Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3; SächsBG a F § 15 Abs. 1 Nr. 1; StUG § 21 Abs. 3
Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.04.2010 - 11 K 1922/07
- OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Rn. 8 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16 April 2008, SächsVBl. 2008, 191,194; st. Rspr.).Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit über den konkreten Fall hinaus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Dass die Entschließung 1096/1996 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Anwendbarkeit der im nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland beinhalteten Regelungen zur Sanktionierung einer Zusammenarbeit mit dem MfS relevant sei, habe u. a. der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - hervorgehoben.Im Übrigen verweist der Senat auch insoweit auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 2. Mai 2007, an denen auch unter Berücksichtigung des pauschalen Hinweises der Klägerin auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 - festgehalten wird.
- OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08
Rücknahme; Ernennung; Beamter; Stasi-Unterlagen
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Der Senat verweist insoweit auf sein den Beteiligten bekanntes Urteil vom 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - sowie den dazu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - (siehe dazu Ziffer 5. im Einzelnen).Für die Rücknahme der Ernennung nach § 15 Abs. 1 SächsBG a. F. waren somit die Umstände maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflusst haben, dass sie an einem Fehler leidet; späteres Wohlverhalten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (vgl. Senatsurt., v. 22. Juli 2009 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 -, juris).
- BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung aus dem …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Der Senat verweist insoweit auf sein den Beteiligten bekanntes Urteil vom 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - sowie den dazu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - (siehe dazu Ziffer 5. im Einzelnen).Vor diesem Hintergrund käme es in einem Berufungsverfahren auf die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage nicht an, ob die Neufassung des Stasiunterlagengesetzes ein Überprüfungs- oder ein Verwertungsverbot aufstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115/09 -, juris).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Zu berücksichtigen sei auch, dass jedenfalls zum Zeitpunkt der Erklärungen über eine ehemalige Mitarbeit für das MfS ein offener rechtlicher Disput darüber gelaufen sei, ob dem Dienstherrn überhaupt ein entsprechendes Fragerecht zur Involvierung in die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der damaligen DDR in der Intensität zukomme, weil das Bundesverfassungsgericht erst später in seinem Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - klargestellt habe, dass die Fragen grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich seien.Auch der in diesem Zusammenhang erfolgte Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1997 (BVerfG, Beschl. v. 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 -) sowie auf die Intention des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der auf den 31. Dezember 1975 bezogenen Stichtagsregelung in § 19 Abs. 1 StUG v. 20. Dezember 1996 führt insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgend unter Ziffer 5. gemachten Erläuterungen zu keiner anderen Beurteilung.
- BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Vor diesem Hintergrund der festgestellten Täuschung ist die Rücknahme der Ernennung auch nicht unverhältnismäßig, sondern stellt die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn wieder her und dient somit der Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen, die diese Entschließungsfreiheit durch unlauteres Verhalten beeinträchtigt haben (st. Rspr. BVerwG, vgl. u. a. Urt. v. 25. Januar 2001 - 2 C 43/99 -, juris, m. w. N. ). - BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Rn. 14 ist vom Senat in dem den Beteiligte bekannten und bereits vorgenannten Senatsurteil vom 22. Juli 2009 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, juris), wonach ein Vorhalte- oder Verwertungsverbot die Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung und Unwürdigkeit dann nicht ausschließt, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrundeliegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten, bereits geklärt worden. - OVG Sachsen, 29.10.2010 - 2 A 103/08
Arglistige Täuschung, Rücknahme einer Ernennung, Beamter
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
1998, 35, 37 m. w. N. ; Senatsbeschl. v. 29. Oktober 2010 - 2 A 103/08 -, juris). - OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS
Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Für die Rücknahme der Ernennung nach § 15 Abs. 1 SächsBG a. F. waren somit die Umstände maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflusst haben, dass sie an einem Fehler leidet; späteres Wohlverhalten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (…vgl. Senatsurt., v. 22. Juli 2009 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 -, juris).
- VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des …
In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es ausschließlich um Fallgestaltungen, in denen der Beamte die Ernennung durch Täuschung über für die Ernennung relevante Tatsachen herbeigeführt hat (…BayVGH, B.v. 24.11.2005, Az. 15 BV 03.3017 - juris Rn. 38: Verschweigen der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation; SächsOVG, B.v. 29.7.1997, Az. 2 S 94/96, ZBR 1999, 233/235: Verschweigen einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS; so auch: SächsOVG, B.v. 29.10.2010, Az. 2 A 103/08, und B.v. 23.7.2012, Az. 2 A 443/10, beide in Juris; vgl. auch: VG Stuttgart, B.v. 9.9.2013, Az. 9 K 2552/13, Juris: Verschweigen der Krankheitsgeschichte). - OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14
Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit
Rn. 30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).Insoweit gilt das Prinzip der Restitution, nämlich der Wiederherstellung der Integrität des Beamtenstandes (…Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - Rn. 27 und 28; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 - jeweils juris).
Hiervon ist auszugehen, wenn die Täuschung eine logische Bedingung für die Ernennung war, das heißt, wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt abgesehen hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 -, juris).
Denn die Ernennungsbehörde hätte bei Kenntnis des wahren Sachverhalts (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Oktober 2010 - 2 A 103/08 - und v. 23. Juli 2012 - 2 A 443/10 -, juris), nämlich der über 20 Jahre andauernden Tätigkeit des Klägers für das MfS durch Berichte, die auch Belange außerhalb seines Dienstbereiches betrafen, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt abgesehen.
- VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12
Recht der Landesbeamten
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