Rechtsprechung
| VG Schleswig, 06.11.2014 - 2 A 232/13 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.11.2014 - 2 A 232/13
- OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14
- BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 44.16
- BVerwG, 01.03.2017 - 4 B 7.17
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 7/14
Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum …
Der dagegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobenen Klage der Klägerin hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 06.11.2014 stattgegeben (2 A 232/13). - VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19
Bauordnungsverfügung
Diese wurden auf Widersprüche und Klagen der Beigeladenen mit Urteilen vom 6. November 2014 (2 A 146/13 und 2 A 232/13) wegen Verstößen gegen § 34 Abs. 3 BauGB aufgehoben.Die Nutzung der als Gewerbehalle genehmigten streitgegenständlichen Räumlichkeiten als Sonderpostenmarkt verstößt gegen baurechtliche Vorschriften, denn es liegt dafür nach Aufhebung der der W-Firma unter dem 3. Juli 2013 erteilten Baugenehmigung mit Urteil vom 6. November 2014 (2 A 232/13, rechtskräftig seit dem 12. Januar 2017) keine Baugenehmigung für die Nutzung der Klägerin vor, obwohl eine solche nach § 62 LBO erforderlich ist.
- VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen
Die im Jahr 2013 erteilte Baugenehmigung für den T.-Sonderpostenmarkt ist mit Urteil der Kammer vom 06.11.2014 (2 A 232/13) aufgehoben worden, rechtskräftig nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.06.2016 (1 LB 8/14) und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.2017 (4 B 44/16).Aus der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts betreffend einen benachbarten Sonderpostenmarkt (2 A 232/13), die durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (1 LB 8/14) und das Bundesverwaltungsgericht (4 B 44/16) bestätigt worden sei, ergebe sich aber, dass schädliche Auswirkungen i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB auch dann bestehen könnten, wenn das geplante Vorhaben zusammen mit bereits vorhandenen Betrieben eine Beeinträchtigung des geschützten zentralen Versorgungsbereichs bewirke.
- VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen
Die im Jahr 2013 erteilte Baugenehmigung für den Sonderpostenmarkt ist mit Urteil der Kammer vom 06.11.2014 (2 A 232/13) aufgehoben worden, rechtskräftig nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.06.2016 (1 LB 8/14) und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.2017 (4 B 44/16). - VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen
Die im Jahr 2013 erteilte Baugenehmigung für den Sonderpostenmarkt ist mit Urteil der Kammer vom 06.11.2014 (2 A 232/13) aufgehoben worden, rechtskräftig nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.06.2016 (1 LB 8/14) und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.2017 (4 B 44/16).
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