Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 10.10.2013 - 2 A 731/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VG München, 11.06.2015 - M 12 K 15.995
Lehrerin; Bandscheibenvorfall; degenerative Vorschäden; regelgerechte Bewegung; …
Eine weitere Beweiserhebung muss sich dem Gericht nur dann aufdrängen, wenn das Gutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder unzureichend ist, weil es grobe fachliche Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht, ungeeignet ist, weil ein anderer Sachverständige überbessere Forschungsmittel verfügt oder wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (Sächsisches OVG, B.v. 10.10.2013 -2 A 731/11 - juris) .Daraus folgt, dass den Aussagen des in einem beamtenrechtlichen Verfahren eingeschalteten amtsärztlichen Gutachters ein besonderer Beweiswert zukommt, da dieser in der Regel über ein hohes Maß an Neutralität, Erfahrung und Fachkunde verfügt (Sächsisches OVG, B. v. 10.10.2013 - 2 A 731/11, a.a.O).
- OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 71/16
Unfallausgleich; Unfallruhegehalt; Dysthymia
Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -). - OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20
Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose
Dies setzt voraus, dass das Gutachten bzw. die Stellungnahme keine auch für den Nichtsachkundigen erkennbaren Mängel aufweist, auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von zutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, keine inhaltlichen Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -).
- VG Köln, 19.07.2019 - 19 K 11356/17 Rn. 37 vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.2000 - BVerwG 1 D 1.99 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.10.2013 - 2 A 731/11 -, juris.
- VG München, 05.11.2015 - M 12 K 14.5597
Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls
Daraus folgt, dass den Aussagen des in einem beamtenrechtlichen Verfahren eingeschalteten amtsärztlichen Gutachters ein besonderer Beweiswert zukommt, da dieser in der Regel über ein hohes Maß an Neutralität, Erfahrung und Fachkunde verfügt (Sächsisches OVG, B.v. 10.10.2013 - 2 A 731/11 - juris). - VG Köln, 17.03.2022 - 19 K 1832/21 Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.2000 - BVerwG 1 D 1.99 -, juris Rn. 16; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.10.2013 - 2 A 731/11 -, juris Rn. 9.
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 719/19
Beihilfe; Fettschürzenresektion; amtsärztliches Gutachten; Krankheit
Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -). - OVG Sachsen, 20.10.2015 - 2 A 296/14
Dienstunfall; Bandscheibenvorfall; Gelegenheitsursache
Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -). - VG Köln, 20.07.2018 - 9 K 8942/16
Vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauerhafter …
Rn. 32 vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.2000 - BVerwG 1 D 1.99 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.10.2013 - 2 A 731/11 -, juris. - OVG Sachsen, 21.11.2013 - 2 A 316/11
Dienstunfall, Anerkennung Dienstunfallfolgen, Gutachten
Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 10. Oktober 2013 - 2 A 731/11 -). - VG Köln, 20.07.2018 - 19 K 9122/16
- VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.1582
Klage auf Anerkennung einer schweren Anpassungsstörung sowie eines depressiven …
- VG Köln, 10.06.2016 - 19 K 6129/14
- VG Köln, 24.11.2022 - 19 K 6435/20
- VG München, 02.02.2022 - M 5 K 19.5679
Dienstunfall, Teilruptur LFC, Rücknahme einer Dienstunfallfolge, Amtsermittlung, …
- VG Kassel, 27.03.2014 - 1 K 1475/12
Weigerung eines Beamten an Begutachtung mitzuwirken
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