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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 646/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37571
OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 646/13 (https://dejure.org/2016,37571)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.08.2016 - 2 A 646/13 (https://dejure.org/2016,37571)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. August 2016 - 2 A 646/13 (https://dejure.org/2016,37571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsFrTrSchulG § § 14, 15 SächsFrTrSchulG 19a Zuschussverordnung 1997 § 5
    Zum Anspruch auf Erstattung von Schulgeld bei Verzicht aus sozialen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 646/13
    Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag an den Empfänger ausgeliefert werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Weitere Vorkehrungen musste der Prozessbevollmächtigte nicht treffen; er war insbesondere nicht gehalten, den Schriftsatz zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Oberverwaltungsgericht zu übersenden (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 -, juris Rn. 7).

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 646/13
    Die weitere Beförderung der ausgehenden Post war auch organisatorisch zuverlässig vorbereitet (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 2013 - III ZB 46/13 -, juris Rn. 8 m. w. N. zur Rspr. des BGH).

    Die Klägerin und ihr Prozessbevollmächtigter konnten sich daher ohne Verschulden darauf verlassen, dass der vom Prozessbevollmächtigten eingeschaltete private Zustelldienst die Übermittlung des Schriftsatzes an das Oberverwaltungsgericht innerhalb der normalen Postlaufzeiten bewirkt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 2013 - III ZB 46/13 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13

    Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2016 - 2 A 646/13
    Zudem ist Anknüpfungspunkt für die Wartefrist die jeweilige Ersatzschule, nicht aber die in dieser Schule unterrichteten Schüler (vgl. Senatsurt. v. 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 359/20

    Ausweisungsinteresse; Generalprävention; Verjährungsfrist; Anspruch

    Weitere Vorkehrungen musste der Prozessbevollmächtigte nicht treffen; er war insbesondere nicht gehalten, den Schriftsatz zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax oder mittels anderer Medien an das Verwaltungsgericht zu übersenden (…vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 2013 - V ZB 226/12 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 12. August 2016 - 2 A 646/13 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19

    Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und …

    Wie dem Senat aus einer Vielzahl privatschulrechtlicher/schulfinanzierungsrechtlicher Verfahren bekannt ist, betreiben Träger privater Ersatzschulen oftmals mehrere unterschiedliche berufsbildende Schulen oder berufsbildende Schulen mit verschiedenen Bildungsgängen, auch nach Art eines Campus an einem Standort (Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 - Urt. v. 1. Juli 2020 - 2 A 479/18 - Urt. v. 12. August 2016 - 2 A 646/13 - Urt. v. 3. November 2014 - 2 A 571/13 - …und Urt. v. 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, alle juris).
  • OVG Sachsen, 14.06.2022 - 2 A 1244/19

    Staatliche Finanzhilfe an berufsbildenden Ersatzschulen im Schuljahr 2008/2009; …

    Wird dieser Zeitraum, wie in der Übergangsvorschrift des § 19a Abs. 2 SächsFrTrSchulG n. F. angeordnet, auf die ab dem 1. August 2007 geltende dreijährige Wartefrist nach § 14 Abs. 3 Satz 1 SächsFrTrSchulG n. F. angerechnet, mithin bei der Fristberechnung berücksichtigt, endete die Wartefrist für die Berufsfachschule der Klägerin mit Ablauf des Schuljahres 2007/2008 (vgl. Senatsurt. v. 12. August 2016 - 2 A 646/13 -, juris Rn. 21, 22, 23).
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