Rechtsprechung
| VG Berlin, 26.04.2006 - 2 A 58.05 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.04.2006 - 2 A 58.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 5 N 19.06
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 01.02.2007 - 2 A 133.06
Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
Diese Einschätzung entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2005 - 12 S 1696.05 -, mit umfangreichen Nachweisen und Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, Juris; Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 26. April 2006 - 2 A 58.05 - und Urteil vom 30. August 2005 - 2 A 76.04 -) und wird durch die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse des Bundesministeriums des Inneren (Verfassungsschutzbericht 2005 S. 246- 256) in ihren Grundlagen aktuell bestätigt.Auf einen mess- und beweisbaren Nutzen für die unterstützte Organisation und deren Anliegen kommt es dabei ebenso wenig an, wie auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (Urteil der Kammer vom 26. April 2006 - 2 A 58.05 - mwN.).
Dies setzt notwendigerweise voraus, dass der Ausländer das frühere Verhalten samt seines unterstützenden Charakters eingesteht oder zumindest nicht bestreitet (VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, Juris Rn 62; Urteil der Kammer vom 26. April 2006 - 2 A 58.05 -).
- VG Berlin, 21.03.2007 - 2 A 79.04
Einbürgerung eines Mitglieds der türkischen IGMG
Auf einen mess- und beweisbaren Nutzen für die unterstützte Organisation und deren Anliegen kommt es dabei ebenso wenig an, wie auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (Urteile der Kammer vom 1. Februar 2007 - 2 A 133.06 - und vom 26. April 2006 - 2 A 58.05 - mwN.; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2004 - 5 ZB 03.1797 -, Juris Rn 9).Dies setzt notwendigerweise voraus, dass der Ausländer das frühere Verhalten samt seines unterstützenden Charakters eingesteht oder zumindest nicht bestreitet (Urteil der Kammer vom 1. Februar 2007 - 2 A 133.06 - und vom 26. April 2006 -2 A 58.05 -).
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