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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2365
OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24 (https://dejure.org/2025,2365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2025 - 2 A 93/24 (https://dejure.org/2025,2365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2025 - 2 A 93/24 (https://dejure.org/2025,2365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BGySO § § 46 ff.
    Prüfungsrecht; Störung in der Nachschreibzeit; Erheblichkeit der Dauer der Störung; Rügepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGySO § 42
    Antrag auf Fortsetzung der Abiturprüfung im Leistungskurs Gesundheit und Soziales nach Feststellung des Nichtbestehen der absolvierten Abiturprüfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit ist es, der Prüfungsbehörde die eventuell bestehende Gefahr für die Chancengleichheit anzuzeigen, damit die Prüfungsbehörde unverzüglich prüfen kann, ob eine solche Gefahr tatsächlich besteht, und gegebenenfalls erforderliche Abhilfemaßnahmen treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. August 1993 - 6 C 2.93 -, juris Rn. 54;… Jeremias/Fischer/Dieterich, Prüfungsrecht a. a. O. Rn. 478).

    Für eine sachgerechte Entscheidung der Prüfungsbehörde wäre eine solche Rüge vorliegend auch erforderlich gewesen, um die Chancengleichheit nicht durch eine ungerechtfertigte Schreibverlängerung zu verletzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. August 1993 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 14 B 594/09

    Berücksichtigung einer nachträglichen Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Denn dadurch, dass er von dem Ergebnis abhängig machen kann, ob er sich auf einen Verfahrensfehler - nachträglich - beruft oder nicht, verschafft er sich unter Umständen eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance (OVG NRW, Beschl. v. 3. Juni 2009 - 14 B 594/09 - juris - Rn. 18;… Jeremias/Fischer/Dieterich, Prüfungsrecht a. a. O. Rn. 485 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.04.2024 - 2 B 30/24

    Abiturprüfung; Rügeobliegenheit Prüfling; Lärmstörung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Klägerin, sie im Leistungskurs Gesundheit und Soziales im Rahmen der Abiturprüfung 2024 unter Gewährung eines Nachteilsausgleichs von 10 % verlängerter Schreibzeit zuzulassen, hat der Senat mit Beschluss vom 3. April 2024 - 2 B 30/24 - abgelehnt.
  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Äußere Einwirkungen, die geeignet sind, die Konzentration eines Prüflings nicht nur unerheblich zu erschweren und ihn dadurch abhalten, seine wahre Befähigung nachzuweisen, sind daher durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, unverzüglich zu beheben oder etwa durch Schreibzeitverlängerungen auszugleichen (BVerfG, Beschl. v. 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 -, juris Rn. 19;… OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 28. April 2017 - OVG 6 B 20.16 -, Rn. 14;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 474 ff.).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Bei Störungen des Prüfungsablaufs durch Lärmeinwirkung wird unterschieden zwischen solchen Fällen, in denen die Lärmstörung nach Art und Ausmaß "ohne jeden Zweifel" die Chancengleichheit der Prüflinge verletzt mit der Folge, dass das Prüfungsamt von Amts wegen die erforderlichen Maßnahmen der Abhilfe oder des Ausgleichs der Störung treffen muss, und denjenigen Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob die fragliche Lärmstörung vom "Durchschnitts"-Prüfling als derart erheblich empfunden wird, dass er daraufhin in seiner Chancengleichheit verletzt ist und in denen das Prüfungsamt zwecks Behebung dieser Zweifel auf eine entsprechende Mitwirkung der Prüflinge in der Form von förmlichen Rügen angewiesen ist (BVerwG, Beschl. v. 10. August 1994 - 6 B 60/93 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 9 S 2284/14

    Erneute Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung wegen stickiger Luft

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Einer Belehrung seitens der Prüfungsbehörde über diese Obliegenheit zur zumutbaren zeitnahen Rüge bedarf es dabei nicht (VGH BW, Beschl. v. 5. November 2015 - 9 S 2284/14 - juris - Rn. 16;… OVG NRW, Beschl. v. 27. Oktober 2011 - 14 E 978/11 - juris - Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20

    Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Die schnellstmögliche Einleitung einer - auch rechtlichen - Untersuchung, ob ein Mangel des Prüfungsverfahrens vorliegt, ist vielmehr gerade eines der Ziele der Rügeobliegenheit (SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2021 - 5 B 430/20 -, juris Rn. 8, 10 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16

    2. Juristische Staatsprüfung; Störung des Prüfungsablaufs; Rügeobliegenheit des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Äußere Einwirkungen, die geeignet sind, die Konzentration eines Prüflings nicht nur unerheblich zu erschweren und ihn dadurch abhalten, seine wahre Befähigung nachzuweisen, sind daher durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, unverzüglich zu beheben oder etwa durch Schreibzeitverlängerungen auszugleichen (…BVerfG, Beschl. v. 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 -, juris Rn. 19; OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 28. April 2017 - OVG 6 B 20.16 -, Rn. 14;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 474 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 14 E 978/11

    Anspruch auf Beschränkung des Prüfungsstoffs wegen Einräumung dieser Begünstigung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2025 - 2 A 93/24
    Einer Belehrung seitens der Prüfungsbehörde über diese Obliegenheit zur zumutbaren zeitnahen Rüge bedarf es dabei nicht (…VGH BW, Beschl. v. 5. November 2015 - 9 S 2284/14 - juris - Rn. 16; OVG NRW, Beschl. v. 27. Oktober 2011 - 14 E 978/11 - juris - Rn. 12).
  • VG Schleswig, 30.07.2024 - 2 B 20/24

    Zurückstellung der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines …

    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Klägerin im Verfahren 2 A 93/24 auf Aufhebung des Zurückstellungsbescheides der Antragsgegnerin vom 26.02.2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.05.2024 wird wiederhergestellt.

    Rn. 12 Vorliegend erweist sich der angefochtene Zurückstellungsbescheid vom 26.02.2024 in der Gestalt des ebenfalls mit der Klage im Verfahren 2 A 93/24 angefochtenen Widerspruchsbescheides vom 27.05.2024 im Rahmen der hier nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als rechtwidrig, sodass die Klage der Antragstellerin dagegen voraussichtlich Erfolg haben wird.

  • OVG Sachsen, 29.09.2025 - 2 B 157/25

    Vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung, Zwischenprüfung Ausbildung LG 1.2 …

    Ohnehin hätte eine Rüge durch den Antragsteller während oder gleich nach Anfertigung der Klausur nicht mehr zu einer Abhilfemöglichkeit noch in der Prüfung durch den Antragsgegner führen können (vgl. zu den Grundlagen der Rügepflicht Senatsurteil v. 21. Januar 2025 - 2 A 93/24 -, juris Rn. 19;… Senatsbeschl. v. 18. Oktober 2023 - 2 B 105/23 -, juris Rn. 16. jeweils m. w. N.).
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