Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1983 - 2 A 2113/82 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 1983 - 2 A 2113/82 (https://dejure.org/1983,20586)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1989 - 9 A 1718/88
Anforderungen an die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für ein Grundstück; …
Rn. 76 vgl. z.B. OVG NW, Urteile vom 7. Januar 1982 - 2 A 2228/81 -, KStZ 1982 S. 111, und vom 26. April 1983 - 2 A 2113/82 -, GemHT 1983 S. 231,. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen
Während die frühere Rechtsprechung in Anlehnung an den erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff davon ausging, dass die erschließende Straße rechtlich und tatsächlich die Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug erlauben müsse (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1983, 2 A 2113/82 unter Hinweis auf BVerwG, DVBl. 1982, 1056; vgl. gegenwärtig noch Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184 im Blick auf nicht unbeschränkt befahrbare öffentliche Wohnwege), stellt die neuere Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989, 9 A 1718/88; OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232;… vgl. auch Stemshorn in Driehaus, KAG § 6 Rdnr. 449, 454) entscheidend auf den Gegenstand der Reinigungspflicht selbst ab, ohne dass es ausschlaggebend auf die Verkehrsart ankäme.
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