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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1984 - 2 A 631/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5401
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1984 - 2 A 631/84 (https://dejure.org/1984,5401)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.12.1984 - 2 A 631/84 (https://dejure.org/1984,5401)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - 2 A 631/84 (https://dejure.org/1984,5401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 773
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher …

    Ebenso kann dahinstehen, ob kraft entsprechender planerischer Festsetzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 18 BBauG ) ausschließlich landwirtschaftlich nutzbare Flächen generell, also auch bei einer Situierung innerhalb der geschlossenen Ortslage straßenreinigungsgebührenfrei sind (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 5.8.1965, BVerwGE 22, 26 [BVerwG 05.08.1965 - BVerwG I C 78.62] [30]; OVG Münster, Urteile vom 28.6.1982, KStZ 1983, 11, und vom 19.12.1984, NVwZ 1985, 773 [774]).

    Dabei ist der Senat - in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des OVG Münster (grundlegend Urteil vom 19.12.1984, NVwZ 1985, 773 [OVG Nordrhein-Westfalen 19.12.1984 - 2 A 631/84] ; zustimmend Erkes, KStZ 1986, 164 [166]; anders noch die frühere Rechtsprechung dieses Gerichts, u.a. Urteile vom 28.6.1982, KStZ 1983, 11, vom 31.1.1984, KStZ 1984, 136, und vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774;… ebenso Hinsen, KStZ 1983, 21 f, und Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., § 6 Rdnrn. 103 ff.) - zu der Auffassung gelangt, die das Erheben von Straßenreinigungsgebühren rechtfertigende Anliegereigenschaft könne nicht schon dann bejaht werden, wenn einer wirtschaftlichen und/oder verkehrlichen Nutzung des angrenzenden Grundstücks durch die Straße zwar derzeit noch Hindernisse entgegenstehen, diese aber ausräumbar sind; unerläßliche Voraussetzung ist vielmehr, daß die Realisierung dieser Nutzungsmöglichkeit rechtlich und tatsächlich bereits voll gesichert ist, also alle Hindernisse ausgeräumt sind.

    In dem einen wie dem anderen Fall erweist sich jedenfalls, solange die Erlaubnis beziehungsweise Gestattung fehlt, die Herstellung einer Zuwegung über die Böschung als unzulässig, so daß in derartigen Fällen die Anliegereigenschaft im Verständnis der 1. Alternative des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG verneint werden muß (in dieselbe Richtung deutend BVerwG…, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., in dem das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG eines von der Straße durch einen 0, 30 m bis 0, 70 m breiten Grünstreifen getrennten Grundstückes unter Hinweis auf die Grenzen der straßenrechtlichen Widmung und das Fehlen eines rechtlich gesicherten Überfahrrechtes verneint wird, und Driehaus, a.a.O., Rdnr. 831, für das Ausbaubeitragsrecht; tendenziell anders dagegen BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, wo das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG in einem Fall bejaht wird, in dem zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und dem Gehweg ein etwa 0, 80 m breiter, unbefestigter Geländestreifen verlief - die divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erklären sich aus der unterschiedlichen Auslegung des jeweiligen Landesstraßenrechts durch die Vorinstanzen Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, a.a.O., § 6 Rdnr. 103 - die dort angeführte Rechtsprechung des OVG Münster dürfte durch das Urteil vom 19.12.1984, a.a.O., überholt sein;… Walprecht-Sander, Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen, RZ 74, und § 4 Abs. 2 Satz 2 der Mustersatzung, abgedruckt bei Walprecht-Sander, a.a.O., S. 86).

  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19
    Dies sind diejenigen Grundstücke, die von der erschließenden Straße nur über andere - als Anliegergrundstücke zu qualifizierende - (Privat-)Grundstücke oder nicht selbständig erschließende Privatwege bzw. -straßen (vgl. dazu noch unten) rechtlich gesichert zu erreichen sind, also (nur) über diese zur öffentlichen Straße eine Zufahrt oder einen Zugang haben (vgl. OVG Bln-Bbg…, Urt. vom 23.7.2014 - 9 B 15.14 -, juris; NdsOVG…, Urt. vom 20.11.1989 - 9 L 24/89 -, NST-N 1990 S. 150;… Urt. vom 24.1.1990 - 9 L 43/89 -, dng 1990 S. 198;… Urt. vom 11.5.2000 - 9 L 2479/99 -, NVwZ-RR 2001 S. 184; Beschl. vom 6.2.2006 - 9 PA 306/05 -, NVwZ-RR 2006 S. 721; OVG SH…, Urt. vom 13.10.2005 - 2 LB 97/04 -, NordÖR 2006 S. 42; OVG NRW, Urt. vom 19.12.1984 - 2 A 631/84 -, NVwZ 1985 S. 773; VG Leipzig…, Urt. vom 22.6.1998 - 6 K 641/96 -, LKV 1999 S. 335;… Urt. vom 16.12.2008 - 6 K 1207/07 -, juris, Rn. 21).
  • VG Oldenburg, 18.11.2004 - 2 A 4139/02

    Straßenreinigungsgebühr bei einem Hinterliegergrundstück

    Dagegen sind diejenigen Grundstücke als Hinterliegergrundstücke anzusehen, die von der zu reinigenden Straße über eine sog. unselbständige oder untergeordnete Erschließungsanlage, also z.B. ein Privatgrundstück, einen privaten Stichweg oder einen öffentlichen Wohnweg zu erreichen sind (vgl. Nds.OVG…, Beschluss vom 11. Mai 2000, a.a.O., das insoweit den Stich- oder Wohnweg als - untergeordnete - Verkehrsanlage beschreibt), wenn diese Zuwegung entweder nicht tatsächlich befahrbar ist oder - im Fall der Befahrbarkeit - nicht oder lediglich eingeschränkt (z.B. als befahrbarer Gehweg) für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet ist (Nds.OVG…, Beschluss vom 11. Mai 2000, a.a.O.; dasselbe, Urteil vom 14. Oktober 1997 - 9 L 3432/96 -, zitiert nach JURIS; OVG Lüneburg…, Urteil vom 20. November 1989 a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 A 631/84 -, NVwZ 1985, 773).
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