Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1972 - 2 A 52/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 01.12.1970 - 6 K 166/68
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1972 - 2 A 52/71
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1972 - 2 A 52/71
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher …
Rn. 12 Ämter mit Amtszulage sind hiernach gegenüber Ämtern ohne Amtszulage besoldungsrechtlich und damit zugleich laufbahnrechtlich eigenständige und zu durchlaufende Ämter (vgl. schon: OVG LSA, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 L 56/14 -, juris Rn. 7 ; ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1972 - 2 A 52/71 -, Amtliche Sammlung 1976, 25 [28]; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2018, Art. 17 LlbG Rn. 9; wohl auch Battis, BBG, 5. Auflage 2017,.
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1972 - 2 A 52/71 |
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 01.12.1970 - 6 K 166/68
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1972 - 2 A 52/71
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1972 - 2 A 52/71
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.05.1968 - VI C 41.67
Anspruch auf Stellenzulage der Beamten (Richter) bei Verwendung in höherwertigen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1972 - 2 A 52/71
Die Besoldung des Beamten richtet sich nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und nach dem geltenden Beamtenrecht nicht nach den von ihm tatsächlich wahrgenommenen Amtsaufgaben oder Funktionen und deren Tätigkeitsmerkmalen, sondern allein nach dem statusrechtlichen Amt, das ihm durch einen Ernennungsakt übertragen worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1968, DRiZ 1968 S. 284).Allein aus einem solchen Einsatz des Beamten für höherwertige Aufgaben läßt sich eine Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn nicht begründen (BVerwG, a.a.O., DRiZ 1968 S. 284).
- BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70
Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1972 - 2 A 52/71
Die statusbegründende Übertragung eines in der Besoldungsordnung festgelegten Amtes erfolgt nicht bereits durch die Beauftragung mit der tatsächlichen Wahrnehmung eines bestimmten Dienstpostens oder einer bestimmten Funktion, sondern durch einen ausdrücklichen Übertragungsakt in der Form einer Ernennung oder eines besonderen Verwaltungsakts (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 VI C 11.70 -).
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