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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19063
OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17 (https://dejure.org/2018,19063)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.07.2018 - 2 A 583/17 (https://dejure.org/2018,19063)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 2 A 583/17 (https://dejure.org/2018,19063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 5 ; PflegeZG § 1
    Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Pflege und Betreuung des an Demenz erkrankten Vaters durch den Auszubildenden als schwerwiegender Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Pflege und Betreuung des an Demenz erkrankten Vaters durch den Auszubildenden als schwerwiegender Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 29.08.2018)

    Bafög: Studenten sind bei Pflegegesetzen außen vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1712
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Als schwerwiegende Gründe in diesem Sinne sind solche Gründe anerkannt, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges betreffen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168) Dass die Klägerin ihrer Mutter bei der Pflege und Betreuung ihres an Demenz erkrankten Vaters geholfen hat, stellt keinen Grund dar, der in subjektiver oder objektiver Hinsicht als ausbildungsbezogen anerkannt werden kann.

    Außerhalb des durch die Nr. 5 gezogenen Rahmens können Verzögerungsgründe aus dem familiären Bereich daher eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen rechtfertigen.(…Vgl. Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG-Kommentar, 16. Aufl. 2016, § 15 Rdnr. 21) Werden Hilfen anderer Sozialleistungsträger zur Behebung einer familiären Notlage nicht in Anspruch genommen, so ist es dem Auszubildenden grundsätzlich zuzumuten, sich - unter Umständen auch rückwirkend - vom Studium beurlauben zu lassen, wenn er in einer derartigen Lage Nachteile für die weitere Förderung seiner Ausbildung vermeiden will.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168).

    Rn. 10 Die Klägerin kann sich in dem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des OVG B-Stadt vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - berufen.(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21) Das OVG B-Stadt hat darin an der vom BVerwG(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168) begründeten und von ihm geteilten(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris) Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.

    In der Rechtsprechung ist - wie oben im Einzelnen ausgeführt - geklärt, dass die Pflege von Familienangehörigen grundsätzlich keinen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168; OVG Koblenz, Urteile vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris und vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21; sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24.1.1997 - Bs IV 364/96 -, juris) Ebenso wenig bedarf es einer grundsätzlichen Klärung in einem Berufungsverfahren, "in welchem Ausmaß die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden rechtfertigt, BAföG nach § 15 Abs. 3 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus zu gewähren".

  • VG Saarlouis, 19.06.2017 - 3 K 2053/15

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer wegen Pflege eines schwer kranken …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. Juni 2017 - 3 K 2053/15 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 3 Nach Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht die Klage mit Urteil vom 19.6.2017 - 3 K 2053/15 - abgewiesen.

    Rn. 5 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19.6.2017 - 3 K 2053/15 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.1988 - 12 A 16/88
    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Rn. 10 Die Klägerin kann sich in dem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des OVG B-Stadt vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - berufen.(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21) Das OVG B-Stadt hat darin an der vom BVerwG(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168) begründeten und von ihm geteilten(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris) Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.

    In der Rechtsprechung ist - wie oben im Einzelnen ausgeführt - geklärt, dass die Pflege von Familienangehörigen grundsätzlich keinen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168; OVG Koblenz, Urteile vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris und vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21; sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24.1.1997 - Bs IV 364/96 -, juris) Ebenso wenig bedarf es einer grundsätzlichen Klärung in einem Berufungsverfahren, "in welchem Ausmaß die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden rechtfertigt, BAföG nach § 15 Abs. 3 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus zu gewähren".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.1982 - 8 A 78/79
    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Rn. 10 Die Klägerin kann sich in dem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des OVG B-Stadt vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - berufen.(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21) Das OVG B-Stadt hat darin an der vom BVerwG(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168) begründeten und von ihm geteilten(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris) Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.

    In der Rechtsprechung ist - wie oben im Einzelnen ausgeführt - geklärt, dass die Pflege von Familienangehörigen grundsätzlich keinen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168; OVG Koblenz, Urteile vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris und vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21; sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24.1.1997 - Bs IV 364/96 -, juris) Ebenso wenig bedarf es einer grundsätzlichen Klärung in einem Berufungsverfahren, "in welchem Ausmaß die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden rechtfertigt, BAföG nach § 15 Abs. 3 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus zu gewähren".

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 5 K 5443/15

    Ausbildungsförderung für Examensmonate trotz Überschreitung der …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17
    Rn. 11 Das von der Klägerin in der Zulassungsbegründung ebenfalls erwähnte Urteil des VG Karlsruhe vom 15.3.2017 - 5 K 5443/15 -(Vgl. VG Karlsruhe vom 15.3.2017 - 5 K 5443/15 -, juris) hilft im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls nicht weiter.
  • OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18

    Begrenzung der Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer bei schwerwiegenden Gründen …

    Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.(vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, bei juris, dort - noch weitergehend - für die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten Elternteils, wonach es in solchen Fällen zumutbar ist, sich vom Studium beurlauben zu lassen, um in derartigen familiären Notlagen Nachteile für die weitere Förderung der Ausbildung zu vermeiden) Das gilt hier insbesondere, weil sich dem Vorbringen über die geltend gemachte nervliche Belastung hinaus keinerlei konkrete Erfordernisse der Pflege oder Betreuung des Bruders oder der Mutter entnehmen lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2022 - 12 A 3854/19

    Bewilligung von Ausbildungsförderung nach einem Hochschulwechsel; Vorlage einer …

    Rn. 90 Vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 6. Juli 2018- 2 A 583/17 -, juris Rn. 9.
  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung …

    Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.[Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris][Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.
  • OVG Sachsen, 20.09.2019 - 3 A 832/18

    Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer; Pflege eines Angehörigen; …

    Zudem ist die Frage, in welchem Ausmaß die Pflege eines Angehörigen die Verlängerung der Förderungshöchstdauer rechtfertigt, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig und damit keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich (OVG Saarland, Beschl. v. 6. Juli 2018 - 2 A 583/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Saarlouis, 27.09.2019 - 3 K 585/18

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Pflege eines …

    Rn. 27 Dass die hierfür angeführten Gründe, konkret die behauptete Begleitung seines erkrankten Vaters bei einer Therapie und die für ihn daraus resultierende Belastung, keine schwerwiegenden Gründe im Sinne der o.g. Vorschriften darstellen, ist in der Rechtsprechung geklärt[Vgl. nur Urteile der Kammer vom 19.06.2017 - 3 K 2053/15 -, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.07.2018 - 2 A 583/17 - s.a. Beschluss vom 01.02.2011 - 3 L 22/11 - vgl. auch Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Rdnr. 21.2][Vgl. nur Urteile der Kammer vom 19.06.2017 - 3 K 2053/15 -, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.07.2018 - 2 A 583/17 - s.a. Beschluss vom 01.02.2011 - 3 L 22/11 - vgl. auch Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Rdnr. 21.2].
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