Rechtsprechung
| VG Göttingen, 27.01.2005 - 2 A 381/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Anrechnung eines Bildungskredits im Rahmen der Berechnung der zumutbaren Belastung durch Kindergartenbeitrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 76 Abs 1 BSHG; § 77 Abs 1 S 1 BSHG; § 90 Abs 3 SGB 8; § 90 Abs 4 SGB 8
Belastung; Berechnung; Besuch; Bildungskredit; Deutsche Ausgleichsbank; Einkommen; Erhebung; Forderung; Gebühr; Geldzufluss; Jugendhilfe; Kind; Kindergartenbeitrag; Kindertageseinrichtung; Teilnahmebeitrag; Zumutbarkeit; Zweckidentität - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 27.01.2005 - 2 A 381/03
- OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 4 LC 85/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten …
Auszug aus VG Göttingen, 27.01.2005 - 2 A 381/03
Zweckgleichheit im Sinne von § 77 Abs. 1 BSHG ist jeweils bezogen auf die konkrete andere Maßnahme und den durch sie zu deckenden Bedarf zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, BVerwGE 108, 221, 224; Urteil vom 29. September 1994,. - BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld
Auszug aus VG Göttingen, 27.01.2005 - 2 A 381/03
-5 C 56/92-, BVerwGE 96, 379, 383). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1989 - 4 A 144/88
Auszug aus VG Göttingen, 27.01.2005 - 2 A 381/03
Aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften werden nicht nur Leistungen gewährt, die auf Gesetz- oder Rechtsverordnung beruhen, sondern auch solche, die sich aus Verwaltungsvorschriften ergeben (OVG Lüneburg, Urteil vom 27.10.1989 -4 OVG 144/88-, OVGE 41, 445;… Brühl in: LPK-BSHG, § 77 Rn. 3).
- VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 90/14
Kindergeld; Kinderzuschlag; Teilnahmebeitrag; zumutbare Belastung; Übernahme des …
Da § 90 Abs. 4 SGB VIII eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift vorsieht, geht es hier nicht um die Frage, ob die Sozialhilfe im Einzelfall demselben Zweck dient, sondern ob die Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch in Kindertageseinrichtungen demselben Zweck dient, wie die genannte Leistung (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 27. Januar 2005 - 2 A 381/03 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 31.05.2007 - 4 LC 85/07 -).
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