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| BVerwG, 17.07.2024 - 2 A 2.24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22
Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2024 - 2 A 2.24
Der Beweisbeschluss des Senats vom 12. Januar 2023 (BVerwG 2 A 2.22) wird hinsichtlich der geschwärzten Passagen im Verwaltungsvorgang des Bundesnachrichtendienstes dahingehend aufrechterhalten, dass die Wertungen des Sicherheitsbeauftragten des Bundesnachrichtendienstes auf Seite 18 bis Seite 21 des Verwaltungsvorgangs ungeschwärzt vorzulegen sind.Rn. 1 Mit Beschluss vom 12. Januar 2023 (2 A 2.22 ) hat der Senat der Beklagten aufgegeben, diejenigen Aktenbestandteile vorzulegen, aus denen sich die von ihr gesehenen tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko i. S. v. § 5 SÜG bei einer Tätigkeit des Klägers beim Bundesnachrichtendienst (BND) ergeben.
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14
Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst; …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2024 - 2 A 2.24
Rn. 2 Hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Eignung eines Bewerbers nach § 14 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 3 Satz 1 und § 3a Abs. 1 Satz 1 SÜG steht dem BND ein Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 21 ff.). - BVerwG, 01.03.2024 - 20 F 14.23
Formale Anforderungen an die Sperrerklärung
Auszug aus BVerwG, 17.07.2024 - 2 A 2.24
Hierauf wird der Beweisbeschluss im Hinblick auf die vom Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 1. März 2024 - 20 F 14.23 - Rn. 13 f. formulierten Anforderungen hin beschränkt.
- BVerwG, 12.02.2025 - 20 F 5.24 Rn. 10 6. Mit Beschluss vom 17. Juli 2024 - 2 A 2.24 - hat der in der Hauptsache zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts seinen Beweisbeschluss vom 12. Januar 2023 - 2 A 2.22 - auf die Wertungen des Sicherheitsbeauftragten des Bundesnachrichtendienstes auf den Seiten 18 bis 21 des Verwaltungsvorganges beschränkt.
- VG Halle, 10.09.2025 - 2 A 11/24
Umlage von Gewässerunterhaltungsverbänden
Die Kammer hat hierzu bereits mit Urteilen vom 01.03.2024 (2 A 2/24 HAL, S. 12 UA; 2 A 3/24 HAL, n. v., rechtskräftig) ausgeführt:.
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