Rechtsprechung
| VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 29 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 3 BauGB, § 11 Abs 2 BauNVO
Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 7 A 1635/07
Bauvoranfrage bzgl. einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und Erschließung eines …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Insoweit sei bei erheblich vorgeschädigten Versorgungsbereichen bereits ein voraussichtlicher Kaufkraftabfluss von nur 7, 9 bis 8, 8% im betroffenen Warenbereich als nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit angesehen worden (etwa OVG Münster, Urteil vom 01.02.2010 -7 A 1635/07-).Nicht zwingend erforderlich ist daher, dass ein Verkaufsflächenvergleich zwischen dem Vorhaben einerseits und der Gesamtverkaufsfläche aller im Einzugsbereich des Vorhabens gelegenen Einzelhandelsbetriebe vorgenommen wird (OVG Münster, Urteil vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 - ).
Das OVG Münster hat im Falle einer Vorschädigung eine festgestellte Umsatzumverteilung von 7, 9% bis 8, 8% beim periodischen Bedarf und von 4, 5% bezogen auf alle Einzelhandelsbranchen als ausreichend für die Feststellung schädlicher Auswirkungen angesehen (OVG Münster, Urteil vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -).
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
So wie sich beim Verkaufsflächenvergleich keine festen Prozentsätze angeben lassen, bei deren Unterschreiten stets von unschädlichen Auswirkungen auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -), erscheint auch für die Umsatzumverteilung fraglich, ob sich ein fester Prozentsatz nennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 - ablehnend OVG Münster, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - und Urteil vom 11.12.2006 -7 A 964/05 -).Der Verkaufsflächenvergleich ist insbesondere vom OVG Münster und vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt als geeignete Methode im Rahmen der Prognose schädlicher Auswirkungen anerkannt worden, ohne dass sich dabei für den Verkaufsflächenvergleich feste Prozentsätze angeben ließen, bei dessen Unterschreiten stets von unschädlichen und bei dessen Überschreiten immer von schädlichen Auswirkungen auszugehen ist (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06
Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Die Bauaufsichtsbehörde und das Verwaltungsgericht müssen dies im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht aufklären, so dass es im Regelfall auf Fragen der Darlegungs- und Beweislast bei dieser Prognoseentscheidung nicht ankommen wird (OVG Münster, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 -).So wie sich beim Verkaufsflächenvergleich keine festen Prozentsätze angeben lassen, bei deren Unterschreiten stets von unschädlichen Auswirkungen auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -), erscheint auch für die Umsatzumverteilung fraglich, ob sich ein fester Prozentsatz nennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 - ablehnend OVG Münster, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - und Urteil vom 11.12.2006 -7 A 964/05 -).
- BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Daraus ergibt sich weiter, dass Auswirkungen auf Versorgungsbereiche nicht erst dann schädlich sind, wenn sie die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten, also der Verlust der städtebaulichen Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 -).So wie sich beim Verkaufsflächenvergleich keine festen Prozentsätze angeben lassen, bei deren Unterschreiten stets von unschädlichen Auswirkungen auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -), erscheint auch für die Umsatzumverteilung fraglich, ob sich ein fester Prozentsatz nennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 - ablehnend OVG Münster, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - und Urteil vom 11.12.2006 -7 A 964/05 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05
Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
So wie sich beim Verkaufsflächenvergleich keine festen Prozentsätze angeben lassen, bei deren Unterschreiten stets von unschädlichen Auswirkungen auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 -), erscheint auch für die Umsatzumverteilung fraglich, ob sich ein fester Prozentsatz nennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1/08 - ablehnend OVG Münster, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - und Urteil vom 11.12.2006 -7 A 964/05 -). - BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05
Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Von einem solchen "Außenbereich im Innenbereich" bzw. einer "Außenbereichsinsel im Innenbereich" spricht man schlagwortartig - allerdings ohne dass damit etwa ein eigener unbestimmter Rechtsbegriff gemeint wäre -, wenn eine ringsum von Bebauung umgebende Freifläche so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und deshalb nicht als - nach den Kriterien des § 34 BauGB bebaubare - Baulücke erscheint (BVerwG, Beschluss vom 15.09.2005 - 4 BN 37/05 -). - BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Hierfür spricht, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.09.2010 (- 4 C 7/10 -) zwar offengelassen hat, ob es rechtlich zulässig wäre, faktische Sondergebiete für Einkaufszentren und den großflächigen Einzelhandel anzuerkennen, andererseits aber in dieser Entscheidung ausgeführt hat, dass im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB in der Baunutzungsverordnung "bezeichnet" nur solche Baugebiete seien, für die die Baunutzungsverordnung die Art der zulässigen Nutzung selbst regele. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1417/07
Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Im Falle der Erweiterung eines vorhandenen Einzelhandelsbetriebes ist die Zulässigkeit des Gesamtvorhabens zu prüfen (OVG Münster, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1417/07 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche …
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Dass die von B... verwandte Methodik keinen Bedenken unterliege, sei obergerichtlich anerkannt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2013 - 8 C 10859/12 -). - BVerwG, 11.06.2010 - 4 B 75.09
Geschossflächenüberschreitung als Indiz für schädliche Auswirkungen
Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13
Eine Schädigung kann unter Umständen bereits im Falle einer Schwächung des Versorgungsbereiches vorliegen, wenn das Vorhaben auf eine "eher bereits eingeschränkte Versorgungssituation" trifft (BVerwG, Beschluss vom 11.06.2010 - 4 B 75/09 -). - BVerwG, 27.05.2004 - 4 B 40.04
Annahme einer Genehmigungsfiktion durch versäumte Verfahrensumstellung
- VG Schleswig, 19.10.2000 - 5 A 1098/99
Erschließung, Einkaufszentrum, Faktisches Sondergebiet, Großflächiger …
- VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14
Anforderungen an ein landesplanerisches Anpassungsverlangen
Diesbezüglich hat die Kammer eine Klage des Investors auf Erteilung eines entsprechenden Bauvorbescheides mit der Begründung abgewiesen, von dem Vorhaben seien i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche benachbarter Gemeinden zu erwarten (Urt. v. 08.12.2015, - 2 A 277/13 -); ein Berufungsverfahren ist anhängig (1 LB 1/16).Die Kammer hat in dem der Klägerin bekannten Urteil vom 8.12.2015 ( 2 A 277/13 ) zur Bauvoranfrage der Firma HBB Gewerbebau zur Errichtung eines weiteren Einkaufszentrums im Ostseepark bereits ausgeführt, dass umliegende zentrale Versorgungszentren auch durch den Ostseepark bereits vorgeschädigt sind und daher die Errichtung des von der Klägerin als Kernstück ihres Bauleitplanverfahrens vorgesehenen Einkaufszentrums den Nachbargemeinden nicht zumutbar ist.
Die Errichtung des zusätzlichen Einkaufszentrums würde nicht nur - wie die Kammer im Verfahren 2 A 277/13 festgestellt hat - schädliche Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB hervorrufen, sondern als planfestgestelltes Vorhaben auch gegen das interkommunale Abstimmungsgebot aus § 2 Abs. 2 BauGB verstoßen.
Dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Versorgungszentren benachbarter Orte zu befürchten ist, hat die Kammer bereits im Verfahren 2 A 277/13 festgestellt.
Dies gilt vorliegend umso mehr, als für die Vereinbarkeit des Ostseeparks mit der Landesplanung - anders als im Verfahren 2 A 277/13 - nicht nur auf das geplante Einkaufszentrum, sondern auf den gesamten Ostseepark abzustellen ist.
- VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19
Bauordnungsverfügung
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142;… vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).Bei der Prognose schädlicher Auswirkungen ist in Rechnung zu stellen, dass es sich dabei nicht um eine Momentaufnahme handelt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 150, juris), so dass kein Anlass besteht, diese gerichtliche Bewertung von vor ca. vier Jahren per se einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.
Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a. a. O.;… OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a. a. O.) kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.
- VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17
Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142;… vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).Bei der Prognose schädlicher Auswirkungen ist in Rechnung zu stellen, dass es sich dabei nicht um eine Momentaufnahme handelt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 150, juris), so dass kein Anlass besteht, diese gerichtliche Bewertung von vor ca. vier Jahren per se einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.
Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a.a.O.;… OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a.a.O.) kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.
- VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17
Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ferner, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert, also, ob sie auf eigenen Planungen der betroffenen (Nachbar-)Gemeinde beruht bzw. sich aus weiteren, mit dem im Streit stehenden Vorhaben selbst konkurrierenden Einzelhandelsnutzungen ergibt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 142;… vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, Rn. 106, beide juris).Bei der Prognose schädlicher Auswirkungen ist in Rechnung zu stellen, dass es sich dabei nicht um eine Momentaufnahme handelt (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, Rn. 150, juris), so dass kein Anlass besteht, diese gerichtliche Bewertung von vor ca. vier Jahren per se einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.
Da es für die Beurteilung der schädlichen Auswirkungen unerheblich ist, woraus die vorgefundene Vorschädigung resultiert (VG Schleswig, Urt. v. 08.12.2015 - 2 A 277/13 -, a.a.O.;… OVG Münster, Urt. v. 01.02.2010 - 7 A 1635/07 -, a.a.O.), kann auch aus diesem Standortwechsel keine für die Klägerin günstige Entlastung der Innenstadt hergeleitet werden.
- VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 A 26/16
Erteilung einer Bestätigung, dass beantragter positiver Bauvorbescheid, hier für …
Zur Begründung nimmt die Beklagte auf eine Entscheidung der 2. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes Bezug (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 2 A 277/13, Rn. 125 juris).Die Vorschrift des § 66 Satz 3 LBO stellt jedoch eine Rechtsgrundverweisung dar, so dass die Fiktion i.S.d. § 69 Abs. 9 LBO i.V.m. § 66 Satz 3 LBO im Vorbescheidsverfahren nur eintreten kann, wenn der Anwendungsbereich von § 69 LBO überhaupt eröffnet ist (vgl. so im Ergebnis bereits: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 2 A 277/13, Rn. 125 juris, m.V.a. Domning / Möller / Bebensee, Bauordnungsrecht Schleswig-Holstein, Kommentar, § 66 Rn. 89; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Februar 2004 - 1 LB 63/03 - sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 4 B 40.04 -).
- VG Schleswig, 13.07.2021 - 2 B 31/21
Bauvorbescheid (Zurückstellungsbescheid) - Antrag auf Wiederherstellung der …
Hinsichtlich der Verweisung auf § 69 LBO handelt es sich nach der Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichte um eine Rechtsgrundverweisung mit der Folge, dass auch im Vorbescheidsverfahren die Genehmigungsfiktion entsprechend § 69 Abs. 9 LBO nur eintritt, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, das in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fällt oder durch Entscheidung des Bauherrn fallen könnte (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 08.12.2015 -2 A 277/13-, m.w.N.).
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