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| OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - 2 A 27.17 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 2 A 27.17 (https://dejure.org/2019,27156)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …
Eine umfassende antizipierte Normenkontrolle des künftigen Bebauungsplans ist insoweit aber nicht angezeigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30. Januar 2019 - OVG 2 A 27.17 -, juris Rn. 40;… OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 17. Oktober 2012 - 1 C 10493/12 -, juris Rn. 33 m. w. N.). - VG Cottbus, 13.10.2022 - 3 K 58/21 Die von der Klägerin erhobene Rüge bezieht sich der Sache nach auf die Einhaltung der Einberufungsvorschriften nach § 34 BbgKVerf. Dabei handelt es sich um eine landesrechtliche Verfahrens- und Formvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 4 S. 1 BbgKVerf. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wäre grundsätzlich geeignet, die Unwirksamkeit der Satzung zu begründen, denn eine Verletzung der gebotenen Form und Frist der Einberufung der Gemeindevertretung hat, sofern nicht die spezielle Unbeachtlichkeitsregelung des § 34 Abs. 6 BbgKVerf eingreift, zur Folge, dass in der Sitzung keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30. Januar 2019 - OVG 2 A 27.17 -, juris, Rn. 24).
Zudem sind die Tatsachen anzugeben, aus denen sich der Verstoß ergibt (vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30. Januar 2019 - OVG 2 A 27.17 -, Rn. 25, juris;… Schumacher, in: ders./u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Stand Juli 2018, BbkKVerf, § 3, Rn. 9.5.3).
- OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 B 395/21
Uneigentliche Antragshäufung; Ausfertigung; Satzung; Bekanntmachung; ergänzendes …
Eine umfassende antizipierte Normenkontrolle des künftigen Bebauungsplans ist insoweit aber nicht angezeigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30. Januar 2019 - OVG 2 A 27.17 -, juris Rn. 40;… OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 17. Oktober 2012 - 1 C 10493/12 -, juris Rn. 33 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 10 A 1.16
Anspruch auf Erklärung der Ungültigkeit einer Veränderungssperre; …
Die Einzelheiten einer Planung sind bei Erlass einer Veränderungssperre daher in der Regel noch entwicklungsbedürftig/-fähig und offen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 30. Januar 2019 - OVG 2 A 27.17 -, juris Rn. 40; BayVGH…, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 1 N 17.1236 -, juris Rn. 24;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 135. EL September 2019;… § 14 Rn. 53;… Jarass/Kment, BauGB, 2. Aufl. 2017, § 14 Rn. 11).
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