Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Gaststätten nach dem Stückzahlmaßstab.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Diese Voraussetzung ist zumindest so lange gegeben, wie der Spielereinsatz nicht nur den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt, sondern in der Regel sogar noch Gewinn abwirft (so BVerfG, Beschl. v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - in BVerfGE 31, 8).Insoweit genügt die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinne, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Preiserhöhung, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann (vgl. BVerfGE 31, 8 ).
Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner "Ökosteuer"-Entscheidung vom 20. April 2004 ( - 1 BvR 905/00 - BverfGE 110, 274, 295) zur Qualität von Strom- und Mineralölsteuer als Verbrauchssteuern im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG ausgeführt:.Vielmehr erklärt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung ausdrücklich, es sei "insbesondere nicht erforderlich, dass die Verbrauchssteuerbelastung durch erhöhte Warenpreise oder Dienstleistungsentgelte weitergegeben werden kann" (BverfGE 110, 274, 296).
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Diese sind aber auf Überwälzung auf den Verbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 98, 106 ).
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Bis zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1995 (- 10 C 5/04 - und - 10 C 8/04 -, NVwZ 2005, 1316 ff und 1322 ff) war auch in der ständigen Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts der Stückzahlmaßstab bei der Bemessung der Vergnügungssteuer bei Spielautomaten uneingeschränkt rechtlich anerkannt. - BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ). - BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Ist im Hinblick auf ein Jahr hinreichend mit Zahlen belegt, dass der für eine Aufwandssteuer erforderliche zumindest lockere Bezug zwischen dem Vergnügungsaufwand der Spiele und dem gewählten Stückzahlmaßstab in einem Satzungsgebiet nicht gewahrt ist, kann das Gericht davon ausgehen, dass Entsprechendes auch für die vorangehenden und nachfolgenden Jahre gilt, sofern sich keine Anhaltspunkte dafür aufdrängen oder von einem Beteiligten substantiiert geltend gemacht werden, dass in dem Jahr, für das die Erhebungen durchgeführt wurden, Besonderheiten vorgelegen hätten, die in anderen Jahren erheblich geänderte Daten erwarten ließen (BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1.05 -, zitiert nach juris). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
Haushaltssicherungsgesetz
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ). - OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 13 ME 333/05
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Erst wenn danach die entscheidenden Tatsachenfragen unaufklärbar bleiben, greift die allgemeine Beweislastregel, dass die nicht Erweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleiten will, zu ihren Lasten geht (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2005, aaO; Nds. OVG: Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 13 ME 333/05; Beschl. vom 13. Dezember 2005 - 13 ME 291/05, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des OVG). - LG München I, 10.06.1981 - 13 T 9173/81
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Ein Gewerbegeheimnis sind alle Vorgänge, an deren Geheimhaltung ein Gewerbetreibender ihrer Natur nach ein erhebliches, unmittelbares Interesse hat sowie alle Tatsachen, aus denen sich Vorgänge ergeben können, wegen derer ein Verweigerungsrecht besteht (vgl. Amtsgericht München, Beschl. v. 9.6.1981 - 131a AR 354/80 - ; LG München I, Beschl. V. 10.6.1981 - 13 T 9173/81- , zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 15.09.1977 - 6 U 196/76
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05
Dies ist insbesondere bei den steuerlichen Verhältnissen von Gewerbetreibenden der Fall (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.9.1977 - 6 U 196/76 - ,MDR 1978, 147). - AG München, 09.06.1981 - 131a AR 354/80
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung folgt dem BVerwG weitgehend (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. August 2006 2 S 1218/05; des Verwaltungsgerichts --VG-- Düsseldorf vom 6. Februar 2006 25 K 6944/04 und 25 K 7576/04 und vom 7. April 2006 25 K 1327/05; des VG Lüneburg vom 16. März 2006 2 A 211/05 und 2 A 213/05; des VG Magdeburg vom 11. April 2006 5 A 14/06 und vom 18. Mai 2006 3 A 1/05; des Schleswig-Holsteinischen VG vom 12. Juli 2006 4 A 267/02; des VG Freiburg/Breisgau vom 15. November 2006 1 K 1937/05; des VG Oldenburg vom 30. November 2006 2 A 3383/03, alle bei juris; a.A. soweit ersichtlich nur Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29. Juni 2006 13 LC 450/04, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2006, 304).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".