Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr 7.4 Abs 2 TA Lärm
Druckluftbremse; Erschütterung; Lichtimmission; Lkw; Staubimmission; Verkehrslärm - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11
Verkehrsgeräusche aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr sind im Zusammenhang mit …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Rn. 13 Auf die Beschwerde der Beigeladenen hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2011 (4 ME 60/11) den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Bodenabbaugenehmigung vom 6. September 2010 abgelehnt.Dazu verweist die Kammer auf ihre ausführlichen Darlegungen in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2011 (- 2 B 85/10 -) sowie auf die - insoweit bestätigenden - Gründe des Beschlusses des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19.5.2011 - 4 ME 60/11 -).
Rn. 51 In seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19.5.2011 - 4 ME 60/11 -) hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht dazu ausgeführt:.
- VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
Absolute Obergrenze der in Nr. 7.4 Abs. 2 Technische Anleitung zum Schutz gegen …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Rn. 11 Mit Beschluss vom 21. Februar 2011 (2 B 85/10) hat die Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt.Dazu verweist die Kammer auf ihre ausführlichen Darlegungen in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2011 (- 2 B 85/10 -) sowie auf die - insoweit bestätigenden - Gründe des Beschlusses des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19.5.2011 - 4 ME 60/11 -).
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Rn. 54 Schließlich kann der Antragsteller bei summarischer Prüfung auch nicht mit Erfolg geltend machen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. August 1998 (4 C 5/98) deutlich gemacht habe, dass Lärm, der durch Zu- und Abfahrtsverkehr entsteht, nicht nach der 16. BImSchV zu beurteilen sei, soweit er seinem Charakter nach dem Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, der sich durch Geräusche des fließenden Verkehrs auszeichne, nicht ohne weiteres vergleichbar sei.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01
Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Außerdem trägt die Orientierung an den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, die Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm vorschreibt, den Besonderheiten des Straßenverkehrs Rechnung und berücksichtigt auch die durch Pegelspitzen geprägte Geräuschcharakteristik des Straßenverkehrslärms (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.1.2003 - 8 A 4230/01 - ZUR 2003, 368). - BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und sie das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen regelt (BVerwG, Urt. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209). - BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Es gibt kein baurechtliches Rücksichtnahmegebot, das dem Verursacher von Umwelteinwirkungen mehr an Rücksichtnahme abverlangt, als es das Bundesimmissionsschutzgesetz gebietet (BVerwG, Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58). - OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00
immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage, …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Rn. 45 Auch in Ansehung dieser Entscheidung hält die Kammer an ihrer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vertretenen Auffassung, dass die Abstandsgrenze von 500 m in Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm entgegen des Wortlautes keine absolute Obergrenze darstellt, sondern nur im Regelfall gilt (SächsOVG, Urt. v. 8.6.2004 - 4 D 24/00 -, UPR 2005, 78;… Hansmann, a.a.O., Rdnr. 51; a.A.: BayVGH, Beschl. v. 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, in juris), fest. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2010 - 7 A 1186/08
Baugenehmigung für die Nutzungserweiterung eines Vereinsheims zur Bewirtung …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Maßgeblich ist also, ob das Grundstück des Nachbarn, der die erteilte Genehmigung anficht, einem Gebiet nach Nr. 6.1 c bis f TA Lärm zuzuordnen ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.9.2010 - 7 A 1186/08 -, in juris;… so auch Tegeder in Feldhaus, a.a.O., TA Lärm Nr. 7 Rn. 46: Der Einwirkungsbereich ist nicht auf die 500 m-Zone beschränkt.). - VG München, 15.12.2009 - M 1 SN 09.4066
Nachbarantrag; Erhöhung der Produktionskapazität einer Anlage zur Behandlung oder …
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Rn. 47 Ergänzend ist dazu anzumerken, dass die aktuelle Kommentierung (…Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 4 TA Lärm Nr. 7 Rn. 51;… Tegeder in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 4 TA Lärm Nr. 7 Rn. 45) ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung (vgl. VG München, Beschluss v. 15.12.2009 - M 1 SN 09.4066 - in juris) einhellig davon ausgeht, dass der 500 m-Abstand nicht als starre Grenze verstanden werden darf. - VGH Bayern, 05.04.2005 - 25 ZB 00.1208
Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11
Rn. 45 Auch in Ansehung dieser Entscheidung hält die Kammer an ihrer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vertretenen Auffassung, dass die Abstandsgrenze von 500 m in Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm entgegen des Wortlautes keine absolute Obergrenze darstellt, sondern nur im Regelfall gilt (…SächsOVG, Urt. v. 8.6.2004 - 4 D 24/00 -, UPR 2005, 78;… Hansmann, a.a.O., Rdnr. 51; a.A.: BayVGH, Beschl. v. 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, in juris), fest.
- VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16
Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm; …
Rn. 104 Soweit der Kläger die mit den Sandtransporten auf öffentlichen Verkehrswegen verbundenen Immissionen als unzumutbar erachtet, ist zu berücksichtigen, dass die Sandtransporte auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht Gegenstand des planfestgestellten Vorhabens sind und dass es bei anderen Immissionen als Lärm an einer Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm entsprechenden Zurechnungsnorm fehlt (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 21. Februar 2013 - 2 A 362/11 -, Rn. 66, juris; s. auch Nds. OVG…, Urteil vom 08. März 2006 - 7 KS 145/02 -, Rn. 74 ff., juris). - VG Lüneburg, 20.01.2022 - 2 A 295/18
Gebot der Rücksichtnahme; Lärmimmissionen; Nachbarklage; nachbarschützende …
Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Ziffer 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (…vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18;… BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg Urt. v. 21.02.2013 - 2 A 362/11 -, juris Rn. 32). - VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10
Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu …
Rechtsmittel-AZ: 2 A 362/11.
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