Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SG § 55 Abs. 1, § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4, § 124 Abs. 2
Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung eines Sportsoldaten auf Zeit wegen des Verschweigens der Tätigkeit für die Stasi (MfS-Tätigkeit); Anforderungen an eine Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung eines Sportsoldaten auf Zeit wegen des Verschweigens der Tätigkeit für die Stasi (MfS-Tätigkeit); Anforderungen an eine Zulassung der Berufung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 02.07.2009 - 3 K 692/06
- OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08
Rücknahme; Ernennung; Beamter; Stasi-Unterlagen
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Rn. 16 Trotz dieser Änderung sind die aus den Stasi-Unterlagen folgenden Erkenntnisse dem Kläger weiter vorzuhalten und könnten verwendet werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, juris) sowie des Senates (Urt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, juris) ein Vorhalte- oder Verwertungsverbot die Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung und Unwürdigkeit dann nicht ausschließt, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrundeliegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten.Für die Entlassung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG sind somit die Umstände maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflusst haben, dass sie an einem Fehler leidet; späteres Wohlverhalten des Soldaten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 22. Juli 2009 a. a. O. für das Beamtenverhältnis).
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).Rn. 9 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechts- oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
- BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Rn. 16 Trotz dieser Änderung sind die aus den Stasi-Unterlagen folgenden Erkenntnisse dem Kläger weiter vorzuhalten und könnten verwendet werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, juris) sowie des Senates (…Urt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, juris) ein Vorhalte- oder Verwertungsverbot die Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung und Unwürdigkeit dann nicht ausschließt, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrundeliegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten.
- BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - 2 WD 54.96 - betrifft das Disziplinarrecht und mithin ebenfalls andere Rechtsgrundlagen. - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Der Kläger macht mit seinem Zulassungsantrag die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, v. 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - u. - 1 BvR 1243/95, 1 BvR 1247/95 sowie 1 BvR 744/96 -) sowie einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - II WD 54/96 - geltend. - BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Der Kläger macht mit seinem Zulassungsantrag die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, v. 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - u. - 1 BvR 1243/95, 1 BvR 1247/95 sowie 1 BvR 744/96 -) sowie einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - II WD 54/96 - geltend. - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Der Kläger macht mit seinem Zulassungsantrag die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, v. 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - u. - 1 BvR 1243/95, 1 BvR 1247/95 sowie 1 BvR 744/96 -) sowie einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - II WD 54/96 - geltend. - OVG Sachsen, 29.10.2010 - 2 A 103/08
Arglistige Täuschung, Rücknahme einer Ernennung, Beamter
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Davon ist auszugehen, wenn die Täuschung - wie hier - eine logische Bedingung für die Ernennung war, d. h. wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, abgesehen hätte (SächsOVG, Beschl. v. 29. Oktober 2010, LKV 2011, 34 sowie Beschl. v. 29. Juli 1997, SächsVBl. - OVG Sachsen, 31.07.2009 - 2 A 497/08
Erledigung; Hilfsantrag; Beförderung; Zusicherung; Beamtenrecht
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Zudem muss aufgezeigt werden, dass der Rechtssatz sowohl für die angegriffene als auch für die herangezogene Entscheidung entscheidungserheblich ist (SächsOVG, Beschl. v. 31. Juli 2009 - 2 A 497/08 -, juris; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06
Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Wie der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Eilbeschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BS 200/06 - ausgeführt hat, beinhaltet das Schreiben vom 20. November 2003 lediglich die Mitteilung über das bevorstehende Ende des Dienstverhältnisses zum 31. Dezember 2003.
- OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit
Rn. 30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).Insoweit gilt das Prinzip der Restitution, nämlich der Wiederherstellung der Integrität des Beamtenstandes (…Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - Rn. 27 und 28; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 - jeweils juris).
- VGH Bayern, 28.11.2018 - 6 C 18.2347
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verschweigens von Ermittlungsverfahren
Davon ist auszugehen, wenn die Täuschung - wie hier - eine logische Bedingung für die Einstellung war, d.h. wenn die Einstellungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Einstellung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, abgesehen hätte (vgl. SächsOVG, B.v. 29.6.2011 - 2 A 440/09 - juris Rn. 12 m.w.N.).Sie kann indes nicht den Mangel ausgleichen, der einer zurückliegenden, durch Täuschung herbeigeführten Einstellung des Soldaten anhaftet (vgl. SächsOVG, B.v. 29.6.2011 - 2 A 440/09 - juris Rn. 16).
- OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14
Dienstvereinbarung; Rückzahlungsvereinbarung; unangemessene Benachteiligung
Zur Darlegung der Gründe gehört, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet wird und außerdem, dass auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogen erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (st. Rspr. vgl. Senatsbeschl. v. 26. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 2. Juli 2012 - 2 A 402/12 - vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 124a Rn. 49 m. w. N.). - OVG Sachsen, 21.10.2019 - 2 A 121/19
Fürsorgepflichtverletzung; Schadenersatz; Bruttoprinzig
Zur Darlegung der Gründe gehört, dass auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogen erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (st. Rspr. vgl. Senatsbeschl. v. 26. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 2. Juli 2012 - 2 A 402/12 -). - OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige …
Für die Rücknahme der Ernennung nach § 15 Abs. 1 SächsBG a. F. waren somit die Umstände maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflusst haben, dass sie an einem Fehler leidet; späteres Wohlverhalten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (…vgl. Senatsurt., v. 22. Juli 2009 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 -, juris).
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