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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50214
OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10 (https://dejure.org/2013,50214)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2013 - 2 A 654/10 (https://dejure.org/2013,50214)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 2 A 654/10 (https://dejure.org/2013,50214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BPolBG § 4 Abs. 2
    Polizeidienstfähigkeit, Amtsarzt, Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 17.10.2012 - 2 A 313/10

    Zulassungsantrag, Prüfungsrecht, Beurteilungsspielraum, substantiierte …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Zwar kann ein solcher Verfahrensfehler regelmäßig auch Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. Oktober 2012 - 2 A 313/10 -, juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2000, SächsVBl. 2001, 94; Sentatsbeschl. v. 17. Oktober 2012 - 2 A 313/10 -, juris; st. Rspr.).Hierfür ist jedoch nichts ersichtlich.

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Diese Annahme des Gesetzgebers erscheint ohne weiteres gerechtfertigt, muss sich doch auch ein beamteter Arzt den Berufspflichten eines Arztes entsprechend verhalten und ist schon aufgrund seines Dienstverhältnisses zur Unparteilichkeit gegenüber jedermann verpflichtet sowie an Gesetz und Recht gebunden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 13. September 2012 - 1 A 644/12 -, juris; Beschl. v. 28. April 2011 - 6 A 463/11 -, juris; vgl. allgemein zurVerwertbarkeit amtsärztlicher Äußerungen: BVerwG, Urt. v. 9. Oktober 2002 - 1 D 3.02 -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - 6 A 463/11

    Versetzung eines Steueramtsinspektors in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Diese Annahme des Gesetzgebers erscheint ohne weiteres gerechtfertigt, muss sich doch auch ein beamteter Arzt den Berufspflichten eines Arztes entsprechend verhalten und ist schon aufgrund seines Dienstverhältnisses zur Unparteilichkeit gegenüber jedermann verpflichtet sowie an Gesetz und Recht gebunden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 13. September 2012 - 1 A 644/12 -, juris; Beschl. v. 28. April 2011 - 6 A 463/11 -, juris;… vgl. allgemein zurVerwertbarkeit amtsärztlicher Äußerungen: BVerwG, Urt. v. 9. Oktober 2002 - 1 D 3.02 -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 1 A 644/12

    Beteiligung des Integrationsamtes vor Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Diese Annahme des Gesetzgebers erscheint ohne weiteres gerechtfertigt, muss sich doch auch ein beamteter Arzt den Berufspflichten eines Arztes entsprechend verhalten und ist schon aufgrund seines Dienstverhältnisses zur Unparteilichkeit gegenüber jedermann verpflichtet sowie an Gesetz und Recht gebunden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 13. September 2012 - 1 A 644/12 -, juris; Beschl. v. 28. April 2011 - 6 A 463/11 -, juris;… vgl. allgemein zurVerwertbarkeit amtsärztlicher Äußerungen: BVerwG, Urt. v. 9. Oktober 2002 - 1 D 3.02 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Bei der gebotenen typisierenden und generalisierenden Betrachtungsweise vermögen diese Personen aus der Kenntnis um die Belange der Verwaltung, die von dem Untersuchten zu verrichtende Tätigkeit und um dessen bisheriges dienstliches Verhalten heraus besser als ein sonstiger Arzt den erhobenen medizinischen Befund zu den Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und den konkreten Dienstpflichten in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1976, BVerwGE 53, 118 [120 f.]; Urt. v. 31. Mai 1990, ZBR 1990, 353).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Bei der gebotenen typisierenden und generalisierenden Betrachtungsweise vermögen diese Personen aus der Kenntnis um die Belange der Verwaltung, die von dem Untersuchten zu verrichtende Tätigkeit und um dessen bisheriges dienstliches Verhalten heraus besser als ein sonstiger Arzt den erhobenen medizinischen Befund zu den Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und den konkreten Dienstpflichten in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1976, BVerwGE 53, 118 [120 f.];… Urt. v. 31. Mai 1990, ZBR 1990, 353).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - 2 A 654/10
    Für die zulässige Geltendmachung rechtlicher Schwierigkeiten bedarf es einer konkreten Bezeichnung der Rechtsfragen, bei deren Beantwortung sich solche Schwierigkeiten stellen sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 2 A 720/16

    Dienstunfall; Anheben eines Gitters ; Bizepssehnenruptur

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2013 - 2 A 654/10 -, juris; Beschl. v. 20. November 2000, SächsVBl. 2001, 94; Beschl. v. 17.Oktober 2012 - 2 A 313/10 -, juris; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 2 A 756/11

    Zurruhesetzung, Dienstunfähigkeit, maßgebliche Sach- und Rechtslage

    Diese Annahme des Gesetzgebers erscheint ohne weiteres gerechtfertigt, muss sich doch auch ein beamteter Arzt den Berufspflichten eines Arztes entsprechend verhalten und ist schon aufgrund seines Dienstverhältnisses zur Unparteilichkeit gegenüber jedermann verpflichtet sowie an Gesetz und Recht gebunden (…vgl. allgemein zur Verwertbarkeit amtsärztlicher Äußerungen: BVerwG, Urt. v. 9. Oktober 2002 - 1 D 3.02 -, juris m. w. N.; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 2 A 654/10 - OVG NRW, Beschl. v. 28. April 2011 - 6 A 463/11 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 11.07.2016 - 2 A 115/13

    Unfallausgleich; fachärztliches Gutachten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2013 - 2 A 654/10 -, ju-ris; Beschl. v. 20. November 2000, SächsVBl. 2001, 94; Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 2 A 313/10 -, juris; st. Rspr.).
  • VG Bayreuth, 25.03.2014 - B 5 K 12.761

    Polizeivollzugsbeamter; Polizeidienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Beteiligung der …

    Den genannten Gutachten kommt nach § 4 Abs. 2 BPolBG eine besondere Bedeutung zu, weil die in dieser Vorschrift genannten beamteten Bundespolizeiärzte - und somit auch die Ärzte des Sozialmedizinischen Dienstes im Bundespolizeipräsidium - aus der Kenntnis um die Belange der Verwaltung, die von dem Untersuchten zu verrichtende Tätigkeit und um dessen bisheriges dienstliches Verhalten heraus besser als ein sonstiger Arzt den erhobenen medizinischen Befund zu den Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und den konkreten Dienstpflichten in Beziehung setzen können (st.Rspr.: BVerwG, B.v. 20.1.1976 - I DB 16.75 - BVerwGE 53, 118/120 f.; U.v. 31.5.1990 - 2 C 55/88 - ZBR 1990, 353; BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - Juris RdNr. 14; SächsOVG B.v. 22.1.2013 - 2 A 654/10 - Juris RdNr. 8; OVG NRW, B.v. 13.9.2012 - 1 A 644/12 -, Juris RdNrn.
  • OVG Sachsen, 26.09.2016 - 2 A 179/13

    Berufskrankheit; Gutachten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Januar 2013 - 2 A 654/10 -, ju-ris; Beschl. v. 20. November 2000, SächsVBl. 2001, 94; Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 2 A 313/10 -, juris; st. Rspr.).
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