Rechtsprechung
| VGH Hessen, 03.12.1991 - 2 A 2893/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen; …
Aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.01.2004 - 9 A 27.03 -, juris) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 03.12.1999 - 2 A 2893/86 -, juris) können die Kläger in dieser Hinsicht nichts für sich herleiten.Jedenfalls ist dies anhand ihres Vortrags, der sich auf einen Verweis auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 03.12.1991 - 2 A 2893/86 -, juris) beschränkt, nicht nachvollziehbar.
- VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
Planfeststellung für Bundesstraße
Für die Beurteilung der Frage, ob die Belange eines Anliegers durch eine Planänderung stärker als bisher berührt werden, dürfen aber die Vor- und Nachteile einer Anordnung nicht in der Weise saldiert werden, daß bei einem objektiven Übergewicht der positiven Auswirkungen eine erneute Anhörung der Betroffenen unterbleiben darf (Senatsurteil vom 3. Dezember 1991 - 2 A 2893/86 - unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl. 1991, § 73 RZ. 61 sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, BVerwGE 84 S. 31 ff.).Die Kläger sind deshalb zwar durch die unterlassene Anhörung nicht bloß in einer rein verfahrensrechtlichen, sondern in einer materiellen Rechtsposition berührt mit der - regelmäßigen - Folge, daß die Verletzung der Verfahrensvorschrift die gerichtliche Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nach sich zieht (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1991, a. a. O., unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1991 - 7 B 99.91 und 7 ER 301.91 - ferner Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, Kapitel 35, Rz. 9).
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