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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10629
OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09 (https://dejure.org/2011,10629)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.01.2011 - 2 A 278/09 (https://dejure.org/2011,10629)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 2 A 278/09 (https://dejure.org/2011,10629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    EV Art. 37 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachdiplomierung bei Besitz eines den Abschlüssen von Vorläufereinrichtungen der Fachhochschulen formal gleichstehenden Abschlusses; Gleichwertigkeit von in den alten und den neuen Bundesländern erworbenen Abschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sächsisches OVG kippt Stichtagsregelung für Nachdiplomierung bei Fach- und Ingenieurschulausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachdiplomierung bei Besitz eines den Abschlüssen von Vorläufereinrichtungen der Fachhochschulen formal gleichstehenden Abschlusses; Gleichwertigkeit von in den alten und den neuen Bundesländern erworbenen Abschlüssen

Sonstiges (5)

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stichtagsregelung bei Nachdiplomierung von Ingenieur- und Fachschulabschlüssen

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Mecklenburg-Vorpommern schafft Stichtagsregelung für Nachdiplomierung bei Fach- und Ingenieurschulausbildung ab

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stichtagsregelung bei Nachdiplomierung von Ingenieur- und Fachschulabschlüssen

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Mecklenburg-Vorpommern schafft Stichtagsregelung für Nachdiplomierung bei Fach- und Ingenieurschulausbildung ab

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stichtagsregelung für Nachdiplomierung bei Fach- und Ingenieurschulausbildung gekippt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 368
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09
    Auch sie befanden sich in einer Situation, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung zu Art. 37 EV beschrieben hat (Urt. v. 10. Dezember 1997, BVerwGE 106, 24, 29 ff.).

    Rn. 14 Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV stellt eine unmittelbare bundesrechtliche Anspruchsgrundlage für die Feststellung der "Gleichwertigkeit" zum Beispiel von Fachschulabschlüssen der ehemaligen DDR mit einem Abschluss dar, der in einer Vorläufereinrichtung von Fachhochschulen in der alten Bundesrepublik erworben wurde (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 1997, BVerwGE 106, 24).

    Erforderlich ist nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1997 (a. a. O.), dass die "Niveaugleichheit" des fraglichen Abschlusses festgestellt wird.

    Abschlüsse, die - als "niveaugleich" - ebenfalls den an Vorläufereinrichtungen von Fachschulen in den alten Bundesländern erworbenen Abschlüssen "gleichwertig" im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV sind und deshalb gleichermaßen in die Anlage IV der Bekanntmachung hätten aufgenommen werden müssen, begründen ebenfalls einen Anspruch auf Nachdiplomierung, wenn die zusätzliche Voraussetzung einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit erfüllt ist (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 1997, a. a. O. S. 40 f.).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 6 B 68.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09
    Dies muss jedoch wegen des typisierenden Charakters jeder Stichtagsregelung hingenommen werden, die hier im Übrigen auch den entgegengesetzten Extremfall umfasst, in welchem die Ausbildung einschließlich der Abschlussprüfung am 3. Oktober 1990 bis auf einen nur noch unwesentlichen Teil beendet war (BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1999 - 6 B 68/99 -, juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 24. Oktober 2008 - 2 B 370/08 -, juris).

    Die wesentlichen Fragen sind in der Rechtsprechung geklärt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 1997 sowie Beschl. v. 21. Oktober 1999 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.05.1995 - 2 S 21/94

    Sonstiges Hochschulrecht, Verfassungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09
    Ansprüche nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV können nicht durch Stichtagsregelungen in Verwaltungsvorschriften eingeschränkt werden (Abkehr v. Urt. v. 9. Mai 1995 - 2 S 21/94 -).

    Soweit der 2. Senat im Urteil vom 9. Mai 1995 - 2 S 21/94 - gegen die Stichtagsregelung keine Bedenken erhoben hat (vgl. auch den Beschl. des 4. Senats v. 9. Dezember 2004 - 4 B 499/04 -), so wird hieran nicht festgehalten.

  • OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 370/08

    Neuverbescheidung mit vorläufiger Wirkung; Kinderkrippenerzieherin; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09
    Dies muss jedoch wegen des typisierenden Charakters jeder Stichtagsregelung hingenommen werden, die hier im Übrigen auch den entgegengesetzten Extremfall umfasst, in welchem die Ausbildung einschließlich der Abschlussprüfung am 3. Oktober 1990 bis auf einen nur noch unwesentlichen Teil beendet war (BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1999 - 6 B 68/99 -, juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 24. Oktober 2008 - 2 B 370/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 06.05.2009 - 2 A 89/09

    Gleichwertigkeit; Nachdiplomierung; Einigungsvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.01.2011 - 2 A 278/09
    Mit Beschluss vom 6. Mai 2009 - 2 A 89/09 - hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen ernstlicher Zweifel an seiner Richtigkeit zugelassen.
  • OVG Thüringen, 07.06.2016 - 1 KO 649/14

    Gleichwertigkeit von Abschlüssen bezüglich Ausbildungen die in der ehemaligen DDR …

    Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 2 A 278/09 - stelle insbesondere keinen Wiederaufnahmegrund dar.

    Das "in Art. 3 genannte Gebiet" gibt aber nur eine geographische, nicht aber eine zeitliche Bestimmung vor (BVerwG…, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 6 B 68/99 - juris Rn. 3 aber letztendlich offen gelassen; SächsOVG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 2 A 278/09 - juris Rn. 13).

    Die Rechtsprechung ist befugt, sie auszufüllen (BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 6 C 10/97 - juris Rn. 23 ff.; ThürOVG…, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 1 KO 19/94 - juris Leitsatz 2, Rn. 42; OVG Sachsen, Urteil vom 11. Januar 2011 - 2 A 278/09 - juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 4 S 1652/15 - NVwZ-RR 2016, 352).

    Insoweit bestehen auch gegensätzliche Auffassungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. einerseits SächsOVG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 2 A 278/09 -, andererseits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. März 2014 - 3 L 79/13 - beide zit. nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2014 - 3 L 79/13

    Weiterhin keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12.1990 erworbenen …

    Rn. 4 Mit ihrem an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gerichteten Antrag vom 8. Februar 2011 auf Nachdiplomierung für Fach- und Ingenieurschulabschlüsse bat die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2011, Aktenzeichen: 2 A 278/09, um Ausstellung einer entsprechenden Urkunde mit der Berechtigung, die Bezeichnung "Diplomagraringenieur (FH)" führen zu können".

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 11. Januar 2011 (2 A 278/09, juris) verkürzen die Verwaltungsvorschriften durch die sog. Stichtagsregelung nicht einen nach Art. 37 EV bestehenden Anspruch, sondern stellen nur eine mit höherrangigem Recht vereinbare Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "gleichwertig" dar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14

    (Kein) Anspruch auf Nachdiplomierung zum Dipl.-Ing. (FH) aus EinigVtr Art 37 Abs …

    Rn. 26 Soweit der Kläger eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache daraus ableiten will, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden hat (Urt. v. 11.01.2011 - 2 A 278/09 - juris), dass die Bekanntmachung des sächsischen Staatsministeriums vom 30. Januar 1991 - soweit sie einen Stichtag festlegt - unwirksam sei, legt der Kläger nicht dar, inwiefern diese zu sächsischem Landesrecht ergangene Entscheidung die grundsätzliche Bedeutung einer aus dem Einigungsvertrag zu beantwortenden Rechtsfrage belegen soll.

    Denn der Kläger setzt sich nicht damit auseinander, dass weder der beschließende Senat in dem Urteil vom 19. März 2014 ( 3 L 79/13 ) noch zuvor das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Januar 2011 (2 A 278/09) eine Zulassung der Revision wegen Divergenz ausgesprochen haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2015 - 4 S 1652/15

    Anerkennung einer in der DDR absolvierten Lehrerausbildung

    Ob diese Norm - wie jedenfalls ursprünglich (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998, a.a.O., …und vom 10.12.1997, a.a.O.) - als bundesrechtliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung einer in der ehemaligen DDR erworbenen Lehrbefähigung nach wie vor anwendbar ist, nachdem die Länder im Zuge der Föderalismusreform I die alleinige Gesetzgebungskompetenz u.a. für das Laufbahn- und Besoldungsrecht der Landesbeamten erlangt und - wie Baden-Württemberg - davon u.a. durch eigene Anerkennungsregelungen (vgl. § 3 LVO-KM ) erschöpfend Gebrauch gemacht haben, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zur weiterhin möglichen Heranziehung von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV für die Anerkennung von Fachschulabschlüssen jenseits des Laufbahnrechts Sächsisches OVG, Urteil vom 11.01.2011 - 2 A 278/09 -, DÖV 2011, 168; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2014 - 3 L 79/13 -, Juris).
  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 7 A 176/11

    Anspruch auf Nachdiplomierung

    Rn. 4 Mit ihrem an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt adressierten "Antrag auf Nachdiplomierung für Fach- und Ingenieurschulabschlüsse" bat die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2011, Aktenzeichen: 2 A 278/09, "um Ausstellung einer entsprechenden Urkunde mit der Berechtigung, die Bezeichnung Diplomagraringenieur (FH) führen zu können".

    Ebenso wenig ist dem Urteil des 2. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2011, 2 A 278/09, veröffentlicht in juris, zu folgen, das zwischen einem Anspruch auf Gleichwertigkeitsfeststellung und einem Anspruch auf Nachdiplomierung keinen (erkennbaren) Unterschied macht.

  • OVG Sachsen, 11.12.2013 - 2 A 496/11

    Gleichwertigkeitsfeststellung, Hochschulingenieur, Offiziershochschule

    Der Senat orientiert sich dabei an Nr. 18.7 und 36.3 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (…abgedruckt z. B. bei Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., Anh § 164 Rn. 14); Senatsurt. v. 11. Januar 2011 - 2 A 278/09 -, juris).
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