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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18197
OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12 (https://dejure.org/2015,18197)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.04.2015 - 2 A 182/12 (https://dejure.org/2015,18197)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. April 2015 - 2 A 182/12 (https://dejure.org/2015,18197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Suchpflicht des Pflicht des Dienstherrn nach einer anderweitigen Verwendung für einen Beamten im Zurruhesetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Suchpflicht des Pflicht des Dienstherrn nach einer anderweitigen Verwendung für einen Beamten im Zurruhesetzungsverfahren

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Ohne gesetzliche Suchpflicht könnte die Verwaltung über die Geltung des Grundsatzes "Weiterverwendung vor Versorgung" nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit entscheiden und autonom festlegen, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien sie sich um eine anderweitige Verwendung bemüht (vgl. BVerwGE 133, 297, 304).

    Insoweit entlastet es den Dienstherrn hinsichtlich des Bereichs der betroffenen Dienststelle, wenn auch die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten aufzuzeigen vermocht hat (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13 -, NVwZ 2014, 1319 ; vgl. BVerwGE 133, 297, 305 f.).

    Inhaltliche Vorgaben für eine Beschränkung der Suche auf bestimmte Bereiche der Verwaltungsorganisation des Dienstherrn lassen sich aus § 26 BeamtStG nicht herleiten (vgl. BVerwGE 133, 297, 304 f.; BVerwG, Beschluss vom 6. März 2012 - 2 A 5/10 -, [...]).

    Eine solche anderweitige Verwendung setzt einen Laufbahnwechsel und ggf. eine Versetzung voraus (vgl. BVerwGE 133, 297, 303 f.).

    Sie gibt den zeitlichen Rahmen vor, in dem sich eine Verwendungsmöglichkeit eröffnen muss (vgl. BVerwGE 133, 297, 305).

    Soll-Vorschriften gestatten Abweichungen von der gesetzlichen Regel nur in atypischen Ausnahmefällen, in denen das Festhalten an dieser Regel auch unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 133, 297, 304).

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Diese Regelungen finden auch auf Justizvollzugsbeamte Anwendung; die besondere Regelung der Dienstunfähigkeit in § 114 Abs. 5 BremBG ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, NVwZ 2015, 439 ).

    Das ist der Fall, wenn er generell nicht mehr oder nur mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zur Dienstleistung imstande ist (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, [...]).

    Dazu bedarf es tragfähiger Feststellungen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 6 A 1581/10 -, NVwZ 2015, 439 ).

  • VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 13 K 8291/13

    Zurruhesetzung Anderweitige Verwendungsmöglichkeit Suchpflicht …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Das Bestreben, eine freie Stelle auch dann mit einem möglichst gut geeigneten Bewerber zu besetzen, wenn daran die anderweitige Verwendung des dienstunfähigen Beamten scheitert, macht dessen Zurruhesetzung rechtswidrig (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2015 - 13 K 8291/13 -, [...], Abs.-Nr. 63 f.).

    Fraglich ist auch, ob alle befristeten Stellen von der Betrachtung ausgeschlossen werden konnten (verneinend VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2015 - 13 K 8291/13 -, [...], Abs.-Nr. 67).

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Inhaltliche Vorgaben für eine Beschränkung der Suche auf bestimmte Bereiche der Verwaltungsorganisation des Dienstherrn lassen sich aus § 26 BeamtStG nicht herleiten (vgl. BVerwGE 133, 297, 304 f.; BVerwG, Beschluss vom 6. März 2012 - 2 A 5/10 -, [...]).

    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung darf nicht faktisch unter dem Vorbehalt stehen, dass die Behörde, bei der der vakante Dienstposten besteht, der Besetzung zustimmt (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2012 - 2 A 5/10 -, [...]).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erlass einer Verfügung, mit der ein Beamter wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13 -, NVwZ 2014, 1319 ).

    Insoweit entlastet es den Dienstherrn hinsichtlich des Bereichs der betroffenen Dienststelle, wenn auch die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten aufzuzeigen vermocht hat (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13 -, NVwZ 2014, 1319 ; vgl. BVerwGE 133, 297, 305 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 1 M 121/12

    Keine "Suchpflicht" nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG, wenn jegliche …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Die Suchpflicht bezieht sich aber auch auf zumutbare geringerwertige Tätigkeiten i.S.d. § 26 Abs. 3 BeamtStG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 3 ZB 12.1740 -, [...]; SächsOVG, Urteil vom 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, LKV 2014, 367; OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 M 121/12 -, LKV 2013, 190).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13

    Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Verwaltungsinterne Verfahrensschritte müssen so dokumentiert sein oder nachträglich so detailliert beschrieben werden, dass diese gerichtliche Kontrolle möglich ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 -, DÖD 2013, 231).
  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 16/13

    Versetzung eines polizeidienstunfähigen und allgemein dienstfähigen …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Die Suchpflicht bezieht sich aber auch auf zumutbare geringerwertige Tätigkeiten i.S.d. § 26 Abs. 3 BeamtStG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 3 ZB 12.1740 -, [...]; SächsOVG, Urteil vom 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, LKV 2014, 367; OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 M 121/12 -, LKV 2013, 190).
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 3 ZB 12.1740

    Justizobersekretär bei der Staatsanwaltschaft; Ruhestandsversetzung wegen …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Die Suchpflicht bezieht sich aber auch auf zumutbare geringerwertige Tätigkeiten i.S.d. § 26 Abs. 3 BeamtStG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 3 ZB 12.1740 -, [...]; SächsOVG, Urteil vom 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, LKV 2014, 367; OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 M 121/12 -, LKV 2013, 190).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die der Beamte wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (BVerwGE 148, 204, 216).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 1 B 807/14

    Anforderungen an ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes ärztliches Gutachten

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 6 A 1581/10

    Zulassungsantrag des Landes in einem durch eine Steuerhauptsekretärin …

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18

    Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht

    Ob dies - insbesondere unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Vorgaben - der Fall ist, ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung des im Vorfeld der Zurruhesetzungsverfügung liegenden Sachverhalts zu prüfen (vgl. Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015 - 2 A 182/12 -, juris Rn. 32f.).

    Verwaltungsinterne Verfahrensschritte müssen so dokumentiert oder jedenfalls nachträglich so detailliert beschrieben werden, dass geprüft werden kann, ob der Suchpflicht Genüge getan wurde (Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 33).

    OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2020 - 5 LA 85/19 -).

    Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit sind zum einen die Vermeidung finanzieller Belastungen des Haushalts durch vorzeitige Zurruhesetzungen soweit und solange als möglich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 19; Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 30).

    Zum anderen besteht ein Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit an einer effizienten, von vermeidbaren Störungen freien Arbeit der öffentlichen Verwaltung; dazu gehört, dass bei einem auf die zu erledigende Arbeit zugeschnittenen Personalbestand sich ständig wiederholende Ausfallzeiten zu einer Verlängerung von Bearbeitungszeiten zu Lasten der Bürger führen, die durch Mehrarbeit der anderen Mitarbeiter auf Dauer ausgeglichen werden muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997, a. a. O., Rn. 19; Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 30).

    Der betroffene Beamte hat einerseits ein Interesse am Verbleib im aktiven Dienst aus persönlichen und finanziellen Gründen, andererseits aber auch ein Interesse, dass die Grenzen seiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997, a. a. O., Rn. 19; Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 30).

    Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Interessenlagen können Konflikte auftreten, die im Rahmen der Suche nach einer anderweitigen Verwendung bzw. geringerwertigen Tätigkeit auszugleichen sein können (so auch Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 30).

    Es kommt somit durchaus in Betracht, dass die angefragte Behörde die Befürchtung hat, die gesundheitlichen Einschränkungen des Betreffenden, die zu dessen Dienstunfähigkeit geführt haben, könnten auch auf dem neuen Dienstposten zu Störungen des Verwaltungsablaufs führen, und dass sie deshalb einem Laufbahnwechsel oder einer Versetzung ablehnend gegenübersteht; dabei kann die angefragte Behörde auch die Notwendigkeit im Blick haben, ihre Bediensteten vor zusätzlichen Belastungen und Konflikten zu schützen (Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 30).

    Demgegenüber ist der Beamte regelmäßig in besonderer Weise darauf angewiesen, dass sein Dienstherr für ihn eine Verwendungsmöglichkeit findet, weil er die freien bzw. absehbar frei werdenden Stellen seines Dienstherrn regelmäßig nicht kennt (vgl. Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 30).

    Rn. 56 ff) Was die zeitliche Ausdehnung der Suche betrifft, tritt der erkennende Senat allerdings nicht der - auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 52ff.) gestützten - Auffassung des Verwaltungsgerichts (UA, S. 23) bei, dass die Suchabfrage den Zeitraum eines Jahres umfassen müsse.

    Dies ließe jedoch außer Acht, dass § 26 Abs. 2 Satz 3 BeamtStG zur Vermeidung von Frühpensionierungen auch die Weiterverwendung in Ämtern einer anderen Laufbahn vorsieht; die dafür erforderliche Befähigung kann der Beamte aber erst nach einer gewissen Unterweisungszeit erwerben (Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 53).

    Es sind vielmehr auch andere Fallkonstellationen denkbar, in denen die andere Behörde faktisch eine fehlende Zustimmung signalisiert und die suchende Behörde sich hieran gebunden sieht, etwa, wenn es möglich ist, schlicht eine "Fehlanzeige" zu melden und die suchende Behörde aufgrund dessen eine Weiterverwendungsmöglichkeit verneint (so Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 61, 67).

    Hierzu bedarf es der Einführung und Anwendung von verfahrensmäßigen Vorkehrungen, um den Weiterbeschäftigungsanspruch des Beamten ggf. auch gegen die Ablehnung der anderen Behörde durchzusetzen (so auch Brem. OVG, Urteil vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 66).

    Rn. 71 Angesichts des durch gegensätzliche Interessen geprägten Spannungsfeldes, in dem die Suche nach einer anderweitigen Verwendung bzw. geringerwertigeren Tätigkeit steht (s o.), spricht Einiges dafür, dass eine effiziente Suche mit verfahrensmäßigen Vorkehrungen, um einen Weiterbeschäftigungsanspruch durchzusetzen, am einfachsten durch eine zentrale Stelle durchgeführt werden kann (so auch Brem. OVG, vom 22.4.2015, a. a. O., Rn. 66).

  • OVG Bremen, 16.09.2020 - 2 LB 30/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen teilweiser Einbehaltung der …

    Die Berufung der Beklagten wurde vom Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 22.04.2015 (2 A 182/12) zurückgewiesen.

    Denn die Zurruhesetzungsverfügung vom 17.04.2009 wurde von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Anfechtungsklage des Klägers aufgehoben, weil sie rechtswidrig war (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 22.04.2015 - 2 A 182/12, juris und VG Bremen, Urt. v. 13.03.2012 - 6 K 436/10, n.V.).

    Sie litt an mehreren rechtlichen Mängeln: Bei der Suche nach anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten wurde nicht der gesamte Bereich des Dienstherrn erfasst, ein zu kurzer Suchzeitraum gewählt und nicht dokumentiert, ob die Suche ausreichend effektiv war (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 22.04.2015 - 2 A 182/12, juris Rn. 34).

  • VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 10349/18
    Hiervon kann etwa dann ausgegangen werden, wenn er generell nicht mehr oder nur mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zur Dienstleistung imstande ist ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.09.2018 - 4 S 142/18 -, juris, Rn. 66 ; BVerwG, Beschluss vom 06.11.2014 - 2 B 97.13 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 22.04.2015 - 2 A 182/12 -, juris Rn. 36).
  • VG Bremen, 25.03.2025 - 6 V 2880/24

    Zur Einsatzfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten mit einer schwergradigen …

    Denn ebenso wie über die Dienstfähigkeit entscheidet über die Notwendigkeit der Erfüllung der Suchpflicht nicht der Amtsarzt, sondern der Dienstherr (m. w. N. OVG Bremen, Urt. v. 22.4.2015 - 2 A 182/12, juris Rn. 35 ff.;… siehe auch BVerwG, Urt. v. 19.03.2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 12;… Urt. v. 31.08.2017 - 2 A 6.15 -, juris Rn. 63;… Beschl. v. 20.01.2011 - 2 B 2.10 -, juris Rn. 5).
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