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| OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 52/15 |
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - 2 A 2584/14
Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Anbau/Erweiterung der …
Rn. 21 Gegen die Baugenehmigung vom 26. März 2013 - seinerzeit noch in ihrer ursprünglichen Fassung - erhoben die Eigentümer des Hauses F.---------straße 72 [die Kläger und Berufungsbeklagten im Verfahren 2 A 52/15] Klage (VG Arnsberg 4 K 1641/13) und beantragten, dieser aufschiebende Wirkung zu geben (VG Arnsberg 4 L 242/13), was das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Juli 2013 ablehnte.Rn. 40 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf der Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 2 A 51/15 und 2 A 52/15 und auf die in diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Hinzu kommt hier der Umstand, dass die Schreinerei etwa zeitgleich mit den Wohnhäusern an der F.---------straße entstanden - und von dort auch jahrzehntelang erschlossen worden - ist und sich nach und nach - wie im Übrigen auch einige der Wohnbebauungen (wie auch die des Klägers und der Kläger in den Verfahren OVG NRW 2 A 51/15 und 2 A 52/15) - räumlich nach Osten hin ausgedehnt hat.
Rn. 71 1. Die angefochtene Baugenehmigung stellt - auch unter Berücksichtigung der zum Schutz der Nachbarschaft (u. a. des Klägers, aber auch der Kläger in den Verfahren 2 A 51/15 und 2 A 52/15) beigefügten Auflagen - nicht hinreichend sicher, dass von dem streitgegenständlichen Betrieb keine dem Kläger unzumutbaren Lärmimmissionen (a.) und Geruchsimmissionen (b.) ausgehen.
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