Rechtsprechung
| OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 2 Abs 3 Nr 2b AFBG, § 2 Abs 5 S 3 AFBG, § 7 Abs 3a AFBG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
Zeitrahmen der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungsrüge; Aufstiegsfortbildung; Berufungszulassungsantrag; Förderung; Grundsatzbedeutung; Meistervorbereitungslehrgang; Tatsachenfeststellung; Teilzeitmaßnahme; Unterbrechung; Berufungszulassungsantrag: Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- rechtsportal.de
Aufklärungsrüge; Aufstiegsfortbildung; Berufungszulassungsantrag; Förderung; Grundsatzbedeutung; Meistervorbereitungslehrgang; Tatsachenfeststellung; Teilzeitmaßnahme; Unterbrechung; Berufungszulassungsantrag: Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Weiterförderung durch das AFBG nach Unterbrechung nur bei unverzüglicher Wiederaufnahme der Maßnahme
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.02.2021 - 3 K 274/20
- OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14
Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …
Auszug aus OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7] Eine derartige Darlegung lässt die Begründung des Zulassungsantrags vermissen.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris]. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris].
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris]. - VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
Wettbüro im Mischgebiet
Auszug aus OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Die Entscheidung über einen Anspruch auf Förderung einer Aus- und Fortbildung nach Gesetzen wie dem AFBG gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris]. - OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21
Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich die Beweiserhebung (wie hier) auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21
Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana
Das den gerichtlichen Prüfungsumfang für das Zulassungsverfahren mit Blick auf das Darlegungserfordernis (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) begrenzende Vorbringen in der Antragsbegründung vom 5.8.2021 rechtfertigt nicht die Annahme allein am Maßstab der Ergebnisrichtigkeit zu beurteilender ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)[vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970; zitiert nach juris][vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970; zitiert nach juris] oder der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO)[vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris][vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris].Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris][vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris].
- OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21
Zulassung der Berufung: Einstellung eines Disziplinarverfahrens
Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen und sich eine Beweiserhebung (wie hier) auch nicht aufdrängen musste.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 - und vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].
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