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| VG Göttingen, 23.01.2002 - 2 A 2438/99 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Göttingen, 23.01.2002 - 2 A 2438/99
- OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02
- BVerwG, 18.06.2004 - 5 C 16.03
Wird zitiert von ... (2)
- VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 332/03
Aufenthalt; betreutes Wohnen; Betreuung; Einrichtung; Einzelwohnen; Erstattung; …
Zwar hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung wie auch die Kammer in der Vorentscheidung (Urteil vom 23.1.2002 -2 A 2438/99-) ausgeführt, dass sich die Zuständigkeit für Jugendhilfemaßnahmen, wie hier, nach §§ 86 ff. SGB VIII und nicht nach § 97 BSHG richtet. - VG Göttingen, 04.10.2007 - 2 A 563/05
Abgrenzung; Eingliederungshilfe; Entzug; Erstattung; geistige Behinderung; …
Aufgabe der Jugendhilfe ist es, Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen und damit indirekt die Erziehungssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das Hineinwachsen in die Gesellschaft zu erleichtern, während Zielrichtung der Eingliederungshilfe nach BSHG bzw. SGB XII ist, die Folgen einer vorhandenen Behinderung zu mildern, um dem Behinderten eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen (Urteil der Kammer vom 23.01.2002 - 2 A 2438/99 -, bestätigt durch Urteil des Nds. OVG vom 19.05.2003 -12 LC 291/02 -, abgedruckt in der Internet Entscheidungsdatenband des Gerichts).
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