Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5, § 124a Abs. 4
Antrag auf Zulassung der Berufung, Überprüfung Regel-/Anlassbeurteilung, Voreingenommenheit, Werturteil, Tatsachenbehauptung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.09.2009 - 11 K 1235/06
- OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Rn. 19 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 - juris, Rn. 11;… Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris, Rn. 22).Der Umstand, dass ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilenden beruhen muss, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss, das Werturteil sei eine Tatsachenbehauptung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 a.a.O.).
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit über den konkreten Fall hinaus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).Rn. 23 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191,194; st. Rspr.).
- BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81
Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Rn. 19 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 - juris, Rn. 11; Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris, Rn. 22).
- VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
Berufungszulassungsgründe nicht dargelegt; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Bezogen auf den hier angeführten Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel können nur auf das Ergebnis bezogene Zweifel berücksichtigt werden, so dass in der Begründung des Zulassungsgrundes darzulegen ist, welche ergebnisbezogenen Zweifel bestehen und worauf sie sich stützen (vgl. BayVGH, Beschl v. 28. Februar 2011 - 22 ZB 10.1258 -, juris, Rn. 4). - OVG Sachsen, 16.05.2011 - 2 A 584/09
Beurteilung, Abänderung, Überbeurteilung, Eignungsprognose
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Denn die Bewertung, er habe gute Kenntnisse im materiellen und formellen Zivilrecht enthält die Feststellung überdurchschnittlicher Kenntnisse in diesen Rechtsmaterien; das Prädikat "gut" heißt nichts anderes als überdurchschnittlich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 A 584/09 -). - BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Die Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, BVerwGE 124, 356- 364). - BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Wiederholt hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen ausgeführt, dass die einer dienstlichen Beurteilung zugrundeliegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung bedürfen, als der Dienstherr entweder historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteilen nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnissen, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich soweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (…vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 17. März 1993 - 2 B 25/93 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschl. v. 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, juris). - BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Grundsätzlich hätte es dem auch bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch Stellung eines Beweisantrages auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hinzuwirken (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009, NVwZ 2009, 329, 330;… SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2000 a.a.O. st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 07.02.2012 - 2 A 288/11
Beurteilung, Status, Werturteil, Anhörung
Der Umstand, dass ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilenden beruhen muss, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss, das Werturteil sei eine Tatsachenbehauptung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 a. a. O.; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris). - OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 25/10
Dienstliche Beurteilung - Regelbeurteilung -, Ernstliche Zweifel, …
Es handelt sich vielmehr um ein mit dienstlichem Bezug zulässiges Werturteil des Beurteilers (hierzu Beschl. des Senats v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris Rn. 18 ff) zum Verantwortungsbewusstsein der Klägerin, das auf einer Vielzahl von nicht mehr konkretisierbaren Indizien, Umständen, Beobachtungen oder Vorgängen beruht.Denn jedenfalls hätte es auch hier vornehmlich der anwaltlich vertretenen Klägerin oblegen, auf die ihrer Meinung nach unterbliebene Beweiserhebung, ob diese Äußerung gefallen ist, durch Stellung eines Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung hinzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2010 - 2 A 475/08 - Beschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, beide juris).
- VG Meiningen, 30.04.2025 - 1 E 1089/24
Konkurrentenstreitigkeit; Eilverfahren; Folgen der verfahrensfehlerhaft …
- OVG Sachsen, 19.11.2024 - 2 B 164/24
Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil; Voreingenommenheit; …
Sie bringt ein Werturteil zum Ausdruck, das entgegen der Beschwerde nicht durch eine Aufzählung der hierzu von der Beurteilerin konkret überprüften Entscheidungen belegt werden muss (…Senatsbeschl. v. 25. März 2021 - 2 B 447/20 -, juris Rn. 22 und v. 24. April 2023 - 2 A 426/22 -, juris Rn. 14;… zur Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 1993 - 2 B 25.93 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschl. v. 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, juris und diesen folgend Senatsbeschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 16.01.2013 - 2 A 222/10
Aufwandsentschädigung, Gerichtsvollzieher, Verbot des Statusamtes
Im Übrigen hätte es der bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägerin oblegen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch Stellung eines Beweisantrages auf die von ihr nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hinzuwirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009, NVwZ 2009, 329, 330; Senatsbeschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
Beurteilung, Werturteile, Begründung
Rn. 5 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
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