Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 2 A 718/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsklage betreffend das Erlöschen einer Baugenehmigung wegen abweichender Bauausführung; Susidiarität der Feststellungsklage gegenüber einem auf bauordnungsrechtliches Einschreiten gerichtetes Verpflichtungsbegehren; Darlegung ernstlicher Zweifel an der ...
- rechtsportal.de
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; BauO NRW § 6 Abs. 6 S. 1
Feststellungsklage betreffend das Erlöschen einer Baugenehmigung wegen abweichender Bauausführung; Susidiarität der Feststellungsklage gegenüber einem auf bauordnungsrechtliches Einschreiten gerichtetes Verpflichtungsbegehren; Darlegung ernstlicher Zweifel an der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellungsklage betreffend das Erlöschen einer Baugenehmigung wegen abweichender Bauausführung; Susidiarität der Feststellungsklage gegenüber einem auf bauordnungsrechtliches Einschreiten gerichtetes Verpflichtungsbegehren; Darlegung ernstlicher Zweifel an der ...
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 23.02.2015 - 8 K 1398/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 2 A 718/15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - 2 A 1690/13
Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung; Genehmigung einer saisonalen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 2 A 718/15
Rn. 16 - 2 A 1690/13 - , juris Rn. 31.Rn. 20 Vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 2 A 1690/13 -, juris Rn. 31.
Rn. 35 Vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 2 A 1690/13 -, juris, m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 2 B 918/14
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses i.R.d. …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 2 A 718/15
Dies ergibt sich bereits aus der im zugehörigen Eilverfahren unter dem 4. Juli 2014 - 8 L 547/14 - vorgelegten, fünf Wandteile betrachtenden Alternativ- bzw. Nachberechnung der Beklagten, wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 10. September 2014 - 2 B 918/14 - dargelegt hat.Mit den gegenteiligen Ausführungen des Verwaltungsgerichts, das sich auch insoweit auf die Begründung des Senatsbeschlusses vom 10. September 2014 - 2 B 918/14 - bezogen hat, setzt sich das Zulassungsvorbringen nicht auseinander.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 A 2372/22
Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit …
Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Mai 2014 - 2 A 1690/13 -, juris Rn. 31, und vom 21. Januar 2016 - 2 A 718/15 -, juris Rn. 11 f. m. w. N. - VG Minden, 29.04.2024 - 1 K 1595/19
Baugenehmigung, Unwirksamkeit der Baugenehmigung, Erlöschen der …
Rn. 77 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 A 718/15 -, juris Rn. 14. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - 10 A 447/14
Treuwidrige Klageerhebung des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung bzgl. der …
Rn. 49 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 A 718/15 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 A 2373/22
Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit …
Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Mai 2014 - 2 A 1690/13 -, juris Rn. 31, und vom 21. Januar 2016 - 2 A 718/15 -, juris Rn. 11 f. m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 A 2374/22
Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit …
Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Mai 2014 - 2 A 1690/13 -, juris Rn. 31, und vom 21. Januar 2016 - 2 A 718/15 -, juris Rn. 11 f. m. w. N. - OVG Niedersachsen, 19.03.2026 - 1 LB 19/25
Baugenehmigung; Tekturgenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Nachtragsbaugenehmigung; …
Auch zu einer Verpflichtungsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gemäß § 79 NBauO ist die Feststellungsklage weder subsidiär, noch fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers, weil der Kläger sein Klageziel effektiver mit einer entsprechenden Verpflichtungsklage erreichen könnte (a.A. OVG NRW, Urt. v. 21.1.2016 - 2 A 718/15 -, juris Rn. 11 ff.). - VG Neustadt, 16.12.2021 - 4 K 359/20 Gegenüber dieser Klage ist aber der klägerische Feststellungsantrag subsidiär, weil die begehrte Feststellung der Kläger nicht dem von ihnen eigentlich begehrten Rechtsschutzziel - nämlich einem bauaufsichtlichen Einschreiten des Beklagten - entspricht (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 A 718/15 - im Nachgang zu VG Arnsberg…, Urteil vom 23. Februar 2015 - 8 K 1398/14 -, Rn. 32, juris).
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