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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,83018
VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14.Z (https://dejure.org/2015,83018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.10.2015 - 2 A 2074/14.Z (https://dejure.org/2015,83018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z (https://dejure.org/2015,83018)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989

    Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Eine derartige gesetzeswiederholende Anordnung mit Zwangsgeldandrohung kann zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH, Beschluss vom 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rdnr. 14; BayVGH…, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 13.01.1999 - 8 B 12627/98 -, juris Rdnr. 15; VG Augsburg…, Urteil vom 27.05.2013 - 5 K 12.665 -, juris Rdnr. 32).

    Voraussetzung für das Ergehen einer derartigen gesetzeskonkretisierenden Anordnung ist ein Anlass im Einzelfall, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und die Herstellung eines konkreten Bezugs zu einem bestimmten Lebenssachverhalt (BayVGH, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O.;… vom 12.03.2010, a.a.O.; VG Augsburg…, Urteil vom 27.05.2013, a.a.O.).

    So hat die Rechtsprechung (…VG Augsburg, a.a.O.) etwa für das Gebiet des Arbeitszeitrechts entschieden, dass Anlass zum Ergehen eines gesetzeskonkretisierenden Verwaltungsakts bestand, wenn nach Ergehen eines Hinweises auf Verstöße gegen die Arbeitszeitverordnung in einem Betrieb die Arbeitszeiteinhaltung nicht hinreichend dokumentiert werden und keine ausreichenden Auskünfte erteilt werden konnten (ähnlich auch BayVGH, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O. - ebenfalls zum Arbeitszeitrecht).

  • VG Augsburg, 27.05.2013 - Au 5 K 12.665

    Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz; Anordnung …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Eine derartige gesetzeswiederholende Anordnung mit Zwangsgeldandrohung kann zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH…, Beschluss vom 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rdnr. 14; BayVGH…, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 13.01.1999 - 8 B 12627/98 -, juris Rdnr. 15; VG Augsburg, Urteil vom 27.05.2013 - 5 K 12.665 -, juris Rdnr. 32).

    Voraussetzung für das Ergehen einer derartigen gesetzeskonkretisierenden Anordnung ist ein Anlass im Einzelfall, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und die Herstellung eines konkreten Bezugs zu einem bestimmten Lebenssachverhalt (BayVGH…, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O.;… vom 12.03.2010, a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 27.05.2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Eine derartige gesetzeswiederholende Anordnung mit Zwangsgeldandrohung kann zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH…, Beschluss vom 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rdnr. 14; BayVGH, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 13.01.1999 - 8 B 12627/98 -, juris Rdnr. 15; VG Augsburg…, Urteil vom 27.05.2013 - 5 K 12.665 -, juris Rdnr. 32).

    Voraussetzung für das Ergehen einer derartigen gesetzeskonkretisierenden Anordnung ist ein Anlass im Einzelfall, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und die Herstellung eines konkreten Bezugs zu einem bestimmten Lebenssachverhalt (BayVGH…, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O.; vom 12.03.2010, a.a.O.; VG Augsburg…, Urteil vom 27.05.2013, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 1 Ss 142/12

    Ordnungswidrigkeit des Tiertransportunternehmers: Fehlender Befähigungsnachweis …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Der Fahrer eines Tiertransportes ist verantwortlich auch für die Einhaltung der Vorschriften der Tierschutztransportverordnung (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2012 - 1 Ss 142/12 - juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 3 ObOWi 10/2000 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1999 - 8 B 12627/98

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallgemisch; Entsorgungspflicht; …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Eine derartige gesetzeswiederholende Anordnung mit Zwangsgeldandrohung kann zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH…, Beschluss vom 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rdnr. 14; BayVGH…, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.01.1999 - 8 B 12627/98 -, juris Rdnr. 15; VG Augsburg…, Urteil vom 27.05.2013 - 5 K 12.665 -, juris Rdnr. 32).
  • VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2075/14
    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Erst die Festsetzung eines Zwangsgeldes verlangt in dem betreffenden Fall den vollständigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Tierschutztransportverordnung (s. dazu das Parallelverfahren der Klägerin 2 A 2075/14.Z ).
  • BayObLG, 29.02.2000 - 3 ObOWi 10/00
    Auszug aus VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Der Fahrer eines Tiertransportes ist verantwortlich auch für die Einhaltung der Vorschriften der Tierschutztransportverordnung (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2012 - 1 Ss 142/12 - juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 3 ObOWi 10/2000 -, juris).
  • VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2075/14
    Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. September 2013 setzte der Beklagte gegen die Klägerin ein Zwangsgeld in Höhe von 500,- EUR fest, weil sie gegen die Anordnung vom 16. Oktober 2012 (Gegenstand des parallelen Streitverfahrens 2 A 2074/14.Z) verstoßen habe.

    Hierzu wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 2 A 2074/14.Z Bezug genommen.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin (Zulassungsantrag Seite 7) hat das Verwaltungsgericht auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung vom 16. Oktober 2012 ausdrücklich und ausführlich überprüft (s. Urteilsabdruck Seite 5 f. und die Ausführungen des Senats dazu im Parallelverfahren 2 A 2074/14.Z).

    Dass ein noch höherer Ausschlachtungsgrad als 83 % zumindest teilweise erreicht werden oder sogar als durchschnittlicher Ausschlachtungsgrad zugrunde gelegt werden kann, hat auch die Klägerin nicht mehr substantiiert behauptet (siehe dazu näher die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren 2 A 2074/14.Z - Seite 6, dort auch zu den Beweisanträgen e, k, l, m und n).

    Auch die Frage einer Nüchterung der Schweine vor dem Transport (dazu Zulassungsantrag Seite 11 und erneut S. 26) musste nicht näher aufgeklärt werden, weil für die Klägerin die günstigsten Annahmen unterstellt werden (siehe dazu 2 A 2074/14.Z, Beschlussabdruck S. 6 f., auch zu den Beweisanträgen b und c).

    Wie der Senat im Parallelverfahren 2 A 2074/14.Z ausgeführt hat (Seite 7), ist eine exakte Ermittlung des Lebendgewichts vor dem Transport nicht erforderlich zur Anwendung der Tierschutztransportverordnung, vielmehr kann mit sachgerechten Abschätzungen und - aus Sicht der Behörde - mit einer späteren Rückrechnung gearbeitet werden, sofern hieraus resultierende Unsicherheiten zu Gunsten des Betroffenen berücksichtigt werden.

    Auch hierzu kann wiederum Bezug genommen werden auf die Ausführungen im Parallelverfahren 2 A 2074/14.Z (hier Beschlussabdruck Seite 7).

    Auch gemäß dem eigenen Vorbringen der Klägerin handelt es sich bei einem Ausschlachtungsgrad von bis zu 86 % um Ausnahmefälle "vollfleischiger Spitzenschweine der Klasse S und E" (siehe dazu Beschluss des Senats im Parallelverfahren 2 A 2074/14.Z, Seite 6).

    Die Fahrer der Tiertransporte sind auch verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung und müssen hierzu Schulungen zu tierschutzrechtlichen Anforderungen bei Tiertransporten absolvieren sowie entsprechende Sachkundebescheinigungen der Überwachungsbehörde vorlegen (siehe dazu den Beschluss des Senats im Parallelverfahren 2 A 2074/14.Z, S. 7).

  • OVG Sachsen, 26.07.2022 - 4 B 176/22

    Abfallüberlassung; Abfallbehälter; Bereitstellung; Zumutbarkeit; …

    Eine gesetzeswiederholende Verfügung ist aber zulässig, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt, besonders auf die Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuwirken (…VGH BW, Beschl. v. 5. Oktober 1999 - 10 S 1059/99 -, juris Rn. 4;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z -, juris Rn. 4;… OVG LSA, Urt. v. 14. November 2015 - 3 L 386/14 -, juris Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2026 - 13 B 498/25

    Mietwagen; Genehmigung; Nebenbestimmungen; Aufsicht; Prüfungsbefugnis; …

    Rn. 28 Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 6 S 928/24 -, juris, Rn. 24 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 17; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: September 2025, § 15 Rn. 15.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 6 S 928/24

    Anfechtung von Auflagen zur Erlaubnis nach ProstSchG § 12

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist eine gesetzeswiederholende Auflage nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vielmehr dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012 - 1 S 618/12 -, VBlBW 2012, 473 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, ZfWG 2010, 175 ; HessVGH, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 A 2074/14.Z -, juris Rn. 3).
  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen …

    Vielmehr kann eine solche gesetzeswiederholende Anordnung zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z - juris Rn. 3; VGH Bayern…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 22 CS 11.1989 - juris Rn. 14; VGH Bayern…, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 12627/98 - juris Rn. 15).
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