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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39079
OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17 (https://dejure.org/2018,39079)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.11.2018 - 2 A 830/17 (https://dejure.org/2018,39079)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. November 2018 - 2 A 830/17 (https://dejure.org/2018,39079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 46 Abs 1 S 2 PolG SL, § 90 Abs 1 PolG SL, § 90 Abs 2 PolG SL, § 1 Nr 5 PolKostV SL 2006, § 3 PolKostV SL 2006
    Kosten einer Abschleppmaßnahme wegen Abstellens eines Fahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz durch die hochschwangere Ehefrau

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unverhältnismäßigen Härte bei der Erhebung der Kosten einer Abschleppmaßnahme; Beseitigung der durch das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz geschaffenen Gefahr; Inobhutnahme der hochschwangeren Ehefrau des Fahrers durch das ...

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Heranziehung zu Abschleppkosten nach Verbringen der schwangeren Ehefrau ins Krankenhaus nicht unverhältnismäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer unverhältnismäßigen Härte bei der Erhebung der Kosten einer Abschleppmaßnahme; Beseitigung der durch das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz geschaffenen Gefahr; Inobhutnahme der hochschwangeren Ehefrau des Fahrers durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kosten einer Abschleppmaßnahme

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Übergabe hochschwangerer Ehefrau an das Klinikpersonal lässt Härtefall für Parken im Verbotsbereich entfallen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 6 K 926/16

    Kostenerstattung für Ersatzvornahme; Abschleppen eines Pkw von einem …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8. November 2017 - 6 K 926/16 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 3 Die hiergegen am 24.6.2016 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8.11.2017 - 6 K 926/16 - abgewiesen.

    Rn. 5 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8.11.2017 - 6 K 926/16 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - , NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der hierfür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - , NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der hierfür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - , NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der hierfür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2018 - 2 A 830/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - , NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der hierfür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …

    Dabei mag dahinstehen, ob der Vortrag des Klägers im Schriftsatz vom 11.1.2019 den genannten Darlegungserfordernissen genügt.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, und vom 20.11.2018 - 2 A 830/17 -, jeweils bei juris, wonach es nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, anstelle des Antragstellers im Zulassungsverfahren aus Darlegungen, die in der Form einer Berufungsbegründung ohne konkreten Bezug zu einem der Tatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO für die Zulassung der Berufung vorgebracht werden, mit Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln oder auch nur zu "vermuten", welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund - zutreffend - zuordnen lassen könnte) Insoweit bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats neben einer konkreten Benennung von Zulassungsgründen der näheren Erläuterung, aus welchen Gründen die konkret geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegen sollen.(vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, bei juris) Der Kläger nennt in der Antragsschrift keinen der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO enumerativ aufgeführten Zulassungsgründe und gibt einen solchen auch nicht in der Formulierung wieder.
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