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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33567
OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18 (https://dejure.org/2019,33567)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 (https://dejure.org/2019,33567)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 2 A 357/18 (https://dejure.org/2019,33567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 6 Abs 1 FreizügG/EU, § 6 Abs 2 FreizügG/EU, § 7 Abs 2 FreizügG/EU, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Drogenabhängiger, straffälliger Ausländer; Verlust des Freizügigkeitsrechts; Berufungszulassungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1 ; FreizügG/EU § 6 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit für einen Straftäter; Anforderungen des Darlegungserfordernisses im Rahmen eines Antrags auf Berufungszulassung; Voraussetzungen für ein Wegfallen der Wiederholungsgefahr; Drogenabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Eine derartige Darlegung lässt die Begründung des Zulassungsantrags gänzlich vermissen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 1 FreizügG/EU und über die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 6.6.2019 - 10 C 19.1081 -, juris (m.w.N.)) Bezogen auf die spezielle Situation des Klägers hat das Verwaltungsgericht zudem zu Recht auf dessen langjährige Polytoxikomanie sowie auf die Stellungnahmen der S. Klinik für Forensische Psychiatrie vom 6.11.2018 und 19.10.2018 verwiesen, wonach vor Abschluss einer entsprechenden sozialen und beruflichen Rehabilitation und Erprobung noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.
  • OVG Saarland, 02.12.2016 - 2 B 323/16

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Abwarten der Entscheidung des …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat er keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris) Ebenso wenig ist es erforderlich, mit der Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie abzuwarten.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 4.4.2019 - 19 ZB 18.1611 -, juris) Soweit der Kläger ferner geltend macht, er sei "nach wie vor drogenabstinent", aufgrund des Maßregelvollzugs sei ihm eine positive Prognose zu stellen und davon auszugehen, "dass er sein künftiges Leben drogenfrei und somit auch straffrei verbringen kann" , führt dies nicht zu einem Entfallen der Wiederholungsgefahr.
  • OVG Saarland, 24.10.2013 - 2 B 392/13

    Ausweisung assoziationsberechtigter Ausländer - hier: sorgeberechtigter Vater …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat er keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris) Ebenso wenig ist es erforderlich, mit der Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie abzuwarten.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 4.4.2019 - 19 ZB 18.1611 -, juris) Soweit der Kläger ferner geltend macht, er sei "nach wie vor drogenabstinent", aufgrund des Maßregelvollzugs sei ihm eine positive Prognose zu stellen und davon auszugehen, "dass er sein künftiges Leben drogenfrei und somit auch straffrei verbringen kann" , führt dies nicht zu einem Entfallen der Wiederholungsgefahr.
  • OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 B 48/18

    Ausweisung eines "faktischen Inländers" zur Verhinderung weiterer Straftaten

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat er keinen Anspruch darauf, so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.3.2018 - 2 B 48/18 -, vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - und vom 24.10.2013 - 2 B 392/13 -, m.w.N., juris) Ebenso wenig ist es erforderlich, mit der Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie abzuwarten.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 4.4.2019 - 19 ZB 18.1611 -, juris) Soweit der Kläger ferner geltend macht, er sei "nach wie vor drogenabstinent", aufgrund des Maßregelvollzugs sei ihm eine positive Prognose zu stellen und davon auszugehen, "dass er sein künftiges Leben drogenfrei und somit auch straffrei verbringen kann" , führt dies nicht zu einem Entfallen der Wiederholungsgefahr.
  • OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18
    Mit Beschluss vom 24.10.2018 - 2 D 241/18 - hat der Senat die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 19 ZB 18.1611

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts - Erfolgloser …

  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …

    Dabei mag dahinstehen, ob der Vortrag des Klägers im Schriftsatz vom 11.1.2019 den genannten Darlegungserfordernissen genügt.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, und vom 20.11.2018 - 2 A 830/17 -, jeweils bei juris, wonach es nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, anstelle des Antragstellers im Zulassungsverfahren aus Darlegungen, die in der Form einer Berufungsbegründung ohne konkreten Bezug zu einem der Tatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO für die Zulassung der Berufung vorgebracht werden, mit Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln oder auch nur zu "vermuten", welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund - zutreffend - zuordnen lassen könnte) Insoweit bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats neben einer konkreten Benennung von Zulassungsgründen der näheren Erläuterung, aus welchen Gründen die konkret geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegen sollen.(vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, bei juris) Der Kläger nennt in der Antragsschrift keinen der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO enumerativ aufgeführten Zulassungsgründe und gibt einen solchen auch nicht in der Formulierung wieder.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; …

    In Verwaltungsstreitverfahren über Verlustfeststellungen gemäß § 6 FreizügG/EU ist im Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris Rn. 131 , und Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2017 - 3 B 54/17 -, juris).
  • OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur dann erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17][vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17] Dies ist vorliegend zu verneinen.

    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrunds die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7] Vorliegend kann dahinstehen kann, ob das diesbezügliche knappe Vorbringen überhaupt den insoweit geltenden Anforderungen an die Darlegung entspricht.[vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, juris, Rn. 13, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt][vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, juris, Rn. 13, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt] Denn die vom Kläger - wiederum ohne Benennung einer konkreten Rechtsgrundlage - aufgeworfene Frage, "wann […] ein Nicht-EU Ausländer als Inländer anzusehen und zu behandeln ist", ist - im Rahmen der vorliegend betroffenen Anwendungsbereiche des FreizügG/EU und des AufenthG - nur unter Würdigung der Einzelfallumstände des konkreten Falls zu beantworten; sie ist deswegen nicht "grundsätzlich" im Sinne von fallübergreifend von Bedeutung und kann daher eine Zulassung von vorneherein nicht rechtfertigen.[vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 30, und vom 8.2.2024 - 2 A 106/21 -][vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 30, und vom 8.2.2024 - 2 A 106/21 -].

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten …

    In Verwaltungsstreitverfahren über Verlustfeststellungen gemäß § 6 FreizügG/EU ist im Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2017 - 3 B 54/17 -, juris).
  • OVG Saarland, 18.04.2024 - 2 A 214/22

    Abfallrechtlicher Gebührenbescheid für Vor-Ort-Besichtigungen (Pauschalgebühren)

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17][vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO).

    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrunds die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7].

  • OVG Saarland, 02.06.2025 - 2 B 20/25

    Verlusts des Freizügigkeitsrechts; hier: Eilverfahren

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 15 sowie ebenso: BayVGH, Beschluss vom 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 -, juris, Rn. 13 und Urteil vom 27.9.2022 - 10 B 22.263 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 15 sowie ebenso: BayVGH, Beschluss vom 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 -, juris, Rn. 13 und Urteil vom 27.9.2022 - 10 B 22.263 -, juris].

    Ebenso wenig ist es erforderlich, mit der Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Therapie abzuwarten.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 15 sowie VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 23.5.2023 - B 6 K 22.881 -, juris, Rn. 66][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 15 sowie VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 23.5.2023 - B 6 K 22.881 -, juris, Rn. 66]Überdies ergeben sich weder aus dem nationalen Recht noch aus Unionsrecht Vorgaben für den Zeitpunkt, zu dem die Behörde die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU ausspricht.

  • OVG Saarland, 01.07.2026 - 2 A 62/25

    Beseitigungsverfügung: Anforderungen an die Bestimmtheit und Abfallbegriff

    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrunds die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7].
  • OVG Saarland, 21.10.2020 - 2 A 277/20

    Klage gegen Islamunterricht an staatlichen Grundschulden

    In dem Zusammenhang ist es generell nicht die Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, anstelle des jeweiligen Antragstellers im Zulassungsverfahren aus Darlegungen, die in der Form einer Berufungsbegründung ohne konkreten Bezug zu einem der Tatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden, mit Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln oder auch nur zu "vermuten", welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund - zutreffend - zuordnen lassen könnte.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, bei Juris, dort Rn 14, m.w.N., st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, bei Juris, dort Rn 14, m.w.N., st. Rspr.] Vielmehr bedarf es neben einer konkreten Benennung von Zulassungsgründen einer näheren Erläuterung durch den Antragsteller, hier den Kläger, aus welchen Gründen die konkret geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegen sollen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, bei Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, bei Juris].
  • OVG Saarland, 11.06.2025 - 2 A 3/25

    Ausweisung eines nicht assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur dann erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17][vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17] Dies ist vorliegend zu verneinen.
  • OVG Saarland, 11.05.2026 - 1 A 128/25

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Freizügigkeit aufgrund eines …

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr oder gar eine gelungene Resozialisierung rechtfertigen würden.[Vg. hierzu u.a. die Beschlüsse des 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 34, sowie vom 07.10.2019, 2 A 357/18, juris Rn. 15; ferner Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 8, und vom 27.09.2022, 10 B 22.263, juris Rn. 34][Vg. hierzu u.a. die Beschlüsse des 2. Senats vom 02.06.2025, 2 B 20/25, juris Rn. 34, sowie vom 07.10.2019, 2 A 357/18, juris Rn. 15; ferner Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.12.2023, 10 ZB 23.2152, juris Rn. 8, und vom 27.09.2022, 10 B 22.263, juris Rn. 34] Aus diesem Grund liegt die Annahme fern, dass die von der Klägerin ausgehende Gefahr bereits soweit entfallen ist, dass ihr Aufenthalt die öffentliche Ordnung nicht mehr in schwerwiegender Weise gefährdet.Dies entspricht im Übrigen auch der Einschätzung des Landgerichts Saarbrücken, das in seinem Strafurteil vom 07.06.2023 ausdrücklich festgehalten hat, dass ohne eine längerfristige Behandlung ihrer langjährigen Abhängigkeit von Alkohol auch in Zukunft vergleichbare Straftaten von der Klägerin zu erwarten sind.
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