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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,60561
VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18 (https://dejure.org/2019,60561)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.07.2019 - 2 A 294/18 (https://dejure.org/2019,60561)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 (https://dejure.org/2019,60561)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 71/18

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Prozessakte, die Gerichtsakte 2 A 71/18 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen kann auf die dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannten Ausführungen des erkennenden Einzelrichters im Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 A 71/18 betreffend die gegen die Eigentümerin erlassene Nutzungsuntersagungsverfügung Bezug genommen werden.

  • BVerwG, 21.02.2019 - 4 C 9.18

    Privilegierung im Bauplanungsrecht nur für öffentlich verantwortete Unterbringung …

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Der Beklagte habe diesen Bauantrag mittlerweile mit Bescheid vom 13.06.2019 abgelehnt und seine Bedenken hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des zur Genehmigung gestellten Bauvorhabens gegründet auf die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen neuester Entscheidung vom 21.02.2019 zum Aktenzeichen 4 C 9.18, ungeachtet dessen, dass sich dieselbe nicht auf die hier einschlägige Vorschrift des § 246 Abs. 10 BauGB beziehe, sondern diejenige des § 246 Abs. 9 BauGB.
  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Die Kläger haben hiergegen am 22.10.2018, einem Montag, zum Aktenzeichen 2 A 294/18 und am 04.12.2018, zum Aktenzeichen 2 A 318/18, Klage erhoben, ohne diese zunächst in irgendeiner Form zu begründen.
  • OVG Berlin, 28.02.1997 - 2 S 28.96

    Wohnungsmieter; Baurechtswidriger Anbau; Beseitigungsanordnung; Duldungsanordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18
    Wegen der hierdurch bewirkten Einschränkungen seines mietrechtlichen Besitz- und Nutzungsrechts ist er vielmehr allein darauf verwiesen, den Vermieter zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28.02.1997 - 2 S 28.96 -, BRS 59, 621).
  • VG Schleswig, 10.06.2026 - 2 B 13/26

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Mieters gegen bauaufsichtliche Duldungs- und …

    Rn. 13 Hierzu kann sie zur Durchsetzung einer gegen den Eigentümer gerichteten Bauordnungsverfügung in Gestalt einer Beseitigungsverfügung oder einer Nutzungsuntersagungsverfügung den vertraglich zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten, dessen vertragliche Rechte durch die Beseitigung oder Nutzungsuntersagung beeinträchtigt werden könnten, zur Duldung der Bauordnungsverfügung verpflichten ( VG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 - juris, Rn. 22 ).

    Wegen der hierdurch bewirkten Einschränkungen seines mietrechtlichen Besitz- und Nutzungsrechts ist er vielmehr allein darauf verwiesen, den Vermieter zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen ( VG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 - juris, Rn. 22 mit Verweis auf OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28.96 - LKV 1997, 368; siehe auch OVG Münster…, Beschluss vom 9. April 2014 - 15 B 134/14 - juris, Rn. 11 hinsichtlich der Duldung einer Beseitigung eines wasserversorgungstechnischen Fehlanschlusses; siehe wohl auch OVG Münster…, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 A 983/13 - juris, Rn. 10 ff.). Der Antragsteller kann gegenüber der Duldungsanordnung lediglich die Rechtswidrigkeit solcher Folgen geltend machen, die ihn gerade als Mieter des Grundstücks betreffen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 9. April 2014 - 15 B 234/14 - juris, Rn. 12; siehe auch OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28.96 - LKV 1997, 368).

  • VG Düsseldorf, 19.05.2023 - 28 L 533/23

    Bauordnungsverfügung, Reithalle, Polosport, Poloturnier, Störereigenschaft, …

    Rn. 81 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. November 2020 - 15 C 20.2229 -, juris Rn. 33, Beschluss vom 30. September 2004 - 20 CS 04.2260 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 -, juris; so auch bereits Beschluss des Einzelrichters vom 28. Dezember 2021 - 28 L 2224/21 - (n.v.).
  • VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 71/18

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Prozessakte, die Gerichtakte 2 A 294/18 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Noch später mit Schriftsatz vom 26.06.2019 im Verfahren 2 A 294/18 hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin erstmals die Beteiligten davon in Kenntnis gesetzt, dass die in den Wohnungen befindlichen deutschen Mieter mittlerweile ausgezogen seien und sich dort nur noch ausländische Mitbewohner aufhielten, die Leistungen vom Jobcenter erhielten.

  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229

    Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Konstellation der Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers und Verpächters als Handlungs- und Zustandsstörer - vorliegend als Adressat der Verfügungen unter Nr. 1 und 2 des angegriffenen Bescheids (Nutzungsuntersagung, Anordnung einer Bauzaunabsicherung) - im Verhältnis zum Mieter / Pächter, hier zum Kläger als Adressat der Duldungsverfügung (BayVGH, B.v. 30.9.2004 - 20 CS 04.2260 - juris; VG Schleswig, U.v. 16.7.2019 - 2 A 294/18 - juris;… vgl. auch VG Augsburg, U.v. 31.5.2012 - Au 5 K 11.1025 - juris Rn. 67: Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung gegenüber einem bauordnungsrechtlich herangezogenen Grundstückseigentümer, wenn gegenüber dem Mieter / Pächter keine Duldungsverfügung erlassen wurde).
  • VG Schleswig, 16.01.2025 - 2 B 39/24

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Rn. 28 Vorliegend kann zunächst dahinstehen, ob und inwieweit die Rechtmäßigkeit der gegenüber dem Verpächter erlassenen Beseitigungsanordnung vom 28. Mai 2021 materielle Voraussetzung für den Erlass einer Duldungsanordnung gegenüber dem Antragsteller als Pächter ist oder ob insofern die Wirksamkeit der Beseitigungsanordnung in der vorliegenden Konstellation für die Rechtfertigung der Duldungsanordnung ausreicht und der Antragsteller etwaige rechtliche Mängel an der Beseitigungsanordnung nicht zu rügen vermag (vgl. zur fehlenden Berechtigung eines obligatorisch Berechtigten sich gegenüber der Duldungsverfügung auf die Unvereinbarkeit der an den Eigentümer gerichteten Bauordnungsverfügung mit den dieser zugrunde gelegten baurechtlichen Vorschriften zu berufen OVG Berlin Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28.96 - juris; VG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 -, Rn. 22 , juris; ausdrücklich VGH München, Beschluss vom 12. März 2021 - 1 CS 12.282 - juris: Bei einer Duldungsanordnung gegen einen lediglich obligatorisch Berechtigten ist Prüfungsmaßstab zwar die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung, deren Vollziehung die Duldungsanordnung dient).
  • VG Schleswig, 06.11.2024 - 2 B 29/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersagung der Nutzung

    Sie ist beispielsweise nicht überflüssig, wenn sie der Durchsetzung einer gegen den Eigentümer gerichteten Bauordnungsverfügung in Gestalt einer Beseitigungsverfügung oder einer Nutzungsuntersagungsverfügung dient, sodass der vertraglich zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte, dessen vertragliche Rechte durch die Beseitigung oder Nutzungsuntersagung beeinträchtigt werden könnten, zur Duldung der Bauordnungsverfügung verpflichtet werden kann (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2019 - 2 A 294/18 -, juris Rn. 22 zu § 59 LBO a.F. m.w.N.).
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