Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 A 721/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Berufungszulassung, Täuschung, Aberkennung der Prüfungsleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen eines unrechtmäßiges Erwirken der Berechtigung zur Ablegung der Fachprüfung der Diplomprüfung im Fach Volkswirtschaftslehre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen eines unrechtmäßiges Erwirken der Berechtigung zur Ablegung der Fachprüfung der Diplomprüfung im Fach Volkswirtschaftslehre
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.10.2009 - 5 K 2008/08
- OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 A 721/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 A 721/09
Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).Rn. 13 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung; …
- OVG Sachsen, 09.07.2013 - 2 A 532/11
Immatrikulationsbescheinigung, Rechtsschutzbedürfnis
Seine bis zum Wintersemester 2005/2006 erbrachten Prüfungsleistungen seien dem Kläger rechtskräftig aberkannt und mit "nicht ausreichend" bewertet worden; es werde hierzu auf die Entscheidung des Senats vom 2. August 2011 - 2 A 721/09 - verwiesen.Da er bisher keine Studien- und Prüfungsleistungen im Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre vorzuweisen hat bzw. diese ihm rechtskräftig aberkannt wurden (vgl. Senatsbeschl. v. 2. August 2011 - 2 A 721/09 -), wäre er zum jetzigen Zeitpunkt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 18 Abs. 2 Nr. 7 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) vom 10. Dezember 2008 in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung zwingend zu exmatrikulieren.
- OVG Hamburg, 18.01.2023 - 3 Bs 147/22
Zur Geltung einer neuen Prüfungsordnung für Studierende, die ihr Studium bereits …
Die Möglichkeit, die entsprechende Prüfungsleistung, für die die Zulassungsvoraussetzungen vorsätzlich umgangen wurden, als nicht bestanden zu bewerten, stellt dabei eine adäquate verfahrensrechtliche Regelung dar (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 2.8.2011, 2 A 721/09, juris Rn. 10;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 162), die vergleichbar mit der allgemein anerkannten Folge einer Täuschungshandlung bei der Ablegung der Prüfungsleistung ist.
- OVG Sachsen, 08.12.2017 - 3 A 610/17
Geschwindigkeitsmessung; Zustellung; Messfehler, ; Mitwirkung; Fahrtenbuch
- OVG Sachsen, 19.10.2017 - 3 A 425/17
Namensänderung; Namensfeststellung; Zweifel an der Namensführung; Versteinerung; …
- OVG Sachsen, 07.02.2017 - 3 A 724/16
Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; Mikrozensus; …
- OVG Sachsen, 26.06.2017 - 3 A 289/17
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Dienstleistungsstatistik; Heranziehung; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".