Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1986 - 2 A 2806/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07
Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung …
Die Verkehrsbedeutung steigt nicht mit dem Verschmutzungsgrad einer Straße (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236) oder umgekehrt.Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 193/10
Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Anlieger eines reinen Spazierwegs
Rn. 65 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 -. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10
Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam
Berücksichtigt man aber, dass das Aufsuchen nicht nur von Wohn-, sondern auch von Geschäftsgrundstücken zum Anliegerverkehr gehört, erscheint die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit 35 % bei diesen Straßen unangemessen hoch (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 -, KStZ 1986, 236).
- VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11
Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab, …
Der Verschmutzungsgrad erhöht sich nicht proportional zur Verkehrsbedeutung einer Straße; er hängt insbesondere von der Frequentierung einer Straße durch Fußgänger ab (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236).Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13. Mai 1996, a. a. O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986, a. a. O.).
- VG Cottbus, 21.08.2013 - 6 K 552/12
Straßenreinigungsgebühren
Der Verschmutzungsgrad erhöht sich nicht proportional zur Verkehrsbedeutung einer Straße; er hängt insbesondere von der Frequentierung einer Straße durch Fußgänger ab (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236).Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13. Mai 1996, a. a. O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986, a. a. O.).
- VG Halle, 07.02.2002 - 5 A 34/02 Die Verkehrsbedeutung steigt nicht mit dem Verschmutzungsgrad einer Straße (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236) oder umgekehrt.
Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. April 1986, aaO).
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