Rechtsprechung
| OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
Berufung: Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Beweisantrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 a Abs. 4 S. 4; VwGO § 138 Nr. 3
Berufungszulassungsantrag; Beweisantrag; Darlegungsgebot; Verfahrensmangel; erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots - rechtsportal.de
VwGO § 124 a Abs. 4 S. 4; VwGO § 138 Nr. 3
Verpflichtung zur Zahlung eines Nutzungsentgelts für eine Obdachlosenunterkunft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.05.2021 - 6 K 748/19
- OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.8[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen. - BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13
Nichtannahmebeschluss: Unvertretbare Verwerfung einer Anhörungsrüge als …
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.8[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen. - OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Rn. 15 Wenn man die Darlegungen in der Antragsbegründung vom 28.9.2021 dahingehend interpretieren wollte, rechtfertigen diese auch inhaltlich weder die Annahme allein am Maßstab der Ergebnisrichtigkeit zu beurteilender ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)[vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, seither st. Rspr. aller Senate][vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, seither st. Rspr. aller Senate] noch das Vorliegen "besonderer" tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeit des Rechtsstreits beziehungsweise der durch ihn aufgeworfenen Tatsachen- und Rechtsfragen (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, wonach eine Rechtssache nur dann eine "besondere" Schwierigkeit hat, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, wonach eine Rechtssache nur dann eine "besondere" Schwierigkeit hat, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt].
- BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 42.19
Prüfung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines …
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.8[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen. - OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
Erteilung eines Jagdscheins; Erfordernis eines Antrags bei der Ausgangsbehörde …
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 157/21
Darlegungserfordernis im Zulassungsverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Dabei bedarf es einer substantiierten, auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogenen Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen und aufbereitet wird.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.8.2021 - 2 A 157/21 -, bei Juris] Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, aus einem Gemenge von Darlegungen in der Form einer Berufungsbegründung, die ohne Bezug konkret zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris]. - OVG Saarland, 30.11.2020 - 2 A 105/20
Schutzwürdiges Interesse für Anfechtungsklage gegen vier Jahre zurückliegende …
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Rn. 17 Dass es auf ersteres angesichts der in der drohenden Obdachlosigkeit der Kläger zu sehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ankommt und dass letzteres rechtlich nicht zutrifft, hat der Senat in seinem die Annahme der Rechtmäßigkeit durch das Verwaltungsgericht in seinem das Urteil vom 22.1.2020 - 6 K 888/19 - bestätigenden Beschluss vom 30.11.2020 - 2 A 105/20 - ausführlich begründet. - OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Rn. 19 Weil darüber hinaus bereits die Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht erfüllt sind[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, juris, m.w.N.] und eine solche auch in der Sache schon mit Blick auf die starke Einzelfallbezogenheit nicht ansatzweise erkennbar ist, haben die Kläger im Ergebnis keinen Grund für die von ihnen beantragte Zulassung der Berufung im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt. - OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 145/19
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages im …
Auszug aus OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21
Auch die Ablehnung eines formell ordnungsgemäßen und damit prozessrechtlich beachtlichen Beweisantrags verletzt nur dann die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet,[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.5.2019 - 1 B 42.19 -, juris; sowie Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230] wenn also ein Beweisantrag durch das Gericht in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird und die Ablehnung unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.[vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70][vgl. dazu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 6.2.2020 - 2 A 145/19 -, AuAS 2020, 70] Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.8[vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris][vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22.5.2015 - 1 BvR 2291/13 -, juris] Letzteres ist hier der Fall, wie die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in der Begründung für die Ablehnung des Antrags, die hier nicht wiederholt werden müssen, deutlich zeigen.
- OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21
Zuschlagung eines Geländestreifens zu seinem Jagdbezirk
Von einer "Willkür" in dem Sinne kann insbesondere dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.11.2021 - 2 A 192/21 - und vom 17.10.2018 - 1 A 406/17 - , jeweils bei juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.11.2021 - 2 A 192/21 - und vom 17.10.2018 - 1 A 406/17 - , jeweils bei juris] Dass die Ablehnung der Beweisanträge durch das Verwaltungsgericht unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar oder gar willkürlich ist, hat der Kläger in der Zulassungsbegründung nicht substantiiert dargetan.
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