem insoweit mit dem hier vorliegenden Wasseranschlussbeitrag vergleichbaren Erschließungsbeitrag geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass eine öffentliche Last im Sinne des § 134 Abs. 2 BBauG a. F. (schon) von dem Zeitpunkt an auf dem Grundstück ruht, in dem die sachliche Beitragspflicht für dieses Grundstück entstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 - NJW 1985, 2658; Urteil vom 31. Januar 1975 - IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 5).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    In jedem Fall impliziert die Akzessorietät der Duldungs- zur sachlichen Beitragspflicht einen Prüfungsumfang der Anfechtungsklage des Duldungsadressaten, der sich auch auf die Gültigkeit der zugrunde liegenden Erschließungsbeitragssatzung erstreckt, weil erst sie die sachliche Beitragspflicht und damit die öffentliche Last für das Grundstück zur Entstehung bringt (BVerwG, Urteile vom 21. September 1973 - IV C 39.72 - DVBl. 1974, 294 und vom 25. November 1981 - 8 P 114.81 [richtig: 8 C 14.81 - d. Red.] - BVerwGE 64, 218).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Zu vergleichbaren abgabenrechtlichen Vorschriften, nach denen die betreffende Abgabe als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, ist allgemein anerkannt, dass die sich aus der öffentlichen Last ergebende materielle Duldungspflicht des jeweiligen Grundstückseigentümers maßgeblich vom Bestehen eines tatbestandlichen abstrakten Abgabenschuldverhältnisses abhängig ist und dementsprechend (nur) an die sachliche Abgabenpflicht anknüpft (vgl. etwa OVG NW, Urteil vom 10. August 1998 - 22 A 2059/95 - NWVBl. 1999, 100, 101 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1995 - 9 L 6166/93

    Kanalbaubeitrag; Zwangsvollstreckung; Einwände; Bestandskraft des …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, soweit sie sich damit befasst hat, einheitlich davon ausgegangen, dass bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides nach § 191 AO auf die Anfechtungsklage des Duldungsadressaten zur Feststellung, ob der Beitrag mit der Folge der Duldungspflicht als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, auch die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht zu prüfen ist und dass sie im Falle der Nichtigkeit der einschlägigen Beitragssatzung unabhängig von der Bestandskraft eines Bescheides über die persönliche Heranziehung eines früheren Grundstückseigentümers zu verneinen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - KStZ 1996, 238; OVG NW, Urteil vom 6. Dezember 1991 - 2 A 2161/90 - nicht veröffentl., S. 6 f. des Urteilsabdrucks; HessVGH, Urteil vom 4. Juni 1980 - V OE 23/79 - NJW 1981, 478; bereits im summarischen Verfahren OVG des Saarlands, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 W 19/93 - zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 23/79
    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, soweit sie sich damit befasst hat, einheitlich davon ausgegangen, dass bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides nach § 191 AO auf die Anfechtungsklage des Duldungsadressaten zur Feststellung, ob der Beitrag mit der Folge der Duldungspflicht als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, auch die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht zu prüfen ist und dass sie im Falle der Nichtigkeit der einschlägigen Beitragssatzung unabhängig von der Bestandskraft eines Bescheides über die persönliche Heranziehung eines früheren Grundstückseigentümers zu verneinen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - KStZ 1996, 238; OVG NW, Urteil vom 6. Dezember 1991 - 2 A 2161/90 - nicht veröffentl., S. 6 f. des Urteilsabdrucks; HessVGH, Urteil vom 4. Juni 1980 - V OE 23/79 - NJW 1981, 478; bereits im summarischen Verfahren OVG des Saarlands, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 W 19/93 - zit. nach juris).
  • OVG Saarland, 30.03.1993 - 1 W 19/93

    Kanalbaubeitrag; Öffentliche Last; Akzessorietät; Festsetzungsverjährung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 178/02
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, soweit sie sich damit befasst hat, einheitlich davon ausgegangen, dass bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides nach § 191 AO auf die Anfechtungsklage des Duldungsadressaten zur Feststellung, ob der Beitrag mit der Folge der Duldungspflicht als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, auch die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht zu prüfen ist und dass sie im Falle der Nichtigkeit der einschlägigen Beitragssatzung unabhängig von der Bestandskraft eines Bescheides über die persönliche Heranziehung eines früheren Grundstückseigentümers zu verneinen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 - KStZ 1996, 238; OVG NW, Urteil vom 6. Dezember 1991 - 2 A 2161/90 - nicht veröffentl., S. 6 f. des Urteilsabdrucks; HessVGH, Urteil vom 4. Juni 1980 - V OE 23/79 - NJW 1981, 478; bereits im summarischen Verfahren OVG des Saarlands, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 W 19/93 - zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …

    Wie das Verwaltungsgericht unter wörtlichem Zitat des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 6 Mai 2004 - 2 A 178/02.Z - (KStZ 2004, 198) zutreffend ausgeführt hat, setzt der Erlass eines Duldungsbescheides u.a. die Entstehung des Beitrages als öffentliche Last auf dem betroffenen Grundstück voraus, so dass auf die für dieses Ereignis maßgebende Rechtslage abzustellen ist, wie es das Verwaltungsgericht auch getan hat.
  • VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2470/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Dies entwertet indes die Eigentumsposition, denn mit dem Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung war eine Rechtslage eingetreten, nach der insoweit eine Beitragspflicht und - wegen der insoweit bestehenden Akzessorietät (siehe OVG Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 2 A 178/02.Z -, NVwZ-RR 2005, 566;… Becker in ders. u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG), Stand August 2011, Rn. 398 zu § 8;… Möller in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, Rn. 2068 zu § 8) - eine dingliche Belastung des Grundstücks in Gestalt der öffentlichen Last nicht mehr begründet werden konnte.
  • OVG Brandenburg, 06.05.2004 - 2 A 177/02

    Grundstücksanschlusskosten

    Bei einer Anfechtungsklage gegen einen Duldungsbescheid wegen eines Grundstücksanschlusskostenersatzanspruchs ist die Entstehung der öffentlichen Last zu prüfen (wie 2 A 178/02.Z für Wasserversorgungsbeitrag).

    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat im Hinblick auf die ausführliche Begründung des im Verfahren 2 A 178/02.Z mit denselben Beteiligten ergangenen Beschlusses vom heutigen Tage betreffend den Zulassungsantrag wegen des stattgebenden Anfechtungsurteils hinsichtlich des Duldungsbescheides für den Wasserversorgungsanschlussbeitrag ab.

  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
    Wie das Verwaltungsgericht unter wörtlichem Zitat des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 6 Mai 2004 - 2 A 178/02.Z - (KStZ 2004, 198) zutreffend ausgeführt hat, setzt der Erlass eines Duldungsbescheides u.a. die Entstehung des Beitrages als öffentliche Last auf dem betroffenen Grundstück voraus, so dass auf die für dieses Ereignis maßgebende Rechtslage abzustellen ist, wie es das Verwaltungsgericht auch getan hat….".
  • VG Potsdam, 24.01.2018 - 8 K 2471/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Dies entwertet indes die Eigentumsposition, denn mit dem Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung war eine Rechtslage eingetreten, nach der insoweit eine Beitragspflicht und - wegen der insoweit bestehenden Akzessorietät (siehe OVG Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 2 A 178/02.Z -, NVwZ-RR 2005, 566;… Becker in ders. u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG), Stand August 2011, Rn. 398 zu § 8;… Möller in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, Rn. 2068 zu § 8) - eine dingliche Belastung des Grundstücks in Gestalt der öffentlichen Last nicht mehr begründet werden konnte.
  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 648/10

    Klagebefugnis, Rechtsverletzung, Abwasserbeitragspflicht, Grundstückserwerber, …

    Denn sie könnten gegen den Duldungsbescheid alle Einwendungen erheben, die der Voreigentümerin gegen die Beitragsbescheide zustanden, selbst wenn die Beitragsbescheide der Voreigentümerin gegenüber bestandskräftig sind (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 6. Mai 2004 - 2 A 178/02.Z -, juris Rn. 5 = NVwZ-RR 2005, 566 f.;… NdsOVG, Urt. v. 15. September 1995 - 9 L 6166/93 -, juris Rn. 21 = KStZ 1996, 238 f.;… Büchel in: SächsKAG - Komm., Stand: Mai 2012, § 24 Rn. 8;… Rüsken in: Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 191 Rn. 115).
  • VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12

    Abgabenrecht: Zu den Anforderungen eines rechtmäßigen Duldungsbescheids im …

    Dies gelte insbesondere für Einwände des Duldungspflichtigen gegen die Existenz einer öffentlichen Last (in diesem Sinne etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93 -, BeckRS 2005, 21821; OVG Münster, Urteil vom 10.08.1998 -, 22 A 2059/95 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 112; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 06.05.2004 - 2 A 178/02 -, Beck RS, 25134; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 46. Erg.-Lief.
  • OVG Brandenburg, 27.08.2004 - 2 A 217/04

    Beurteilung einer Satzung in formeller und materieller Hinsicht; Anforderungen an …

    Die nach diesen Maßstäben erforderliche Prüfung kann indes nur anhand des Vertrages und von Unterlagen erfolgen, die die erstinstanzlich unterlegene Behörde, die sich auf den betreffenden Zulassungsgrund beruft, im Rahmen ihrer Verpflichtung aus § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO zur Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, vorgelegt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Mai 2004 - 2 A 178/02.Z - MittStGB Bbg. 2004, 205; bereits früher zum Beschwerdeverfahren: Beschluss des Senats vom 7. Juni 2002 - 2 B 66/02 - S. 6 f. des Beschlussabdrucks).
  • VG München, 25.04.2013 - M 10 K 12.4673

    ...-Zweckverband; Duldungsbescheid; Bestandskraft

    Auch bei einem bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheid kann der Duldungspflichtige einwenden, dass eine Beitragspflicht gar nicht entstanden sei (in diesem Sinne auch die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte siehe etwa OVG Lüneburg, U.v. 15.9.1995 - 9 L 616/93 - juris; OVG Münster, U.v. 10.8.1998 - 22 A 2059/95 - juris; OVG Frankfurt/Oder B.v. 6.5.2004 - 2 A 178/02 - juris; OVG Brandenburg, B.v. 6.5.2004 - 2 A 178/02.Z - juris).
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31407
VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 178/02 (https://dejure.org/2003,31407)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 A 178/02 (https://dejure.org/2003,31407)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 A 178/02 (https://dejure.org/2003,31407)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 492/95

    Luftfahrtunternehmen; Aufsicht; Gebühr; Ermächtigungsgrundlage; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 178/02
    Nach dem grundlegenden Urteil des Nds. OVG vom 13.11.1995 (12 L 492/95, NVwZ-RR 1996, 531 f. Ls., vgl. auch das Urt. v. 02.12.1996 - 12 L 182/95 -) gelten dafür folgende Grundsätze:.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95

    Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 178/02
    Nach dem grundlegenden Urteil des Nds. OVG vom 13.11.1995 (12 L 492/95, NVwZ-RR 1996, 531 f. Ls., vgl. auch das Urt. v. 02.12.1996 - 12 L 182/95 -) gelten dafür folgende Grundsätze:.
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