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| VG Halle, 26.08.2008 - 2 A 222/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen …
Im Übrigen, d.h. hinsichtlich des Hauptantrags, wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des Vorbescheids ab dem Inkrafttreten der Veränderungssperre der Stadt L. am 07.09.2005 (bezüglich von zwei WKA) bzw. der Veränderungssperre der Stadt M. am 13.07.2006 (bezüglich von drei WKA) nicht mehr bestanden habe, weil gegen die Wirksamkeit der Veränderungssperre keine rechtlichen Bedenken bestünden (VG Halle, Urteil v. 26.08.2008, 2 A 222/06, veröffentlicht in juris).Die Akten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Klägerin gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in beiden Instanzen (2 A 222/06 VG Halle, 2 L 254/08 OVG LSA, künftig: BeiA) sind beigezogen worden und Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung gewesen.
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