Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BeamtVG § 12b SächsBesG § 17i SGB VI § 263
Beamter; Versorgung; Ansprüche aus der Rentenversicherung; Ausbildungszeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.02.2015 - 11 K 2005/14
- OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 192/15
- OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16
- BVerwG, 30.01.2018 - 2 B 43.17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16
Diese Besonderheiten der Ausbildungszeiten habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - (…juris Rn. 16) im vorliegenden Zusammenhang auch im Blick gehabt.Rn. 17 Nach der vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 10) in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. November 2000 - 2 C 23.99 -, juris) bestehen an der Rechtmäßigkeit von § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG jedenfalls bis zu der von der Klägerin geltend gemachten Änderung des Rentenversicherungsrechts keine durchgreifenden Zweifel.
Rn. 19 Im Übrigen folgt aus der oben angeführten Rechtsprechung (insbesondere BVerwG, Urt. v. 16. November 2000 a. a. O.), dass dem Versorgungsgesetzgeber ein weiter Gestaltungspielraum zusteht und Ansprüche auch für die Zukunft verkürzt werden dürfen.
- BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01) sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass bis dahin Ausbildungszeiten generell in der Rentenversicherung berücksichtigungsfähig gewesen seien.Rn. 17 Nach der vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 10) in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16. November 2000 - 2 C 23.99 -, juris) bestehen an der Rechtmäßigkeit von § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG jedenfalls bis zu der von der Klägerin geltend gemachten Änderung des Rentenversicherungsrechts keine durchgreifenden Zweifel.
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08
Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16
Sie könne sich insoweit auch nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - 2 C 9.08 - berufen, in dem es um ein Beamtenverhältnis gehe, das schon vor dem 31. Januar 1990 bestanden habe. - OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 192/15
Beamter; Versorgungsansprüche; Rentenversicherung; Ausbildungszeiten
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16
Rn. 6 Auf Antrag der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 12. August 2016 - 2 A 192/15 - die Berufung auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
- OVG Sachsen, 07.03.2025 - 2 A 182/24
Beamtenversorgungsrecht; Ruhegehaltssatz; Ermittlung maßgeblicher Vordienstzeiten
Die Entscheidung des Gesetzgebers, bei nach der deutschen Einheit ernannten Beamten den in der DDR absolvierten beruflichen Werdegang versorgungsrechtlich allein in der gesetzlichen Rentenversicherung abzubilden, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 2018 - 2 B 43/17 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 21. März 2017 - 2 A 604/16 -, juris), zumal vorliegend die Erfüllung der allgemeinen rentenrechtlichen Wartezeit und die rentenrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit der in der ehemaligen DDR absolvierten Vordienstzeiten unstreitig und vor dem Hintergrund der Rentenauskunft unzweifelhaft seien.Die Entscheidung des Gesetzgebers, bei nach der deutschen Einheit ernannten Beamten den in der DDR absolvierten beruflichen Werdegang versorgungsrechtlich allein in der gesetzlichen Rentenversicherung abzubilden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 2018 - 2 B 43/17 -, juris zu SächsOVG, Urt. v. 21. März 2017 - 2 A 604/16 -, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 -, juris).
- OVG Sachsen, 05.07.2017 - 2 A 896/16
Versorgungsbezüge, Ruhensregelung, Rückerstattung, verschärfte Haftung
Dass es diesen Vortrag nicht für erheblich hielt, daran bestehen gerade nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14 - , juris), das dem Versorgungsgesetzgeber große Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume zubilligt, keine durchgreifenden Bedenken (vgl. Senatsurt. v. 21. März 2017 - , 2 A 604/16 -, juris Rn. 19).
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