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| VG Berlin, 22.05.2002 - 2 A 257.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- studentenpolitik.de
Studenten ./. Studentenschaft der Humboldt-Universität Berlin
Ordnungsgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 23.11.1999 - 2 A 135.99
Auszug aus VG Berlin, 22.05.2002 - 2 A 257.01
Gegen die Vollstreckungsschuldnerin werden wegen des Verstoßes gegen das in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99) enthaltene Verbot, allgemeinpolitische, nicht spezifisch hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen, ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zwei Tage Ordnungshaft gegen die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des AStA der Humboldt-Universität zu Berlin festgesetzt.
- OVG Berlin, 04.05.2005 - 8 N 196.02
Klagerecht der einzelnen Studierenden aus Art. 2 Abs. 1 GG gegen die Tätigkeit …
Das Verwaltungsgericht hat auch nicht das rechtliche Gehör verletzt, indem es zur Begründung der Kompetenzüberschreitung durch die Beklagte auf "die den Beteiligten bekannten Beschlüsse der Kammer vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99), bestätigt durch den Beschluss des OVG Berlin vom 22. September 2000 (OVG 8 SN 328.99), 17. April 2000 (VG 2 A 181.99) bestätigt durch den Beschluss des OVG Berlin vom 27. April 2001 (OVG 8 L 30.00), 6. März 2001 (VG 2 A 121.00), 22. November 2001 (VG 2 A 95.01) und 22. Mai 2002 (VG 2 A 257.01) Bezug genommen hat. - VG Berlin, 01.11.2004 - 2 A 113.04
Studentenschaft-Hyperlink
Zuwiderhandlungen haben daher die Festsetzung von Ordnungsgeld zur Folge (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 23.11.1999 - VG 2 A 135/99, vom 22.11.2001 - VG 2 A 95/01 und vom 22.05.2002 - VG 2 A 257/01).
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