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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4112
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21 (https://dejure.org/2022,4112)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.03.2022 - 2 A 2098/21 (https://dejure.org/2022,4112)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. März 2022 - 2 A 2098/21 (https://dejure.org/2022,4112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 16 K 5392/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 2 D 66/19

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21
    Das Urteil des beschließenden Senats in dem Normenkontrollverfahren 2 D 66/19.NE war aber bereits in der Sitzung am 29. Juni 2021 - 2 D 66/19.NE - verkündet worden, d. h. vor der Übergabe der verschriftlichen Entscheidung an die Geschäftsstelle am 7. Juli 2021.

    Rn. 11 Der Zulassungsantrag erhellt im Weiteren nicht, warum die Bewertung des Verwaltungsgerichts unzutreffend sein sollte, dass die Baugenehmigung ausgehend von der Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - von der hier mit Blick auf das inzwischen rechtskräftige Urteil des beschließenden Senats vom 29. Juni 2021 - 2 D 66/19.NE - auszugehen ist, Nachbarrechte der Klägerin nicht verletzt.

    Das ist auch - wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Juni 2021 (2 D 66/19.NE) ausgeführt hat - unschädlich (vgl. S. 46 f. des Urteils).

    Insbesondere schließt sie nicht etwa aus, dass eine "gemeinsame" Grenzmauer auch auf dem Vorhabengrundstück soweit stehen bleibt, als dies etwa zur Erhaltung der Standsicherheit des Teils notwendig ist, der sich auf dem Grundstück der Klägerin befindet und von der Klägerin zivilrechtlich gefordert werden könnte (vgl. zum Fehlen schon einer abwägungserheblichen Betroffenheit unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit: S. 21 f. des Senatsurteils vom 29. Juni 2021 - 2 D 66/19.NE-).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21
    Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht gerade auch in dem vom Zulassungsantrag herangezogenen Beschluss vom 2. Februar 2000 - 4 B 87.99 - (…juris Rn. 9) nur herausgestellt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan grundsätzlich nachbarschützende Funktion hat.
  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21
    Hier stellt das Verwaltungsgericht - im Übrigen absolut überzeugend - fest, dass der Bezug der Klägerin auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2020 - 4 BN 44/20 - schon deshalb nicht zielführend sei, weil sich dieser zur Antragsbefugnis im Rahmen des Normenkontrollverfahrens verhalte; diese könne sich unter anderem aus einer Änderung eines Bebauungsplans ergeben, die dazu führe, dass angrenzende Grundstücke in anderer Weise als bisher genutzt werden dürften, wenn dieser Gesichtspunkt nicht in die Abwägung eingestellt worden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 2 B 86/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2098/21
    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 23 Wohneinheiten im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Gründe seines Eilbeschlusses vom 29. Dezember 2020 - 16 L 2491/20 -, bestätigt durch Beschluss des beschließenden Senates vom 11. März 2021 - 2 B 86/21 -, abgewiesen.
  • VG Düsseldorf, 06.03.2023 - 28 K 5593/21

    Bauvorbescheid, Bestimmtheit, Betriebsbeschreibung, Kulturverein, Gebetsraum, …

    Rn. 63 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 2 B 1900/21 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 1. März 2022 - 2 A 2098/21 -, juris Rn. 12.
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