Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
StUG § 21 Abs. 3; SächsBG a F § 15 Abs. 1 Nr. 1
Rücknahme; Ernennung; Beamter; Stasi-Unterlagen - Judicialis
StUG § 21 Abs. 3; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 1 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unrichtige Angaben bei der Beantwortung eines Fragebogens und Täuschung i.R. einer Beamtenernennung durch Verschweigen einer Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit; Ungeachtet der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) bestehende Möglichkeit zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unrichtige Angaben bei der Beantwortung eines Fragebogens und Täuschung i.R.e. Beamtenernennung durch Verschweigen einer Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit; Ungeachtet der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) bestehende Möglichkeit zum Vorhalten ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.01.2008 - 3 K 337/07
- OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08
- BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09
- BVerfG, 17.03.2011 - 2 BvR 1022/10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08
Denn diese beginnt erst mit vollständiger Kenntnis der Behörde von den für ihre Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkten zu laufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, BVerwGE 70, 356). - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08
Ergänzend ist auszuführen, dass auch dienstliche Kontakte, also eine beruflich veranlasste Kooperation mit dem MfS, eine Tätigkeit für das MfS darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, SächsVBl. 1999, 205, 208). - OVG Sachsen, 29.07.1997 - 2 S 94/96
MfS; Inoffizielle Tätigkeit; Arglistige Täuschung; Ernennungsrücknahme; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08
Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind oder sein können (…BVerwG, Urt. v. 24.10.1996, ZBR 1997, 97; SächsOVG, Beschl. v. 29.7.1997, ZBR 1999, 233).
- OVG Sachsen, 29.10.2010 - 2 A 103/08
Arglistige Täuschung, Rücknahme einer Ernennung, Beamter
Die Unterlagen und Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR konnten im vorliegenden Fall herangezogen werden; der Senat verweist insoweit auf sein den Beteiligten bekanntes Urteil vom 22.7.2009 - 2 A 359/08 - (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.3.2010 - 2 B 115.09 -).Die vom Kläger aufgeworfene Frage zur Verwendbarkeit von Auskunftsberichten des Bundesbeauftragten ist vom Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 22.7.2009 - 2 A 359/08 - bereits geklärt worden.
- OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit
Rn. 30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).Insoweit gilt das Prinzip der Restitution, nämlich der Wiederherstellung der Integrität des Beamtenstandes (Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - Rn. 27 und 28; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 - jeweils juris).
- OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS
Rn. 16 Trotz dieser Änderung sind die aus den Stasi-Unterlagen folgenden Erkenntnisse dem Kläger weiter vorzuhalten und könnten verwendet werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, juris) sowie des Senates (Urt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, juris) ein Vorhalte- oder Verwertungsverbot die Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung und Unwürdigkeit dann nicht ausschließt, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrundeliegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten.Für die Entlassung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG sind somit die Umstände maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflusst haben, dass sie an einem Fehler leidet; späteres Wohlverhalten des Soldaten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 22. Juli 2009 a. a. O. für das Beamtenverhältnis).
- OVG Sachsen, 20.07.2011 - 2 B 45/11
Arglistige Täuschung, Ermittlungsverfahren, Formblatt
Eine solche arglistige Täuschung liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, juris Rn. 22 m. w. N.) vor, wenn der Ernannte durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung beteiligten Bediensteten der Ernennungsbehörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, diesen durch Täuschung zu einer günstigen Entscheidung zu bestimmen. - OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige …
Der Senat verweist insoweit auf sein den Beteiligten bekanntes Urteil vom 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - sowie den dazu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - (siehe dazu Ziffer 5. im Einzelnen).Für die Rücknahme der Ernennung nach § 15 Abs. 1 SächsBG a. F. waren somit die Umstände maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflusst haben, dass sie an einem Fehler leidet; späteres Wohlverhalten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (vgl. Senatsurt., v. 22. Juli 2009 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 -, juris).
- OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 622/12
Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vorhalte- und Verwertungsverbot, Inoffizieller …
Der Senat erhalte Gelegenheit zur abschließenden Klärung der Frage, die im Urteil vom 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - noch nicht vertieft erfolgt sei.Wie der Kläger selbst in seinem Vorbringen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache anführt, hat der Senat über die Frage der Geltung eines Vorhalte- und Verwertungsverbotes im Rahmen von § 21 StUG n. F. in der angegebenen Entscheidung gerade nicht abschließend befunden, da das Urteil zu der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung erging und es bei dieser Fallkonstellation unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Frage des Bestehens eines Vorhalte- und Verwertungsverbotes im Rahmen von § 21 StUG n. F. nicht entscheidungserheblich ankam (so ausdrücklich Senatsurt. v. 22. Juli 2009 a. a. O. Rn. 27).
- VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12
Recht der Landesbeamten
Rn. 84 OVG Bautzen, Urteil vom 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, juris Rn. 26. - OVG Sachsen, 04.09.2009 - 2 A 413/08
Beamter; Rücknahme; Ernennung; arglistige Täuschung
Denn diese beginnt erst mit vollständiger Kenntnis der Behörde von den für ihre Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkten zu laufen (SächsOVG, Urt. v. 22.7.2009 - 2 A 359/08 - vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, BVerwGE 70, 356).
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