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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 18.09.2017

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14288
VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17 (https://dejure.org/2020,14288)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2020 - 2 A 234/17 (https://dejure.org/2020,14288)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 2 A 234/17 (https://dejure.org/2020,14288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Er kann einerseits noch schutzwürdig, andererseits aber besonders schutzbedürftig sein (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die schädlichen Auswirkungen lediglich möglich erscheinen; es muss eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis bestehen, anhand derer sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 12, juris).

    Auch die Ziele der Raumordnung haben bei der Feststellung der Zulässigkeit von Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen, weil § 34 Abs. 3 BauGB als Bundesrecht bundeseinheitlich auszulegen ist und nicht anhand unterschiedlicher landesrechtlicher Ziele der Raumplanung bestimmt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 18 f., juris;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 08/2019, § 34, Rn. 86i).

    Daraus ergibt sich, dass Auswirkungen auf Versorgungsbereiche nicht erst dann schädlich sind, wenn sie die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten, also der Verlust der städtebaulichen Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 11, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (…BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 43.16

    Einzelhandelsbetrieb; Sonderpostenmarkt; Innenbereich; unbeplanter Innenbereich; …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    eindeutig bejaht (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 3, juris).

    Sind im Einzugsbereich eines zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn, 4;… Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, Rn. 15, beide juris).

    Von schädlichen Auswirkungen kann aber auch dann - bzw. erst recht - gesprochen werden, wenn schon vorhandene Einzelhandelsbetriebe den zentralen Versorgungsbereich bereits schädigen, also nicht mehr gerade noch unbedenklich sind, und die Schädigung durch den neu hinzutretenden Einzelhandelsbetrieb verstärkt wird (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4 m.w.N., juris).

    Auch dann, wenn kein vollständiger Funktionsverlust droht, wird ein schon geschädigter zentraler Versorgungsbereich von § 34 Abs. 3 BauGB geschützt, nämlich insoweit, als ihm eine "Erholung" nicht durch die Zulassung von Vorhaben erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, welche die Schädigung verstärken (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4;… im Anschluss daran auch OVG Münster, Urt. v. 05.09.2017 - 7 A 1669/16 -, Rn. 75, beide juris).

    Im Falle einer anzunehmenden Vorschädigung des zentralen Versorgungsbereichs verschiebt sich demnach der Fokus der rechtlichen Betrachtung von der Funktionsstörung auf den Aspekt der besonderen Schutzbedürftigkeit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, Rn. 16, juris) bzw. auf den Aspekt der dem zentralen Versorgungsbereich zuzugestehenden Erholungsmöglichkeit (BVerwG, Beschl. v. 12.01.2017 - 4 B 43/16 -, Rn. 4, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Die im Jahr 2013 erteilte Baugenehmigung für den T.-Sonderpostenmarkt ist mit Urteil der Kammer vom 06.11.2014 (2 A 232/13) aufgehoben worden, rechtskräftig nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.06.2016 (1 LB 8/14) und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.2017 (4 B 44/16).

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts betreffend einen benachbarten Sonderpostenmarkt (2 A 232/13), die durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (1 LB 8/14) und das Bundesverwaltungsgericht (4 B 44/16) bestätigt worden sei, ergebe sich aber, dass schädliche Auswirkungen i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB auch dann bestehen könnten, wenn das geplante Vorhaben zusammen mit bereits vorhandenen Betrieben eine Beeinträchtigung des geschützten zentralen Versorgungsbereichs bewirke.

    Aus dem entsprechenden OVG-Urteil (1 LB 8/14 vom 29.06.2016) gehe ausdrücklich hervor, dass die vorhandene Einzelhandelsagglomeration im Fachmarktzentrum P. bereits objektiv der Beigeladenen Kaufkraft entziehe und dies keiner weiteren Darstellung bedürfe.

    (OVG Schleswig, Urt. v. 29.06.2016 - 1 LB 8/14 -, Rn. 32, juris).

    (OVG Schleswig, Urt. v. 29.06.2016 - 1 LB 8/14 -, Rn. 41 f., juris).

  • VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13

    Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142;… vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).

    Bei der Prognose schädlicher Auswirkungen ist in Rechnung zu stellen, dass es sich dabei nicht um eine Momentaufnahme handelt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 150, juris), so dass kein Anlass besteht, diese gerichtliche Bewertung von vor ca. vier Jahren per se einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.

    Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a.a.O.;… OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a.a.O.) kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 197/04

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Die Beigeladene erhob am 30.11.2004 Klage gerichtet auf Aufhebung des Bauvorbescheides vom 27.09.2002 (2 A 198/04) und der Baugenehmigung vom 26.04.2004 (2 A 197/04).

    Die dem Änderungsvorhaben zugrundeliegenden bauaufsichtlichen Genehmigungen, nämlich der Bauvorbescheid vom 27.09.2002 und die Baugenehmigung vom 26.04.2004, seien noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand eigener (wiederaufgenommener) Verfahren (2 A 198/04 und 2 A 197/04).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 307/03 und 2 A 335/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, Rn. 11, juris).

    Innenstadtzentren sind nicht stets, so doch aber in der Regel als Versorgungsbereiche zentral (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 7 A 1635/07

    Bauvoranfrage bzgl. einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und Erschließung eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (…VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).

    Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (…VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a.a.O.) kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 307/03 und 2 A 335/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

    Die Baugenehmigung u.a. für den A.-Discounter und das (Möbelgeschäft) ist seitens der Beigeladenen im Verfahren 2 A 307/03 angefochten worden.

  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 44.16

    Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich durch …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Die im Jahr 2013 erteilte Baugenehmigung für den T.-Sonderpostenmarkt ist mit Urteil der Kammer vom 06.11.2014 (2 A 232/13) aufgehoben worden, rechtskräftig nach Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.06.2016 (1 LB 8/14) und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.2017 (4 B 44/16).

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts betreffend einen benachbarten Sonderpostenmarkt (2 A 232/13), die durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (1 LB 8/14) und das Bundesverwaltungsgericht (4 B 44/16) bestätigt worden sei, ergebe sich aber, dass schädliche Auswirkungen i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB auch dann bestehen könnten, wenn das geplante Vorhaben zusammen mit bereits vorhandenen Betrieben eine Beeinträchtigung des geschützten zentralen Versorgungsbereichs bewirke.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2014 - 1 KN 19/13

    (Keine) Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans bei Verstoß gegen die …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
    Auf einen Normenkontrollantrag der Beigeladenen wurde dieser Bebauungsplan mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.06.2014 (1 KN 19/13) wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Anpassung an die Ziele der Raumordnung für unwirksam erklärt.

    Mit Urteil vom 18.06.2014 wurde der zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bauvorbescheids und Baugenehmigungen noch zur Anwendung gebrachte Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde A-Stadt vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (1 KN 19/13) für unwirksam erklärt.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; …

  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1669/16

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines noch nicht großflächigen …

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19

    Bauordnungsverfügung

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19

    Bauordnungsverfügung

    Die Kammer hat mit Urteil vom 4. Juni 2020 (2 A 234/17) bezüglich einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung von einem Elektronikfachmarkt hin zum Betrieb eines Zoobedarfs- und Tierfachhandels am P. ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 18.09.2017 - 2 A 234/17 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,102674
VG Magdeburg, 18.09.2017 - 2 A 234/17 MD (https://dejure.org/2017,102674)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 18.09.2017 - 2 A 234/17 MD (https://dejure.org/2017,102674)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 18. September 2017 - 2 A 234/17 MD (https://dejure.org/2017,102674)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 30 Abs 1; AsylG, § 34 Abs 1; AsylG, § 36 Abs 1; AufenthG 2004, § 59; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004... , § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Benin: Klageabweisung, Konversion und deren sozialen Folgen bieten keine Voraussetzung für Asylberechtigung/Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; kein Anspruch auf subsidiären Schutz oder Feststellung von Abschiebungshindernisse; Lebensunterhalt bei Rückkehr gesichert

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.09.2017 - 2 A 234/17
    Eine Verletzung von Art. 3 E M R K ist nur dann zu befürchten, wenn die Klägerin im Falle ihrer Abschiebung tatsächlich Gefahr liefe, einer dem Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung, d.h. einem Fall äußerst extremer Gewalt aus­ gesetzt zu werden (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, U. v. 28.06.2011 - 8319/07 zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter …

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.09.2017 - 2 A 234/17
    Von einer diesbezüglichen Gefahr ist nur auszugehen, wenn eine einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungslage mit einer beachtlichen Wahr­ scheinlichkeit gegeben ist (vgl. BVerwG, B. v. 17.04.2008 - 10 B 28/08 - zitiert nach juris;… Stiegeler in Hofmann, Kommentar z u m Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 60 AufenthG Rn 23).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.09.2017 - 2 A 234/17
    Dies Ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Z w e i ­ fel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechts­ auffassung sich die Abweisung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B. v. 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92 - , zitiert nach juris).
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