Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1989 - 2 A 2920/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene …
Zahlt der Einrichtungsträger im Fall einer Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung die von den Nutzern geleisteten Beiträge nicht zurück, ergibt sich aus den dargestellten Grundsätzen die Pflicht, in der Satzung entsprechend unterschiedliche ("gespaltene") Gebührensätze festzusetzen oder den Ausgleich durch eine Billigkeitsregelung im Rahmen des Heranziehungsverfahrens (Gebührenerlass) vorzunehmen (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 3. Dezember 2003, a.a.O.; ferner zum vergleichbaren Finanzierungssystem des KAG NW OVG NW, Urteile vom 17. September 1980 - 2 A 1653/79 - DVBl. 1981, 831, und vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVBL 1990, 99; vgl. zu den bundesrechtlichen Vorgaben auch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48/81 - DVBl 1982, 76). - OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01
Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz, …
Die rechtliche Situation ist jedenfalls vergleichbar derjenigen, in der eine Kommune von einem Finanzierungssystem der Erhebung sowohl von Beiträgen als auch von Gebühren zu einer Finanzierung ausschließlich durch Benutzungsgebühren wechselt; auch hier muss dem Verbot der Doppelbelastung etwa durch einen entsprechend niedrigeren Gebührensatz für solche Nutzer der Einrichtung entsprochen werden, die schon über Beiträge zum Ersatz des Herstellungsaufwands beigetragen haben (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. September 1980 - 2 A 1653/79 - DVBl. 1981, 831; ferner Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVBL 1990, 99;… zu dieser Problematik ferner Schneider, in Hamacher/Lenz/Queitsch/Schneider/Stein/Thomas, Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, § 8, Rn. 57). - VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13
Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg
Rn. 124 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.05.1989 - 2 A 2920/84 - OVGMüLü 41, 133 (138) m.w.N.; Dietzel in: Driehaus, KAG, § 8 Rn. 556 m.w.N.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2017 - 9 N 112.14
Verfassungsmäßigkeit der rechtliche Diskontinuität kommunaler Anlagen der …
Dort gelangt der Senat auf Seite 20 zu dem Ergebnis, dass die Anschlussgebühr nach § 4 PrKAG - welche nach seinerzeit allgemein geübter Praxis erhoben wurde (so das von dem Senat angeführte Urteil des OVG Münster vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 -, OVGE 41, 133, 139) - nicht der Finanzierung des Herstellungsaufwandes diene und damit keine einem Beitrag vergleichbare Leistung sei. - VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18
Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages
Denn der Beitrag wird zwar vom Grundstückseigentümer persönlich geschuldet (vgl. dazu noch unten zur Zahlung), er dient aber dem Ausgleich eines andauernden grundstücksbezogenen Vorteils, der allen Rechtsnachfolgern im Grundstückseigentum gleichermaßen geboten wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris Rn. 33; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, Rn. 46; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 15 A 2642/09 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 -, juris Rn. 28;Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVB. - VG Gelsenkirchen, 23.01.2003 - 13 K 4860/01
Friedhofsunterhaltungsgebühr, Leistungsproportionalität, Doppelbelastung
Insoweit geht auch in Ermangelung einer vergleichbaren Sachlage der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 -, Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Niedersachsen (OVGE) 41, S. 132 ff., betreffend die Heranziehung von Grundstückseigentümern zur Finanzierung gemeindlicher Abwasseranlagen, fehl. - VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1760/08
Kommunalabgabenrecht: Entstehung und Verjährung eines Kanalbaubeitragsanspruchs
Hiernach war die Kanalanschlussgebühr eine Benutzungsgebühr, stellte einen vorweggenommenen Aufschlag auf die laufende Benutzungsgebühr dar und wurde für die zukünftige Benutzung der gemeindlichen Abwasseranlage erhoben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13.05.1970 -II A 1205/98 - in OVGE 25, 254 [255]; Urteil vom 30.05.1989 - 2 A 2920/84-, OVGE 41, 132; Suren, Gemeindeabgabenrecht, 1950 S. 32;… Dietzel, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 555). - VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 659/20 Denn der Beitrag wird zwar vom Grundstückseigentümer persönlich geschuldet (vgl. dazu noch unten zur Zahlung), er dient aber dem Ausgleich eines andauernden grundstücksbezogenen Vorteils, der allen Rechtsnachfolgern im Grundstückseigentum gleichermaßen geboten wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris Rn. 33; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, Rn. 46; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 15 A 2642/09 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 -, juris, Rn. 28;Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVB.
- VG Cottbus, 02.07.2019 - 4 L 147/19 Zahlt der Einrichtungsträger im Fall einer Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung die von den Nutzern geleisteten Beiträge nicht zurück, ergibt sich aus den dargestellten Grundsätzen die Pflicht, in der Satzung entsprechend unterschiedliche ("gespaltene") Gebührensätze festzusetzen oder den Ausgleich durch eine Billigkeitsregelung im Rahmen des Heranziehungsverfahrens (Gebührenerlass) vorzunehmen (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 3. Dezember 2003, a.a.O.; ferner zum vergleichbaren Finanzierungssystem des KAG NW Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 17. September 1980 - 2 A 1653/79 - DVBl. 1981, 831, und vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVBL 1990, 99; vgl. zu den bundesrechtlichen Vorgaben auch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48/81 - DVBl 1982, 76; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 06. Juni 2007 - OVG 9 A 77.05 -, Rn. 36, juris).
- VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 143/10
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
Hiernach war die Kanalanschlussgebühr eine Benutzungsgebühr, stellte einen vorweggenommenen Aufschlag auf die laufende Benutzungsgebühr dar und wurde für die zukünftige Benutzung der gemeindlichen Abwasseranlage erhoben (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 13.05.1970 -II A 1205/98 - in OVGE 25, 254 [255]; Urteil vom 30.05.1989 - 2 A 2920/84-, OVGE 41, 132;… Suren, Gemeindeabgabenrecht, 1950, S. 32;… Dietzel, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 555). - VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 140/10
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
- VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 558/09
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
- VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 555/09
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
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