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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32755
OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18 (https://dejure.org/2018,32755)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.10.2018 - 2 A 263/18 (https://dejure.org/2018,32755)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 2 A 263/18 (https://dejure.org/2018,32755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Benennung der Zulassungsgründe im Berufungszulassungsverfahren; Darlegungserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung eines Berufungsgrundes u. der Rüge eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 u. Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung eines Berufungsgrundes u. der Rüge eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 u. Abs. 2 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 11.09.2017 - 2 B 455/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Wegnahme von Pferden und das Verbot von deren …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Dies entspricht der Einschätzung des Senats in dem Eilbeschluss vom 11.9.2017 - 2 B 455/17 -.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung mangelhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist.(BVerwG, Beschluss vom 28.3.2012 - 8 B 76/11 - juris) Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
  • OVG Saarland, 11.10.2017 - 1 A 222/16

    Besoldung eines auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzten Beamten

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Die Zulassungsbegründung muss sich dazu mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2017 - 1 A 222/16 -, m.w.N.) Eine solche konkrete Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils lässt der Schriftsatz vom 28.9.2018 vermissen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 2 S 1265/12

    Rüge der Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18
    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung genügt zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.7.2012 - 2 S 1265/12 - juris).
  • OVG Saarland, 22.08.2016 - 2 A 176/16

    Darlegungserfordernisse im Berufungszulassungsverfahren; Beseitigungsanordnung …

  • OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung: Lehramt für die Primarstufe

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes; …

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes Beschluss vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 -) Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in den die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend.(so beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7) Das gilt erst Recht, wenn der die angeblich unzureichende Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht rügende Beteiligte - hier die Klägerin - sogar auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.
  • BGH, 20.02.2020 - AnwZ (Brfg) 65/19

    Klage eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur …

    Bezugspunkt der Prüfung ist die Richtigkeit des Ergebnisses, nicht die Richtigkeit der Begründung (BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 2 A 263/18, juris Rn. 5;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 124 Rn. 7a;… Brandt/Domgörgen/ Dehoust, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. Rn. 50 mwN).
  • OVG Hamburg, 25.07.2025 - 4 Bf 74/25

    Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; Anwendung …

    Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt insoweit vielmehr nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.8.2023, 4 Bf 13/23.Z, n.v.;… VGH München, Beschl. v. 7.5.2024, 15 ZB 24.233, juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschl. v. 9.10.2018, 2 A 263/18, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2022 - 1 A 1097/21

    Nachträgliche Erstattung von Kosten einer selbst veranlassten …

    Rn. 11 Vgl. näher etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 2 B 57/17 -, juris, Rn. 19, und vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 -, juris, Rn. 8, m. w. N.; ferner etwa Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2021- 19 ZB 21.2450 -, juris, Rn. 48, und OVG Saarl., Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 2 A 263/18 -, juris, Rn. 7.
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