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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16490
OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09 (https://dejure.org/2011,16490)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2011 - 2 A 279/09 (https://dejure.org/2011,16490)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 2 A 279/09 (https://dejure.org/2011,16490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BBesG a F § 30; BeamtVG § 12a; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten bei Tätigkeit für das MfS, Bereitstellen eines Dienstzimmers für konspirative Zwecke des MfS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurverfügungstellung eines Dienstzimmers für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zur Durchführung konspirativer Treffen als eine Tätigkeit für das MfS i.S. von § 30 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG); Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    Daraus resultierende Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001, ZBR 2001, 405, 406, 407).

    Der Gesetzgeber hat diese Vorzeiten insgesamt bei der Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ausgenommen und dadurch der Rechtssicherheit abträgliche Abgrenzungsprobleme vermieden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O. S. 408, 409;… BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004, LKV 2004, 507, 508).

    Auch wenn Zeiten einer Tätigkeit für das MfS/AfNS - wie beim Kläger - einer Ernennung in das Beamtenverhältnis nicht entgegenstehen, sind sie dennoch mit dem Makel der Tätigkeit für ein rechtsstaatswidriges Organ der DDR behaftet und sollen deshalb nicht in vollem Umfang besoldungs- oder ruhegehalterhöhend zu Buche schlagen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O., S. 408;… BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 A 88/09 -).

  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 2 A 88/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes, Versorgungsbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    Demgegenüber führen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG a. F. schon Zeiten einer Tätigkeit für das MfS oder das AfNS als solche zu einer Nichtberücksichtigung bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach § 12a BeamtVG i. V. m. § 30 BBesG a. F. Unter diesen Umständen ist bereits vom Gesetzeswortlaut her kein Raum für eine Prüfung unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalls, wie etwa Bedeutung, Ausmaß und Dauer der Tätigkeit für das MfS/AfNS (vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 A 88/09 -).

    Auch wenn Zeiten einer Tätigkeit für das MfS/AfNS - wie beim Kläger - einer Ernennung in das Beamtenverhältnis nicht entgegenstehen, sind sie dennoch mit dem Makel der Tätigkeit für ein rechtsstaatswidriges Organ der DDR behaftet und sollen deshalb nicht in vollem Umfang besoldungs- oder ruhegehalterhöhend zu Buche schlagen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O., S. 408;… BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 A 88/09 -).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    Der Gesetzgeber hat diese Vorzeiten insgesamt bei der Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ausgenommen und dadurch der Rechtssicherheit abträgliche Abgrenzungsprobleme vermieden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O. S. 408, 409; BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004, LKV 2004, 507, 508).

    Auch wenn Zeiten einer Tätigkeit für das MfS/AfNS - wie beim Kläger - einer Ernennung in das Beamtenverhältnis nicht entgegenstehen, sind sie dennoch mit dem Makel der Tätigkeit für ein rechtsstaatswidriges Organ der DDR behaftet und sollen deshalb nicht in vollem Umfang besoldungs- oder ruhegehalterhöhend zu Buche schlagen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O., S. 408; BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 A 88/09 -).

  • OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die bloße Abgabe einer Verpflichtungserklärung keine "Tätigkeit" für das MfS i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG a. F. darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 -, juris).

    Daran fehlt es, so der Senat im Beschluss vom 23. Februar 2001 (a. a. O. Rn 3, 10), wenn sich der Kontakt mit dem MfS darauf beschränkte, dass sich der Betroffene in der Erklärung verpflichtete, das MfS auf freiwilliger Basis zu unterstützen und zu diesem Zweck den Mitarbeitern des MfS zur Durchführung ihrer dienstlichen Aufgaben seine Wohnung zur Verfügung zu stellen, die Wohnung in der Folge aber tatsächlich nicht vom MfS zu konspirativen Zwecken genutzt wurde und die Mitarbeiter des MfS auch keinen generellen Zugang zur Wohnung hatten, weil ihnen ein Wohnungsschlüssel nicht übergeben worden war.

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1064; Kammerbeschl. v. 26. März 2007, NVwZ-RR 2008, 1).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1064; Kammerbeschl. v. 26. März 2007, NVwZ-RR 2008, 1).
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