Rechtsprechung
| VG Göttingen, 24.10.2012 - 2 A 328/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 401 EGRL 12/2006; § 94 VwGO
Aussetzung; Mehrwertsteuerrichtlinien; Spielgerätesteuer; Umsatzsteuer; Vergnügungssteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11
Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in …
Auszug aus VG Göttingen, 24.10.2012 - 2 A 328/10
Ob nach wie vor eine Spielgerätesteuer erhoben werden darf, ist davon abhängig, wie der EuGH einen Vorlagebeschluss des FG Hamburg - 3 K 104/11 - beantwortet.Rn. 2 Vor dem Finanzgericht Hamburg ist das Verfahren 3 K 104/11 anhängig.
- OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …
Rn. 5 Die Klägerin kann solche Zweifel auch nicht erfolgreich darauf stützen, dass einzelne Verwaltungsgerichte (VG Göttingen, Beschluss vom 24.10.2012 - 2 A 328/10 - zitiert nach juris und VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.11.2012 - 6 K 3709/11.F -) ihre Klageverfahren mit Blick auf die vom Finanzgericht Hamburg dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage ausgesetzt haben (so inzwischen auch der Bundesfinanzhof in einem dort anhängigen Verfahren wegen Haftung für Spielvergnügungsteuer: Beschluss vom 09.01.2013 - II R 27/11 -).Im Übrigen hat der Senat mit Beschlüssen vom heutigen Tage mehrere Aussetzungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Göttingen, deren Tenor und Begründung mit dem zitierten Beschluss vom 24.10.2012 - 2 A 328/10 - vergleichbar sind, aufgehoben, weil die Voraussetzungen für eine Aussetzung entsprechend § 94 VwGO nicht gegeben sind (Senatsbeschlüsse vom 30.01.2013 - 9 OB 173, 174 und 175/12 -).
- VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom …
Rn. 4 Am 8. September 2010 hat die Klägerin gegen die Steueranmeldung vom 16. August 2010, soweit die Steuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betroffen war, Klage erhoben, die zunächst unter dem Aktenzeichen 2 A 328/10 geführt wurde und nach Aussetzung (2012) sowie statistischer Erledigung (2013) seit der Wiederaufnahme im Jahre 2014 das Aktenzeichen 2 A 250/14 trägt.
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