Rechtsprechung
| OVG Bremen, 16.07.2012 - 2 A 92/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VG Bremen, 27.06.2018 - 1 K 762/18
Feststellung der Rechtwidrigkeit einer Anordnung - Beamter; Förderort; Gymnasium; …
Danach ist der Lehrer aufgrund seiner pädagogischen Eigenverantwortung nicht davor geschützt, dass die Schulaufsicht von ihm erteilte Zeugnisnoten oder Benotungen einer Klassenarbeit unmittelbar ändert oder ihn zu entsprechenden Änderungen anweist" (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 A 92/10 -, Rn. 12 m.zahlr.w.N., juris).Schließlich ist auch hinsichtlich der in § 63 BremSchVwG ge- - 22 - regelten Aufgaben der Klägerin als Schulleiterin davon auszugehen, dass diese - wie die pädagogische Freiheit der Lehrer (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 A 92/10 -, Rn. 12, juris) - kein subjektives Recht des Amtsinhabers vermitteln, sondern ihren Grund in der innerschulischen Position der Schulleiter haben und zugunsten des staatlichen Bildungsauftrags und der Bildungsinteressen der Schüler eine ordnungsgemäße innerschulische Organisation von Handlungsabläufen und Entscheidungsbefugnissen gewährleisten sollen.
- OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17
Aufgabe Teilstatusrechtsprechung; freiwillige Beiträge; Freiwillige Beiträge zur …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur: Beschluss des Senats vom 16.07.2012 - 2 A 92/10 - juris). - OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Bremen, Beschlüsse vom 19.05.2017 - 2 LA 90/16 - und vom 16.07.2012 - 2 A 92/10 - juris).
- OVG Bremen, 13.04.2015 - 2 LA 32/14
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Zeitsoldaten aus dem Soldatenverhältnis auf …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss des Senats vom 16.07.2012 - OVG 2 A 92/10 -, [...]). - OVG Bremen, 30.03.2015 - 2 LA 72/14
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit bei Schwangerschaftsbeschwerden im letzten …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss des Senats vom 16.07.2012 - OVG 2 A 92/10 -, [...]). - OVG Niedersachsen, 07.08.2012 - 2 OA 334/12
In Ansatz bringen des Auffangstreitwerts des § 52 Abs. 2 GKG in einem auf …
In derartigen Fällen wird in zutreffender Weise von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit allgemein der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz gebracht (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 8.1.2003 - 11 LA 394/02 - OVG Bremen, Beschl. v. 16.7.2012 - 2 A 92/10 -, juris; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschl. v. 20.4.2012 - 12 A 537/12 -, juris;… VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 12.1.2011 - B 5 K 10.469 -, juris Langtext Rdnr. 36). - VG Bremen, 25.05.2022 - 5 V 527/22
Errichtung einer Wegeverbindung über das Bremer Galopprennbahngelände - …
Es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung oder um einen besonders schweren Rechtsanwendungsfehler handeln, nur insoweit kann überhaupt ein subjektives öffentliches Recht begründet werden (OVG Bremen, Beschl. v. 16.07.2012 - 2 A 92/10 -, juris Rn. 15 m.w.N.). - OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 600/10
Prüfungsbescheid, Exmatrikulation, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Rn. 10 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/10 - juris). - OVG Sachsen, 21.08.2012 - 2 A 492/11
Prüfung, unerlaubte Hilfsmittel
Rn. 13 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/10 -, juris). - VG Schleswig, 17.02.2011 - 12 A 53/10
Abschiebungsverbot, Afghanistan, Kabul, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, …
Daraus ergibt sich für den Kläger ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG (so auch OVG Koblenz, Urteil vom 06. Mai 2008 - 6 A 10749/07 - VG Saarlouis, Urteil vom 26. November 2009 - 5 K 623/08 -, juris;… vgl. auch Urteile der Kammer vom 22. April 2010 - aaO und vom 29. November 2010 - 1 2 A 92/10).
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