Rechtsprechung
| VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum Schadensersatz eines Lehrers bei Verlust eines Schulschlüssels
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 421 BGB; § 86 I NBG
Drittschadensliquidation; grobe Fahrlässigkeit; Schadensersatz; Schulschlüssel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung, Schadensersatz - Verlust eines Schulschlüssels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Drittschadensliquidation; grobe Fahrlässigkeit; Schadensersatz; Schulschlüssel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …
Auszug aus VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06
Dabei ist anerkannt, dass Schadensersatzansprüche des Dienstherrn gegen den Beamten nach § 86 NBG durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG Urt. v. 11.3.1999, 2 C 15/98, ZBR 1999, 278 f.), wie es hier gegenüber der Klägerin geschehen ist. - BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94
Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation, …
Auszug aus VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06
Vielmehr kommen die Rechtsgrundsätze zum tragen, die im Bürgerlichen Recht zur Drittschadensliquidation entwickelt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1994 - 2 B 101.94 -, ZBR 1995, 107). - BVerwG, 03.02.1972 - VI C 22.68
Dienstherr - Schadensersatzanspruch - Eigenschaden - Fahrlässigkeit
Auszug aus VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06
Grobe Fahrlässigkeit ist nach ständiger Rechtssprechung anzunehmen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird (z.B. BVerwG, Urteil vom 3.2.1972 - VI C 22.68 -, Buchholz 232, § 78 BBG Nr. 18). - OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 5 LA 327/04
Sorgfaltspflichten bei der Verwahrung von Schulschlüsseln
Auszug aus VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06
Die Klägerin hatte die sich aus ihrem Dienstverhältnis als Lehrerin ergebende Pflicht, die ihr vom Schulträger anvertrauten Schulschlüssel sorgsam zu verwahren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.3.2005 - 5 LA 327/04 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.01.1986 - 2 A 89/84
Auszug aus VG Hannover, 25.01.2008 - 2 A 8123/06
Zwar ist der Schulträger und Eigentümer des in Verlust geratenen Schlüssels nicht selbst berechtigt, gegen die Lehrerin als Landesbedienstete eigene Schadensersatzansprüche durchzusetzen, weil es insoweit an einem Subordinationsverhältnis fehlt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.1.1986 - 2 A 89/84 -, ZBR 1987, 21).
- VG Schleswig, 18.06.2008 - 9 A 38/07
Ansprüche des Schulträgers auf Schadensersatz aufgrund des Verlustes eines …
Hieraus lässt sich ableiten, dass Schulträger und Dienstherr der Lehrkräfte bei der Wahrnehmung des staatlichen Schulauftrages in einem besonderen schulrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis zueinander stehen und wechselseitig zur Zusammenarbeit in einer Weise verpflichtet sind, die sowohl dem Schulträger als auch dem Land als Dienstherrn die Wahrnehmung des jeweiligen Aufgabenbereiches ermöglicht (vgl. für das Schulrecht anderer Bundesländer: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. 2 A 12079/03 v. 28.05.2004, NVwZ-RR 2005, 477 ff.; VG Hannover, Urt. 2 A 8123/06 - v. 25.01.2008; VG Minden, Urt. 4 K 778/05 v. 26.04.2006; VG Lüneburg, Urt. 1 A 253/05 v. 20.06.2007 sowie Urt. 1 A 244/04, 1 A 253/02 v. 25.08.2004; VG Köln, Urt. 7 K 4528/00 v. 29.07.2003; wegen der Ableitung aus nicht reversiblem Landesrecht nicht entschieden in: BVerwG, Urt. 2 C 42/84 v. 13.06.1985; alle Entscheidungen aus Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".